1. Kinderrechte-Befragung für Jugendliche auf www.kinderhabenrechte.at
Die Vereinten Nationen sollen so erstmalig auch von Kindern und Jugendlichen über die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich informiert werden
Wien (OTS) - Zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November startet das österreichische Netzwerk Kinderrechte die Online-Befragung "Feedback" von Kindern und Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren auf seiner Homepage www.kinderhabenrechte.at. Der Fragebogen, der in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinderrechte entwickelt worden ist, reicht vom Recht auf Partizipation und Meinungsäußerung, Versorgung und Unterbringung, über das Recht auf Bildung, Gesundheit, Ruhe und Freizeit sowie Schutz vor Gewalt und Diskriminierung, bis hin zum Wissen der Kinder und Jugendliche über ihre Rechte. Jugendliche sollen selbst zu Wort kommen, wo für sie die Welt in Ordnung ist und wo nicht, wo ihre Rechte eingehalten werden und wo nicht.
Aus den Ergebnissen dieser Befragung wird das Netzwerk Kinderrechte einen Bericht an den UNO-Kinderrechtsausschuss verfassen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schattenberichte von nichtstaatlichen Organisationen wird es damit einen eigenen Kinder-und Jugendbericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich geben. So wurden seit dem Sommer auch bereits tausende Postkarten unter Kindern verteilt zu der Frage, was sie in Österreich gut finden. Antworten sind zum Beispiel "dass die Erwachsenen auch manchmal die Kinder fragen", "dass meine Mama immer so viel mit mir unternimmt, auch wenn sie arbeiten muss" oder "dass ich ich bin".
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich ist ein unabhängiger Zusammenschluss von 33 Kinderrechte-Organisationen und -Institutionen zur Förderung der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in Österreich. Im Zuge der Diskussion zur Verfassungsverankerung der UN-Kinderrechtskonvention bietet das Netzwerk weiterhin einen Dialog mit den parlamentarischen und politischen EntscheidungsträgerInnen an. Damit soll vermieden werden, dass in einem eiligen Prozess ein Gesetzestext entsteht, der von KinderrechtsexpertInnen, einschließlich von VerfassungsjuristInnen, als inhaltlich unzulänglich und verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet wird.
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