• 23.11.2010, 11:26:32
  • /
  • OTS0117 OTW0117

SPÖ-Positionen zur OÖ. Spitals-/Gesundheitsreform

Ackerl und Röper-Kelmayr für Ausbau von Tageskliniken und Ambulanzen

Linz (OTS) - "Mit uns wird es keine Spitalsschließungen geben. Wir
tragen eine Gesundheitsreform mit, wenn sie den Menschen im Land
nützt, aber nicht, wenn es um pure Einsparungen im Budget geht", so
SPÖ-Landeschef LH-Stv. Josef Ackerl bei der Präsentation der
SPÖ-Positionen zur OÖ. Spitals- und Gesundheitsreform gemeinsam mit
der SPÖ-Gesundheitssprecherin im Landtag, Dr.in Julia Röper-Kelmayr
bei einer Pressekonferenz in Linz. "Wir wollen mit dazu beitragen,
dass der Anstieg der Kosten gebremst, aber das Angebot nicht
verknappt wird. Es muss aber auch genügend MitarbeiterInnen in den
Krankenhäusern geben.Wir müssen den Menschen die Sicherheit geben,
dass es für sie einen Zugang zur Spitzenmedizin nach modernsten
Maßstäben gibt".

Das Positionspapier der SPÖ Oberösterreich:

Grundsätzliches

Auch wenn es banal klingt, geht folgender Grundsatz in der
Zusammenarbeit unter den Anbietern und Finanziers des
Gesundheitssystems mitunter verloren. Im Mittelpunkt aller Leistungen
und Angebote steht die Gesundheit der Menschen (nicht nur der
Patientinnen und Patienten) aus einer möglichst ganzheitlichen Sicht.
Die SPÖ Oberösterreich bekennt sich zu diesem Grundsatz und fordert
deshalb an erster Stelle den Ausbau der Gesundheitsförderung und -
prävention, auch wenn deren positiven Effekte oft erst mittel- und
langfristig spürbar werden.
Eine oberösterreichische Spitalsreform alleine ist zuwenig. Wenn die
OÖ Spitalsreform II Erfolg haben soll, muss sie den extramuralen,
niedergelassenen Gesundheitsbereich und die Nahtstellen zum Pflege-
und Sozialbereich einbeziehen und zur OÖ Gesundheitsreform werden.
Nur wenn die Leistungen und Angebote in einer Region gesamthaft
betrachtet und gesteuert werden, können Synergieeffekte gehoben und
Kostenentwicklungen nachhaltig gedämpft werden.
Eine erfolgreiche OÖ Gesundheitsreform zeichnet sich durch breit
gefächerte Maßnahmen an Hand konkreter Zielsetzungen und nicht durch
eine eindimensionale, vorherbestimmte Stoßrichtung - bspw. Abbau von
Spitalsleistungen - aus. So zeigt sich, dass der Ausbau von
qualitativ hochwertigen Ambulanz-Leistungen zu einer
WIN-WIN-Situation sowohl für die Spitäler als auch den
niedergelassenen Bereich werden kann. Während Letztere durch das
Nutzen zum Teil bereits vorhandener Spitals-Ressourcen Kostenvorteile
erzielen, können die Spitäler eine bessere Auslastung erzielen und
entsprechende Synergieeffekte heben.

Strengere Bedarfsprüfungen

Österreich verfügt über eine im internationalen Vergleich hohe
Akutbettendichte und Spitalshäufigkeit sowie auch eine
überdurchschnittliche Versorgungsdichte im ambulanten,
niedergelassenen Bereich. Neuanschaffungen (z.B. Großgeräte) kann es
daher nur noch nach einer wesentlich strengeren (als bisher
vorgesehen oder gehandhabt) Bedarfsprüfung geben. Auf Basis einer
zwischen den Finanziers abgestimmten Planung soll - unter
Schwerpunktsetzungen und kooperativen Prozessen auf Basis von
Qualitäts-, Synergie- und Effizienzaspekten - eine ausgewogene
regionale Versorgung erreicht werden.

