- 11.12.2010, 10:04:58
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E-Card: BZÖ-Haubner: Regierung setzt Absicherung durch biometrische Merkmale nicht um
"Es gibt gesetzlichen Auftrag, auf der Chipkarte bis Ende 2010 einen PIN oder ein biometrisches Erkennungsmerkmal anzubringen"
Wien (OTS) - "Für das Jahr 2010 sieht Paragraph 31a Absatz3
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vor, dass vom
Gesetzgeber Vorsorge zu treffen ist, "dass der Zugang zu elektronisch
gespeicherten personenbezogenen Daten mittels der innerhalb des ELSY
- im elektronischen Verwaltungssystems des Hauptverbandes -
zu verwendenden Chipkarten bis spätestens 31.Dezember 2010 durch PIN
oder biometrische Merkmale abgesichert wird", erklärte heute
BZÖ-Sozialsprecherin Abg. Ursula Haubner und kritisiert den Umstand,
dass "dies die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt nicht umsetzen
wird".
Die derzeit praktizierte Vorgangsweise, dass Ärzte zur Überprüfung
der Identität bei Patientinnen und Patienten eine Ausweiskontrolle
durchführen müssten, entspreche durchaus noch den seit dem Jahr 2005
geltenden Bestimmungen, ersetze jedoch keinesfalls den bestehenden
gesetzlichen Auftrag, auf der Chipkarte bis Ende 2010 einen PIN oder
ein biometrisches Erkennungsmerkmal anzubringen, sagte Haubner.
"Dass auf den, in diesem Jahr österreichweit neu verteilten
Chipkarten neben personenbezogenen Daten das Geschlecht und das
amtliche Geburtsdatum gespeichert sind, ist gut, hat aber nichts mit
einer Sicherung gegen Missbrauch durch einen PIN-Code zu tun. Die
biometrischen Merkmale wie Photo, Fingerabdruck oder Augenhintergrund
fehlen derzeit völlig", stellte Haubner klar.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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