- 10.12.2010, 19:40:10
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- OTS0269 OTW0269
Heinz und Christine Bruny begehren folgende Gegendarstellung:
Klosterneuburg (OTS) - In einer OTS-Aussendung vom 27.8.2010 geben
Sie die Behauptung wieder, dass die von den Langenzersdorfer Pächtern
Ehepaar Bruny eingebrachte Klage, dass der vom Stift regelmäßig
verlängerte unbefristete Pachtvertrag den Regelungen des
Mietrechtsgesetzes angepasst werde, vom BG Korneuburg abgewiesen
wurde, sodass jetzt für Pächter und Stift Rechtssicherheit bestehe.
Diese Mitteilung ist in irreführender Weise unvollständig.
Gegen das Urteil des BG Korneuburg vom 19.8.2010 im Verfahren 2 C
214/09y hat der Vertreter des Ehepaars Bruny das Rechtsmittel der
Berufung eingebracht, worüber das LG Korneuburg zu entscheiden haben
wird. Dessen Entscheidung ist noch nicht ergangen. Es kann daher
mangels Rechtskraft des genannten Urteils auch nicht davon gesprochen
werden, dass nunmehr Rechtssicherheit eingetreten ist.
Rückfragehinweis:
Dr. Peter Schubert
Pressesprecher
Stift Klosterneuburg
Tel.: 0676 / 44 79 041
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