- 10.12.2010, 12:07:21
- /
- OTS0152 OTW0152
Lebensmittelindustrie: Ampel gestoppt - Information und Rechtssicherheit gewinnen
Bewertung von Lebensmitteln mittels roter oder grüner Punkte als "gute" oder "schlechte" Produkte ist ernährungswissenschaftlicher Unfug
Wien (OTS/PWK971) - Die EU-Verbraucherschutzminister haben sich
auf neue Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln
geeinigt: Die österreichische Lebensmittelindustrie begrüßt die
deutliche Absage der Minister an eine Ampelkennzeichnung bei
Lebensmitteln. "Es war höchste Zeit, die sinnlose Ampeldebatte zu
beenden", so Dr. Michael Blass, Geschäftsführer des Fachverbandes der
Lebensmittelindustrie. Eine Ampelkennzeichnung, wie sie im
Vereinigten Königreich angewendet wird, ist schlicht irreführend.
Eine Bewertung von Lebensmitteln mittels "roter" oder "grüner" Punkte
als "gute" oder "schlechte" Produkte ist nämlich
ernährungswissenschaftlich ein Unfug. "Allein die Tatsache, dass
Bananen, Nüsse oder Olivenöl ein Stopplicht bekämen, macht deutlich,
wie absurd die Ampelkennzeichnung ist", so Blass. Vielmehr gilt: Alle
Produkte haben im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz.
"Die EU-Verbraucherminister sind unserem Appell für eine
objektive Produktinformation gefolgt", betont Blass. Die
österreichische Lebensmittelindustrie ist für eine verpflichtende
Deklaration der Nährwerte gerüstet. Schon heute tragen 80 Prozent
aller verpackten Lebensmittel eine umfassende Nährwertkennzeichnung.
Die Tendenz ist weiter steigend.
Die österreichische Lebensmittelindustrie unterstützt daher das
Vorhaben der EU, die Nährwerte von Lebensmitteln künftig
verpflichtend auf dem Etikett zu deklarieren und auf diese Weise den
Verbrauchern zusätzliche Informationen für ihre Kaufentscheidung an
die Hand zu geben. "Wichtig dabei ist: Diese Informationen sollten
weiterhin in jenem Format auf der Verpackung angebracht werden
dürfen, das seit über dreißig Jahren gesetzlich vorgegeben und daher
den Verbrauchern vertraut ist, nämlich in einer Tabelle und in der
gelernten Reihenfolge und Nährstoffauswahl", unterstreicht Blass. Das
bedeutet: Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte
Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium ("Big 8")" auf der Rückseite der
Verpackung sowie die Angaben der "Kalorien" bezogen auf den Richtwert
der empfohlenen Tageszufuhr (GDA) auf der Hauptschauseite der
Verpackung auf freiwilliger Basis.
Die EU-Verbraucherminister beschließen objektive
Nährwertkennzeichnung
Mit den neuen Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln
sollen die seit den 1970iger Jahren für alle EU-Staaten
verpflichtenden einheitlichen Kennzeichnungsvorschriften für
Lebensmittel in der EU-Informationsverordnung weiterentwickelt
werden. Die Neufassung des Kennzeichnungsrechts sollte laut
österreichischer Lebensmittelindustrie das angewachsene
Kennzeichnungsrecht vereinfachen. Gerade in den letzten zehn Jahren
wurden viele neue Regelungen verabschiedet. "Weniger ist Mehr": Nach
diesem Grundsatz sollten die für den Verbraucher wesentlichen Angaben
- und nur sie - verpflichtend auf dem Etikett angebracht werden. Für
die überwiegend klein- und mittelständisch strukturierte
österreichische Lebensmittelwirtschaft ist eine Vereinfachung und
Straffung des Kennzeichnungsrechts unverzichtbar.
