- 17.12.2010, 11:52:03
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Kinder sind kein "Schaden" - Evangelische Kirche begrüßt Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner
Oberkirchenrätin Reiner: Freue mich, dass Anliegen der Kirchen, Familien und Diakonie Gehör gefunden haben
Wien (OTS/epdÖ) - Positive Reaktionen kommen aus der
Evangelischen Kirche auf die geplante Gesetzesänderung, wonach aus
der Geburt eines behindert geborenen Kindes künftig kein
Schadenersatzanspruch abgeleitet werden kann. "Wir begrüßen die
Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner", erklärt
Oberkirchenrätin Hannelore Reiner gegenüber epdÖ. Reiner, die als
Vertreterin der Evangelischen Kirche am Runden Tisch zu dieser
Thematik im Justizministerium teilgenommen hatte, zeigt sich erfreut,
"dass die Anliegen der Kirchen, der Familien und der Diakonie hier
Gehör gefunden haben und sich nun juristisch auswirken".
Der Änderungsentwurf der Bundesministerin betrifft Paragraf 1293 des
ABGB. Diesem soll ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem es
wörtlich heißt: "Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder
das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche
geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus
einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der
Geburt."
Hintergrund der Initiative war die bisherige "missverständliche
Judikatur des OGH, wonach Ärzten Unterhaltspflichten auferlegt wurden
im Fall der Geburt behinderter Kinder aufgrund Beratungsfehler", so
Justizministerin Bandion-Ortner bei der Präsentation des Entwurfs. So
sei ein "gewisser Haftungsdruck" für die Ärzte entstanden, der es
nicht ausschloss, "dass Eltern zur Abtreibung eines womöglich
behinderten Kindes verhalten wurden".
Rückfragehinweis:
epdÖ
Dr. Thomas Dasek
Tel.: (01) 712 54 61 DW 12
mailto:[email protected]
http://www.evang.at
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