- 21.12.2010, 14:06:44
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HYPO NOE Gruppe bereit für Gang zum Höchstgericht
Hochrangige Gutachten bestätigen rechtsmäßiges Vorgehen der Bank - Im Falle eines Pönale-Bescheides der FMA wird die Bank den Weg zu den Höchstgerichten antreten
St. Pölten (OTS) - Die HYPO NOE Gruppe wurde von der FMA im
Dezember (2010) zur schriftlichen Stellungnahme im Rahmen des
Ermittlungserfahrens "Augustus - Überschreitung der
Großveranlagungsgrenze" eingeladen. Die Juristen der Bank können und
werden somit erneut ihre Argumente und Gutachten auf den Tisch legen.
Die Beteiligung Augustus wurde im Dezember 2007 zum Ankauf von
Wertpapieren gegründet. Die Wertpapiere wurden mit einem Darlehen der
HYPO Investmentbank (nun HYPO NOE Gruppe) in der Höhe von 800 Mio
Euro finanziert. Der damals verantwortliche Vorstand, der nicht mehr
im Amt ist, wurde von namhaften Wirtschaftsprüfern (Deloitte) und
Anwälten beraten, die allesamt bestätigen, dass Augustus Teil der
Kreditinstitutsgruppe ist und die Großveranlagungsgrenze nicht zur
Anwendung kommt. OeNB und FMA argumentieren, dass Augustus nicht Teil
der Kreditinstitutsgruppe wäre und damit die Großveranlagungsgrenze
überschritten wurde. Dies kommt für die Bank überraschend, zumal den
Behörden die Transaktion seit 2008 bekannt war, bis zur OeNB-Prüfung
2009 der Bank gegenüber aber nie etwaige diesbezügliche Bedenken
geäußert wurden.
Der nunmehrige Vorstand unter Vorsitz von Dr. Peter Harold hat
nach Bekanntwerden der OeNB-Meinung sofort Experten mit der
Überprüfung der Transaktion beauftragt. Sämtliche Berater, unter
anderem renommierte Universitätsprofessoren wie Prof. Raschauer
(Juridicum), Prof. Laurer und Rechtsanwälte (ua Wolf-Theiss) kommen
auch retrospektiv zum Schluss, dass kein Fehlverhalten der Bank
vorliegt. Dessen ungeachtet hat der derzeitige Vorstand im Sinne
einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Behörden beschlossen, die
Ausleihung an Augustus auf eine Größenordnung zu reduzieren, die
jedenfalls unter der - theoretischen - GVA-Grenze liegt. Dieser
Prozess wurde bereits Ende Mai 2010 abgeschlossen.
Die in der Aufforderung zur Stellungnahme genannte Pönale beruht
im Wesentlichen auf einem "Rechenmodell" gemäß BWG. Die HYPO NOE
Gruppe wird im Rahmen der Bilanzierung für 2010 Rückstellungen für
den Fall eines Bescheides bilden, auch wenn weiterhin davon
ausgegangen wird, rechtens gehandelt zu haben. Sollte nach der
Stellungnahme der Bank von der FMA ein Bescheid über eine Pönale an
die Bank ergehen, beabsichtigt die HYPO NOE diesen vor den
Höchstgerichten (Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof)
anzufechten.
Die HYPO NOE Gruppe (Konzern) ist in der wirtschaftlichen guten
Situation, dass, falls ein Pönale-Betrag gefordert wird, dieser aus
dem Jahresüberschuss vor Steuern 2010 abgedeckt werden kann. Die
Bilanzsumme der HYPO NOE Gruppe erhöhte sich im ersten Halbjahr 2010
um 1,9 % bzw. Euro 0,2 Mrd. auf nun Euro 11,9 Mrd. Der
Konzernüberschuss nach Steuern und Minderheiten konnte in diesem
Zeitraum sogar um 37 % (+ Euro 6,6 Mio. im Vergleich zur
Vorjahresperiode 1.1.2009 bis 30.6.2009) auf Euro 24,6 Mio. erhöht
werden; die Kernkapitalquote liegt stabil mit 11,48 % auf hohem
Niveau.
Rückfragehinweis:
HYPO NOE Gruppe
Mag. Markus Nepf, Leiter Kommunikation
Tel. 0590910-1053
Email: [email protected]
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