• 20.12.2010, 11:47:55
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TÜV AUSTRIA warnt: Leuchtendes Weihnachtsdekor am Auto verboten.

Leuchtende Dekoration am Auto ist eine Gefahr für die Sicherheit - Glitzerbäumchen und Lichterketten am Auto oder LKW sind daher verboten.

Wien (OTS) - Autofahrer müssen auf vorweihnachtliches
Glitzer-Dekor, blinkende Lämpchen, farbige Punktstrahler,
Lichterketten und beleuchtete Figuren auf dem Armaturenbrett oder an
den Scheiben verzichten. Auch farbige Scheinwerfer an Lkw und
Motorrädern sind nicht zulässig. Als erhebliche Mängel gelten
außerdem farbige, unzulässige Begrenzungs- und Umrissleuchten oder
ein beleuchteter Unterboden.

Das Kraftfahrgesetz stellt ausdrücklich fest, dass durch Zubehör
keine Sichtbehinderung eintreten darf und die Insassen nicht
gefährdet werden dürfen. Im Kraftfahrgesetz (KFG 1967), § 20, ist
genau aufgelistet, was als Beleuchtung zulässig ist, beziehungsweise
auf der Stoßstange angebracht werden darf. Christbäume oder andere
Weihnachtsdekorationen sind nicht vorgesehen.

Auch der, vor allem von vielen Lenkern von Nutzfahrzeugen
geschätzte, kleine leuchtende Christbaum auf den Stoßstangen findet
vor dem Gesetzgeber kein vorweihnachtliches Erbarmen.

Den wenigsten Autofahrern ist bewusst, dass kleine, beleuchtete
Christbäume auf dem Armaturenbrett nicht nur verboten, sondern auch
gefährlich sind. Sie können zur Sichtbehinderung des Fahrers und zur
Irritation anderer Verkehrsteilnehmer führen und haben daher im oder
am Auto nichts verloren.

Rückfragehinweis:

Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
   Geschäftsführer
   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
   Deutschstraße 10, 1230 Wien
   Tel.: +43 (0)1 610 91-0
   Fax:  +43 (0)1 610 91-6555
   E-Mail: automotive@tuv.at

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