Zentren für Spitzenmedizin, regionale Basisversorgung

Zentren für medizinische Spitzenversorgungsleistungen, in denen
sowohl die fachliche Expertise als auch die notwendigen (Groß)geräte
vorhanden sind, müssen verstärkt ausgebaut werden. Der Zugang zu
diesen Zentren ist durch Kooperationsverträge für alle Bürgerinnen
und Bürger Oberösterreichs sicher zu stellen. Für die Versorgung von
extrem aufwändigen Krankheitsbildern (Kunstherz, Polytrauma ...) ist
die Funktion eines Zentralkrankenhauses für Oberösterreich zu
etablieren bzw. vervollständigen. Diese Funktion soll in der
Landeshauptstadt stärker als bisher das AKH in führender Funktion in
einer organisatorischen Verbindung mit weiteren Krankenhausträgern
erfüllen.

Ausbau von Tageskliniken und Ambulanzen

Im Gesundheitsbereich sollen die Leistungen dort erbracht werden, wo
sie bei sicher-gestellter Qualität am kostengünstigsten zu erbringen
sind. Qualität umfasst dabei sowohl die medizinische Qualität als
auch die Prozessqualität aus Sicht der Patientin und des Patienten.
In vielen Fällen können Leistungen (Bsp. Operationen des Grauen Star)
aus dem aktut-stationären Bereich in eine kundengerecht ausgebaute
Tagesklinik oder Ambulanz verlagert werden. Damit wird die gewünschte
Kostendämpfung bei gleich guter Servicequalität für all jene
erreicht, die zwar eine hochwertige medizinische Leistung inklusive
Nachbetreuung, aber keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Für
diese Aufwertung der Krankenhaus-Ambulanzen müssen diese
umstrukturiert werden, z. B. müssen in den Krankenhaus-Ambulanzen
Fachärzte in ausreichender Anzahl vorhanden und während der
Öffnungszeiten für die ambulante Versorgung verfügbar sein. Zudem
muss der OÖ Gesundheitsfonds finanzielle Anreize für die Spitäler
setzen, solche sinnvollen, patientenorientierten und kostendämpfenden
Umstrukturierungen zügig vorzunehmen.

Integrierte Versorgung unter Einbindung der Spitalsambulanzen

Unter den oben genannten Bedingungen können die Spitalsambulanzen
kundenfreundlich ausgebaut und aktiv und gleichwertig in die
Versorgungskette einbezogen werden. Dabei ist auf das bestehende
Angebot Rücksicht zu nehmen: dort wo eine Spitalsambulanz ohnehin
vorgehalten werden muss, ist es sachlich und ökonomisch geboten,
diese bestehende Struktur optimal zu nützen. Umgekehrt kann z.B. in
Regionen, wo es keine Ambulanz gibt, die ambulante Versorgung
ausschließlich über niedergelassene Ärzte abgedeckt werden.

Angesichts der beinahe flächendeckenden Versorgung mit
Krankenhausambulanzen, ist aber der Ausbau der Krankenhaus-Ambulanzen
(auch zur Aufstockung der Facharztversorgung in den jeweiligen
Regionen) das bevorzugte Modell. Kommt es dadurch zu einer relevanten
Aufwandsverschiebung zwischen intra- und extramuralem Bereich, muss
das Geld der Leistung folgen.

Derzeit müssen mitunter Leistungen im extramuralen Bereich eingekauft
werden, obwohl im intramuralen Bereich noch Kapazitäten vorhanden
wären bzw. zu niedrigeren Kosten ausgeweitet werden könnten (zB
Physiotherapie im AKH). Die Sozialversicherung könnte und sollte
gezielt solche Kapazitäten zukaufen. Die Spitäler würden dadurch
Synergieeffekte nützen und die Kasse würde im Ergebnis weniger
Zusatzkosten haben als beim Einkauf im extramuralen Bereich. Im
Rahmen gut ausgestatteter, multiprofessionell besetzter
Spitalsambulanzen kann ein echter Schritt in Richtung integrierte
Versorgung gemacht werden. Medizinische Versorgungszentren als neue
Struktur sind in diesem Fall nicht erforderlich, diese wären unnötige
Parallelstrukturen.

