Wien (OTS) - Zu diesem Schluss kommt das von Kulturministerin
Claudia Schmied eingesetzte Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen
Justizministers Nikolaus Michalek, das die von der
Provenienzforschung zur Sammlung Leopold erarbeiteten Dossiers
bewertet.
Die Bilder aus der Kunstsammlung des von den Nazis ermordeten
Kabarettisten Fritz Grünbaum werden nicht restituiert.
Dieser Beschluss widerspricht klar der Zweitinstanzliche
Entscheidung im Verfahren um ein weiteres Bild aus der Sammlung
Grünbaum vor dem New Yorker Appelationsgericht:
"Grünbaum wurde bei einem Fluchtversuch vor den Nazis verhaftet.
Nach seiner Verhaftung war er niemals wieder in physischem Besitz
eines seiner Kunstwerke einschließlich der Zeichnung gelangt.
Mit der Vollmacht, die er während seines Aufenthalts im
Konzentrationslager Dachau unterschreiben musste, wurde ihm jede
rechtliche Kontrolle über die Zeichnung entzogen. Dieser
unfreiwillige Entzug von Besitz und rechtlicher Kontrolle haben jede
nachfolgende Übertragung nichtig gemacht." (Richter Edward R. Korman)
Dieses klare Urteil wird durch die Entscheidung des
österreichischen Gremiums negiert, wenn nicht sogar ins Gegenteil
verkehrt.
Die Entscheidung des Appelationsgerichts in Original und
Übersetzung sowie weitere Dokumente zur Sammlung Grünbaum finden sie
auf http://artstolenfromfritzgrunbaum.wordpress.com
Somit gibt es auch für die Erben von Fritz Grünbaum nur mehr die
Möglichkeit Klage in den USA gegen die Republik Österreich zu
erheben.
Rückfragehinweis:
BÜRO FÜR GENEALOGIE Herbert Gruber Rauhensteingasse 10/12a, A-1015 Wien PF 293 Tel.: +43(1)5134084 Fax: +43(1)5134084-22 http://www.genealogie.co.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF