• 02.12.2010, 14:40:45
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  • OTS0225 OTW0225

Causa "Ruttenstorfer"

Gerichte werden unbeeinflusst über Schuld oder Unschuld entscheiden

Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit der gegen Gen. Dir. Dr.
Ruttenstorfer eingebrachten Anklage wird diesem in einem offenen
Brief von Generaldirektorenkollegen, gestützt auf nicht näher
dargestellte Gutachten der Professoren Dr. Kalss und Dr. Torggler,
eine völlig korrekte Handlungsweise bescheinigt. Die
Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte Österreichs
kommentiert diese Ligitations-PR nicht weiter, stellt jedoch
Folgendes unmissverständlich fest:

Die Richter und Staatsanwälte lassen sich durch keine mediale
Inszenierung in einer ausschließlich dem Gesetz verpflichteten,
objektiven und sorgfältigen Prüfung eines Sachverhaltes auf seine
strafrechtliche Relevanz beeinflussen. Ohne Ansehen der Person und
der allenfalls dahinter stehenden wirtschaftlichen Machtstellung
werden die zuständigen Gerichte, wie bei jedem anderen Bürger, nach
Durchführung der in der Strafprozessordnung vorgesehenen
Hauptverhandlung über Schuld oder Unschuld bzw. über allfällige
strafrechtliche Sanktionen entscheiden.

Rückfragehinweis:
Dr. Klaus Schröder
Richter des Oberlandesgerichtes Innsbruck
Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte
in der GÖD
Tel. 0650/5428428

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