- 03.01.2011, 13:16:45
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ÖAAB/FCG-Kärnten Landesobmann Krall: "Kritik von Martinz an Neugebauer unangebracht"
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Pensionssystems ist ein zentrales Anliegen der GÖD
Wien (OTS) - Wenn Kritik anzubringen sei, so dies wohl bei der
zuständigen BM Gabriele Heinisch-Hosek, welche die Verantwortung für
die derzeitige Situation trägt.
"Das abrupte Ende der Langzeitversichtertenregelung ist
verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Es ist daher die von GÖD Chef
Fritz Neugebauer angekündigte Verfassungsklage gegen die
Pensionsreform voll zu unterstützen", stellt der Kärntner ÖAAB und
FCG Landeschef Michael Krall fest. Eine schlagartige Anhebung des
Antrittsalters für die Langzeitversichertenregelung von 60 auf 62
Jahre und die unverhältnismäßige Anhebung von Abschlägen bei der
Korridorpension sind wohl wesentliche Änderungen, welche die
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verfassungsrechtlich geklärt haben
will.
Im Sinne der ÖAAB und der FCG Forderung nach "Leistung muß sich
lohnen", sollte eine abschlagesfreie Pension gerade für jene, die
durch jahrzehntelange (45 bzw. 40 Jahre) Beitragsleistungen das
Pensionssystem maßgeblich finanziert haben, unbestritten sein.
"Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Pensionssystems für unsere
Jugend ist ein zentrales Anliegen und es wurden daher diesbezügliche
Reformschritte auch unterstützt. Es ist daher die
Rücktrittsaufforderung von Kärntens VP Chef Martinz an GÖD Chef
Neugebauer unsachlich und entschieden abzulehnen. Außerdem sollten
sich Landespolitiker aus sozialpartnerschaftlichen Belangen der
Bundespolitik heraushalten", so Krall abschließend.
Rückfragehinweis:
ÖAAB-FCG Kärnten
Landesobmann RR. ADir. Michael Krall
Tel.: 0664/4025007
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