- 03.01.2011, 13:57:48
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FCG-Schnedl: Verstehe die Aufregung nicht!
Der Verfassungsgerichtshof ist dazu da, wenn in sensiblen Bereichen, wie dem Pensionsrecht Änderungen erfolgen, diese auf die Verfassungskonformität zu prüfen.
Wien (OTS/FCG) - "Ich verstehe die Aufregung nicht! Es ist doch
völlig legitim, bei Änderungen in so sensiblen Bereichen wie dem
Pensionsrecht - noch dazu, wo sie abrupt erfolgen - den
Verfassungsgerichtshof mit der Überprüfung zu befassen. Das sind die
Instrumente der Rechtsstaatlichkeit und diese sind zu respektieren,
ob sie einem nun passen oder nicht", wundert sich der
Bundesvorsitzende der Christgewerkschafter/innen, ÖGB-Vizepräsident
Norbert Schnedl, über die anhaltende Aufregung zu den Aussagen von
Fritz Neugebauer.
Auch die Kritik vom FSG-Vorsitzenden Wolfgang Katzian ist nicht
nachvollziehbar. Offensichtlich hat er vergessen, was er selbst
beschlossen hat. Nämlich bei der Bundesvorstandssitzung des ÖGB vom
16.12., wo in einer Resolution festgehalten wird: " ... Die Anhebung
des Antrittsalters bei der Langzeitversichertenregelung erfolgt
jedoch in einem Schritt um zwei Jahre auf 62/57 Jahre und ist aus
Sicht des ÖGB zu abrupt. Es wird daher eine moderatere Anhebung des
Antrittsalters gefordert ... ". "Es ist doch völlig legitim, dass ein
profilierter Gewerkschafter wie Fritz Neugebauer diese abrupten
Änderungen hinterfragt", so Schnedl weiter.
Die GÖD hat immer klar zum Ausdruck gebracht, dass die Menschen im
Nahbereich des Pensionsantrittes ein Recht auf Lebensplanung haben
und daher gesetzliche Änderungen in diesen Bereichen nicht abrupt
erfolgen dürfen. Dies gebietet auch der verfassungsrechtlich
gewährleistete Vertrauensschutz.
Rückfragehinweis:
FCG-Pressereferat, Anneliese Rothleitner-Reinisch, MSc
Tel.: 0664-614 50 52, Mail: [email protected]
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