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GÖD-Pensionisten über Aussagen des Bundeskanzlers enttäuscht

Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Beamtenpensionen muss fallen

Wien (OTS) - Anlässlich der Beratungen über die Pensionsanpassung 2011 hat die Bundesvertretung der Pensionisten in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) in einem Schreiben an den Bundeskanzler erneut darauf hingewiesen, dass die Bezieher "kleiner" Beamtenpensionen im Gegensatz zu vergleichbaren ASVG Pensionen, einen Pensionssicherungsbeitrag (Beitrag gem. § 13a PG) von 3,3 % zu entrichten haben. Obwohl in der Regierungserklärung die Abschaffung dieses Beitrages bis zu "niedrigen Versorgungseinheiten" festgeschrieben wurde, war die zuständige Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu keinen Verhandlungen bereit.

Die GÖD-Pensionisten verlangten daher bei der Pensionsanpassung 2011 die Streichung dieses Beitrages für die Bezieher "niedriger" Beamtenpensionen.

Seitens des Bundeskanzleramtes wird dies allerdings mit dem Hinweis auf den günstigeren Karriereverlauf der Beamten abgelehnt. Dabei bleibt immer unberücksichtigt, dass die Beamten, im Gegensatz zu den ASVG Versicherten, keine Abfertigung erhalten.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesvertretung der Pensionisten in der GÖD
Vorsitzender, Dr. Otto Benesch
Vors.Stv. Kurt Kumhofer
Tel. 01/53454 DW 311

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