Vermeidung unnötiger Untersuchungen und Leistungen im Spitalsbereich

Wie das Reformpool-Projekt PROP in Salzburg gezeigt hat, gibt es eine
Vielzahl nicht zwingend notwendiger Befunde, die im Rahmen der
präoperativen Abklärung durchgeführt werden. Diese Untersuchungen
verursachen unnotwendige Kosten und Wege/Belastungen für die
Patienten. Mit einer Durchforstung dieser Untersuchungen sollen
relevante Kosteneinsparungen ohne Qualitätsverlust erzielt werden
können. Die in Vorbereitung befindliche Leitlinie/Verordnung
"Präoperative Diagnostik" geht bereits in diese Richtung. Diese
Leistungen sollen aus Patientensicht primär wie bisher im
Spitalsbereich durchgeführt werden (Vermeidung zusätzlicher Wege;
einheitliche Verantwortung für Operation und Vorbefunde). Wenn
aktuelle Befunde aus dem extramuralen Bereich bereits vorhanden sind,
sollen diese natürlich - zur Vermeidung von Doppelbefundungen -
verwendet werden. Wichtig hierfür ist eine weiterhin rasche Umsetzung
des E-Health-Projektes in Oberösterreich.

Mehr Kostenbewusstsein in den Spitalsambulanzen

Vielfach herrscht in den Spitälern und Ambulanzen aufgrund der sofort
zugänglichen Diagnostik und des vielfältigen Angebotes zu wenig
Kostenbewusstsein. Ein Aspekt dabei ist auch die juristische
Absicherung. Die Gesetzgebung ist aufgefordert, für mehr
Rechtssicherheit für das Krankenhauspersonal zu sorgen, um die Kosten
für eine "rechtliche Absicherungsmedizin" soweit als möglich zu
minimieren. Auch im Spital muss es eine Verbindlichkeit und Anreize
für Kostenbewusstsein geben, ohne dass die Qualität für die
Patientinnen und Patienten leidet. Notwendige Untersuchungen und
Befunde sollen natürlich weiterhin erstellt werden, eine
fachärztliche Verantwortung und Aufsicht über beauftragte
weiterführende Untersuchungen muss Qualität und Kostenbewusstsein
sicherstellen. Ein standardisiertes Folgekostenmodell d.h. welcher
Arzt hat wie viele Leistungen "zugekauft" von z.B. Labor, Radiologie,
Apotheke bezogen auf z.B. LKF Punkte oder Patienten hat sich im
extramuralen Bereich seit Jahren als Steuerungsinstrument etabliert
und sollte adaptiert auch intramural eingeführt werden.

Nachjustieren beim Personal

Durch Reduzierung nicht notwendiger, stationärer Aufenthaltszeiten
von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus (bspw. vor operativen
Eingriffen) erfolgt natürlich (bei gleichbleibender Belegung) eine
Verdichtung des Arbeitsanfalles für das medizinische Personal (Ärzte,
Pflege). Da die Patientinnen und Patienten dann im Schnitt einen
höheren Versorgungsbedarf (Verlaufskontrolle, Schmerzbekämpfung,
/Wundversorgung. Unterstützung bei der Körperpflege etc,) aufweisen.
Dieser Verdichtung muss auch eine Verbesserung der personellen
Ressourcen folgen.

Umwidmung von Akutbetten

Die im Zuge der Reform frei werdenden Akutbetten sollen nicht
abgebaut, sondern sinnvoll umgewidmet werden, indem z.B. der
steigende und zum Teil nur mangelhaft abgedeckte Bedarf an
Remobilisation, Akut-Geriatrie und Rehabilitation sowie
Palliativversorgung auf diese Weise befriedigt wird. Bevor neue
Rehaeinrichtungen errichtet werden, ist es deutlich günstiger,
bestehende Ressourcen dafür zu verwenden. Die räumliche Anbindung an
das Spital bringt für die Patientinnen und Patienten (und ihre
Angehörigen) sogar erhebliche Vorteile, denn es ist z.B. keine
Verlegung über große räumliche Distanzen hinweg erforderlich.