Richtwerte für die empfohlene Tageszufuhr auf dem Vormarsch
Die Lebensmittelindustrie engagiert sich für ein klares objektives
System der Nährwertkennzeichnung auf Basis der Richtwerte für die
tägliche Tageszufuhr ("Guideline Daily Amounts - GDA"). Mit der
GDA-Kennzeichnung werden auf dem Etikett die Gehalte an Kalorien,
Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Natrium pro Portion in g und
in Prozent der empfohlenen Tageszufuhr hervorgehoben. Als
Orientierungsgröße dient dabei der durchschnittliche Bedarf einer
erwachsenen Frau (2000 kcal). Die GDA-Kennzeichnung gibt den
Verbrauchern eine klare und objektive Orientierung beim Einkauf. Mehr
zur GDA-Kennzeichnung: www.oesterreich-isst-informiert.at.
Lebensmittelindustrie warnt vor Zerreißprobe für den Binnenmarkt
Die EU-Verbraucherminister räumen den Mitgliedstaaten mehr
Regelungskompetenz bei der Nährwertkennzeichnung ein. Der Fachverband
der Lebensmittelindustrie warnt vor einer Zerreißprobe für den
Binnenmarkt. "Einzelstaatliche Regelungen für die Deklaration von
Lebensmitteln gefährden den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Österreichische Exportbetriebe wären im Extremfall mit bis zu 27
unterschiedlichen einzelstaatlichen Kennzeichnungssystemen in der EU
konfrontiert. Das gefährdet den beeindruckenden Erfolg der
österreichischen Lebensmittelindustrie im Export und wäre ein enormes
Risiko für den europäischen Binnenmarkt", warnt Blass. Die
österreichische Lebensmittelindustrie appelliert daher an die
EU-Abgeordneten, sich in der zweiten Lesung zum Binnenmarkt zu
bekennen und einem Auseinanderdriften der EU-27 ("National Schemes")
eine Absage zu erteilen.
Klare Leitlinien für besser lesbare Etiketten
Die österreichische Lebensmittelindustrie steht dem Vorhaben der
EU, die Lesbarkeit von Etiketten zu verbessern, offen gegenüber. Zum
Thema Mindestschriftgröße bei Lebensmitteln bekräftigt der
Fachverband der Lebensmittelindustrie seine Auffassung, dass klare
Leitlinien und Best Practice-Beispiele die Lesbarkeit von Etiketten
in der Praxis besser unterstützen als gesetzlich diktierte
Formatvorgaben. Gerade für die exportorientierte österreichische
Lebensmittelindustrie mit einem Exportvolumen von 4,5 Mrd. Euro und
einer Exportquote von knapp 60% sind gesetzliche Vorgaben für die
Etikettengestaltung ein großes Hindernis, um im internationalen
Wettbewerb bestehen zu können. Für österreichische Betriebe ist es
essentiell, (weiterhin) mehrsprachige Etiketten verwenden zu können.
Gesetzlich vorgegebene Standardetiketten stehen dieser notwendigen
Flexibilität entgegen.
Herkunftsangaben nur mit Praxistest
Die österreichische Lebensmittelindustrie sieht das Votum der
EU-Verbraucherschutzminister für eine verpflichtende
Herkunftskennzeichnung u.a. bei Fleisch als kritisch. Tatsache ist,
dass schon jetzt die Herkunft von Lebensmitteln verpflichtend
anzugeben ist, wenn ohne diesen Hinweis die Gefahr der Irreführung
der Verbraucher besteht. Darüber hinaus gibt es spezielle
Anforderungen für Rindfleisch, Honig oder Bio-Produkte: Ihre Herkunft
ist heute schon verbindlich auf dem Etikett zu deklarieren. Mit der
EU-Informationsverordnung sollen Herkunftsangaben auf andere
Lebensmittelkategorien bzw. Einzelzutaten ausgedehnt werden. Aufgrund
globaler Warenströme und saisonaler Ressourcen- und
Qualitätsschwankungen kann die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe
variieren. Eine verpflichtende Herkunftsangabe der eingesetzten
Zutaten auf dem Etikett hätte zur Folge, dass Verpackungen mit großem
Kostenaufwand laufend geändert werden müssten. Die österreichischen
Hersteller appellieren an die Abgeordneten des EU-Parlaments, eine
künftige verbindliche Herkunftsangabe vor ihrer Anwendung einem
Praxistest zu unterziehen. (AC)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Dr. Michael Blass
T: 01/ 712 21 21-33
M: m.blass@dielebensmittel.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






