- 07.12.2010, 10:18:04
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ÖAMTC: Achtung Dachlawine - wer haftet für Schäden?
Sorglose Autofahrer müssen einen Teil ihres Schadens selbst tragen
Wien (OTS) - Mit den steigenden Temperaturen kommt auf die mobilen
Menschen eine weitere Herausforderung zu: Dachlawinen. Diese können
zu beträchtlichen Schäden an Autos oder zu Verletzungen bei
Fußgängern führen. Die Klärung der Frage, wer für diese Schäden
aufkommt, bereitet oft Schwierigkeiten. Der ÖAMTC informiert, wen nun
welche Pflichten treffen und wer zahlen muss, wenn trotzdem etwas
passiert.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Hauseigentümer bzw.
die Hausverwaltung rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Schneewechten
und Eisbildungen von den an der Straße gelegenen Gebäudedächern
entfernt werden, so dass niemand durch eine Dachlawine zu Schaden
kommt. "Bloß Warnstangen aufzustellen oder auf Schneerechen am Dach
zu vertrauen, reicht jedenfalls nicht aus, um sich von der Haftung zu
befreien", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Was passiert aber, wenn keine Sicherungsmaßnahmen getroffen worden
sind oder diese im Einzelfall nicht ausreichen? Wird jemand durch
eine Dachlawine verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt, muss
grundsätzlich der Hauseigentümer für den Schaden aufkommen. In vielen
Fällen steht dahinter die Hausverwaltung, die den Ball dann an die
Haftpflichtversicherung weiterspielt oder an das Unternehmen, das mit
der Entfernung von Schnee und Eis beauftragt worden ist. Auch diese
Unternehmen verweisen in aller Regel auf deren Versicherung.
Achtung: Auch Autofahrer und Fußgänger treffen
Sorgfaltspflichten
Oft sind bereits überhängende Schneedächer von der Straße aus
erkennbar oder Warnstangen angebracht. "Parkt der Fahrer sein Auto
trotzdem an einer gefährlichen Stelle, muss er damit rechnen, dass
ihm ein Mitverschulden angelastet wird und er zumindest Teile des
Schadens selbst tragen muss", informiert die ÖAMTC-Juristin. Auch
Passanten müssen auf Warnsignale wie Tropfen oder Schneerieseln vom
Dach achten. Da es aber in der Regel nicht zumutbar ist, dass
Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, wird die Versicherung nur
selten ein Mitverschulden der Passanten einwenden können.
Den besten Schutz vor einem erheblichen finanziellen Schaden, den
der Autofahrer selbst tragen muss, bietet eine Kasko-Versicherung.
Für Dachlawinenopfer empfiehlt es sich, gleich Kontakt mit dem
Hauseigentümer sowie mit der eigenen Versicherung aufzunehmen und
rasch Beweise zu sichern: Dazu Fotos machen und Namen sowie Adressen
von möglichen Zeugen aufschreiben.
Die ÖAMTC-Juristen helfen Club-Mitgliedern kostenlos bei der
Schadenabwicklung. Mehr unter www.oeamtc.at/recht
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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