- 19.11.2010, 09:43:18
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1. Kinderrechte-Befragung für Jugendliche auf www.kinderhabenrechte.at
Die Vereinten Nationen sollen so erstmalig auch von Kindern und Jugendlichen über die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich informiert werden
Wien (OTS) - Zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte am
20. November startet das österreichische Netzwerk Kinderrechte die
Online-Befragung "Feedback" von Kindern und Jugendlichen von 12 bis
18 Jahren auf seiner Homepage www.kinderhabenrechte.at. Der
Fragebogen, der in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinderrechte
entwickelt worden ist, reicht vom Recht auf Partizipation und
Meinungsäußerung, Versorgung und Unterbringung, über das Recht auf
Bildung, Gesundheit, Ruhe und Freizeit sowie Schutz vor Gewalt und
Diskriminierung, bis hin zum Wissen der Kinder und Jugendliche über
ihre Rechte. Jugendliche sollen selbst zu Wort kommen, wo für sie die
Welt in Ordnung ist und wo nicht, wo ihre Rechte eingehalten werden
und wo nicht.
Aus den Ergebnissen dieser Befragung wird das Netzwerk
Kinderrechte einen Bericht an den UNO-Kinderrechtsausschuss
verfassen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schattenberichte von
nichtstaatlichen Organisationen wird es damit einen eigenen Kinder-
und Jugendbericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich
geben. So wurden seit dem Sommer auch bereits tausende Postkarten
unter Kindern verteilt zu der Frage, was sie in Österreich gut
finden. Antworten sind zum Beispiel "dass die Erwachsenen auch
manchmal die Kinder fragen", "dass meine Mama immer so viel mit mir
unternimmt, auch wenn sie arbeiten muss" oder "dass ich ich bin".
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich ist ein unabhängiger
Zusammenschluss von 33 Kinderrechte-Organisationen und -Institutionen
zur Förderung der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in
Österreich. Im Zuge der Diskussion zur Verfassungsverankerung der
UN-Kinderrechtskonvention bietet das Netzwerk weiterhin einen Dialog
mit den parlamentarischen und politischen EntscheidungsträgerInnen
an. Damit soll vermieden werden, dass in einem eiligen Prozess ein
Gesetzestext entsteht, der von KinderrechtsexpertInnen,
einschließlich von VerfassungsjuristInnen, als inhaltlich
unzulänglich und verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet wird.
Rückfragehinweis:
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Mobil: 0676/88011-1016
mailto:elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
www.kinderhabenrechte.at
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