Sektorenübergreifende und an Ergebnis (Outcome) und Bedarf
orientierte Planungslogik/

Eine bedarfsorientierte Angebotsplanung findet im Ambulanzbereich
spitals- bzw. trägerübergreifend nicht statt. Auch erfolgt noch kaum
eine Abstimmung des Angebotes im spitalsambulanten mit dem
niedergelassenen Bereich. Die begonnenen Abstimmungen (ambulante
Arbeitsgruppe) sollen intensiviert werden mit dem klaren Ziel, dass
die ambulante Versorgung insgesamt optimiert wird.

Qualität messen und Versorgung am Outcome orientieren

Derzeit liegen kaum gesicherte Informationen über Qualitätsparameter
nach objektiven Kriterien auf. Es gibt keine einheitliche
Datengrundlage, um sich Überblick und Wissen zu verschaffen, welche
Maßnahmen für die Patientinnen und Patienten überhaupt Nutzen
stiften.

Modelle wie sie derzeit z.B. im Rahmen der Integrierten Versorgung
Schlaganfall schon zur Anwendung kommen (Dokumentation von
Qualitätsparametern, Quervergleiche zwischen Krankenanstalten usw.)
sollen flächendeckend eingeführt bzw. ausgebaut werden. Damit wird
neben der Qualitätsverbesserung mittel- und langfristig auch ein
Beitrag zur Kostendämpfung geleistet. Denn qualitativ schlecht
erbrachte Leistungen verursachen nicht nur Leid für die Betroffenen,
sondern auch erhebliche Folgekosten.

Investitionen in eine von Anbieterinteressen unabhängige
Versorgungsforschung können Aufschlüsse darüber bringen, welche
medizinischen Maßnahmen im Praxisalltag tatsächlich Nutzen stiften,
welche Behandlungen wofür zum Einsatz kommen sollen und welche z.B.
im/aus dem Leistungskatalog zu reduzieren/streichen sind.

Richtige Anreize in der Spitalsfinanzierung durch den
Gesundheitsfonds

Das bestehende Spitalsfinanzierungssystem (LKF mit Abgangsdeckung;
Ambulanzpauschale; mangelnde Tagesklinikfinanzierung) bietet keine
bzw. zu wenig Anreize, kostendämpfende Verlagerungen (bspw. in die
Ambulanzen) und Strukturveränderungen innerhalb des Spitalsbereiches
umzusetzen. Das Spitalsfinanzierungssystem kann vom Gesundheitsfonds
eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass die gewünschten,
kostendämpfenden Effekte (z.B. Ausbau der Tageskliniken und
Ambulanzen) belohnt werden. Eine solche Umgestaltung soll nach
folgenden Grundsätzen in Angriff genommen werden:

Abschaffung der Abgangsdeckung, dafür (insgesamt im selben Ausmaß)
höhere LKF-Punktewerte für den stationären Bereich und eine
leistungsorientierte Honorierung der Ambulanzen (auf Basis Katalog
ambulanter Leistungen) und der Tageskliniken. Als erster Schritt wird
vorgeschlagen, dies in Form einer Parallelrechnung bei mehreren
Krankenhausträgern zu pilotieren.

Im Ergebnis muss der Kostendeckungsgrad für die nicht stationäre
Leistungserbringung (Tagesklinik und Ambulanzen) im Spital deutlich
erhöht werden, damit nicht aus wirtschaftlichen Gründen die
stationäre Leistungserbringung von Krankenhausträgern bevorzugt
wird.

Durch die Rechtsträger der Spitäler müssen Anreize für das
Krankenhauspersonal in den Spitalsambulanzen/Tageskliniken gesetzt
werden, um eine engagierte, qualitativ hochwertige und
patientenorientierte, ambulante Versorgung zu erzielen.

Budgetvorgaben an Krankenhäuser müssen klar verbindlich sein, um
Spitalsbetreiber anzuhalten, auch in ihrem Bereich kostendämpfende
Maßnahmen bei Strukturen und Prozessen zu setzen

Ein effektives Controllingsystem sollte stärker als bisher für die
Steuerung, Planung, Budgetvorgaben und -vollzug genützt werden.

Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich, Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS4

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel