• 14.12.2010, 11:16:56
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  • OTS0092 OTW0092

Berlakovich: Novelle des Wasserrechtsgesetzes heute im Ministerrat

Umsetzung der Hochwasser-Richtlinie und Verwaltungsvereinfachung wichtige Punkte der neuen Novelle

Wien (OTS) - Heute wurde die Novelle des Wasserrechtsgesetzes im
Ministerrat beschlossen. "Schwerpunkt der Novelle ist die Umsetzung
der Hochwasser-Richtlinie der Europäischen Union. Darüber hinaus
wurde in der Novelle die Änderung vorgenommen, um einen guten Zustand
unserer Gewässer bis 2027 - so die Vorgabe - zeitgerecht zu
erreichen. Ein besonders wichtiger Punkt dieser Novelle sind darüber
hinaus die Änderungen zur Verwaltungsvereinfachung", so
Umweltminister Niki Berlakovich.

"Die Novelle ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinsamen
Naturgefahrenmanagement in Europa und somit zu mehr Schutz der
Bevölkerung. Mit der Umsetzung der Hochwasser-Richtlinie der EU
beginnt eine neue Ära im Hochwasserschutz in Europa. Österreichweit
wird es zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben. Auf Basis dieser
Pläne werden weiters einheitliche Hochwassergefahrenkarten erstellt.
Künftig kann somit jede Österreicherin und jeder Österreicher sehen,
wie gefährdet sein Grund und Boden durch Hochwässer ist. Mit der
Hochwasserrichtlinie werden wir in Österreich bis 2015 schließlich
abgestimmte Maßnahmen und Ziele für die von Hochwasser besonders
betroffenen Gebiete haben", so der Minister weiter.

Bis 2027 müssen in Österreich alle Gewässer einen guten Zustand
aufweisen. In der Novelle wurde nun eine generelle Verpflichtung der
"Fischpassierbarkeit" bei neuen Querbauten aufgenommen. Bei
bestehenden Anlagen können künftig Landeshauptleute Programme für die
Sanierung der Gewässer erlassen, damit die Vorgaben der EU
fristgerecht erfüllt werden.

Der dritte wesentliche Punkt der Novelle betrifft die
Verwaltungsvereinfachung. Das Wasserrechtsgesetz stammt aus 1959.
Durch zahlreiche Novellen wurden hier auch einige Verwaltungsschritte
verordnet, die aus heutiger Sicht nicht mehr notwendig sind "Mit der
Novelle 2010 haben wir es geschafft, gemeinsam mit den Ländern
wichtige Vereinfachungen aufzunehmen, so brauchen künftig etwa
Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung nur mehr ein
Anzeigeverfahren. Weiters wird es vereinfachte Prüfverfahren für
Erdwärmegewinnungsanlagen geben", so Berlakovich abschließend.

Rückfragehinweis:
Lebensministerium, Pressestelle
Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, DW 6963

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