- 15.12.2010, 09:18:43
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AK: Zweite Chance fürs Christkind - damit Umtausch und Gutscheine kein Reinfall werden!
AK gibt Tipps für den Geschenke-Einkauf
Wien (OTS) - Hat das Christkind danebengegriffen? Damit es im Fall
des Falles zu keinen un-liebsamen Überraschungen beim Umtauschen oder
beim Einlösen von Gutscheinen kommt, gibt die AK den
Weihnachtsshoppern Tipps. Wer sein Geschenk online kauft, sollte
einen Blick auf Geschäftsbedingungen, Versandspesen und
Rücktrittsrecht werfen.
Bücher, DVDs oder eine Winterjacke - das Christkind hat sich
geirrt? "Beim Umtausch gilt: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht.
Der Umtausch ist freiwillig", sagt AK Kon-sumentenschützerin Jutta
Repl. "Der Umtausch muss ausdrücklich vereinbart werden.
Weihnachtseinkäufer sollen den Umtausch am besten auf der Rechnung
vermerken las-sen." Der Händler kann auch einen Umtausch von sich aus
einräumen. Solche Zusagen sind dann schon vorgedruckt auf der
Rechnung. "Wer etwas umtauscht, kann sich zu-meist etwas Anderes
aussuchen. Geld gibt es aber nicht zurück", so Repl. Falls
Konsu-menten nichts finden, erhalten sie einen Gutschein.
Apropos Gutscheine: Gutscheine können nicht gegen Bargeld
eingelöst werden. Ist das Produkt günstiger als der Gutschein wert
ist, bekommt man für den Rest meist einen neuerlichen Gutschein.
Gutscheine sind zumeist befristet. Sie sind in dieser Frist
einzulö-sen. Fehlt eine Befristung, sind sie 30 Jahre lang gültig.
"Geht ein Unternehmen pleite, kann ein gültiger Gutschein auch
wertlos werden", weiß Repl.
Ist der DVD-Recorder defekt? Bei kaputten Produkten gibt es einen
gesetzlichen Ge-währleistungsanspruch. Bewegliche Waren (etwa Möbel
oder TV) muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos
reparieren oder umtauschen, letztlich den Preis dafür mindern oder
das Geld zurückgeben. "Das Recht steht dem Konsumenten zu. Das kann
er vom Händler verlangen", betont Repl. Daher: Immer die Rechnung
aufheben. Damit kann leicht bewiesen werden, wann und wo die Ware
gekauft wurde.
Geschenke per Mausklick werden immer beliebter. "Bestellen Sie das
erste Mal bei einem Ihnen unbekannten Händler, schauen Sie genau auf
die Geschäftsbedingungen und Firmenangaben wie Name, Adresse, Mail,
Telefonnummer", rät Repl. Ein Blick auf die Watchlist des
Internet-Ombudsmannes kann nicht schaden (www.ombudsmann.at).
"Konsumenten sollten mögliche Zusatzkosten nicht außer Acht lassen,
etwa Versandspe-sen", sagt Repl. "Sie können den Preis ganz schön in
die Höhe treiben." Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis
zu sieben Werktage (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss.
Es gibt Ausnahmen - etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder bei
Tickets gibt es kein Rücktrittsrecht. Werden Konsumenten über das
Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die
Frist auf bis zu drei Monate.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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