- 17.11.2010, 11:25:57
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ÖAMTC fordert Sicherung der Verbraucherrechte in GVO
Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) gewährleistet auch Kerndienstleistungen der Autofahrerclubs
Wien (OTS) - ÖAMTC fordert Sicherung der Verbraucherrechte in GVO
Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) gewährleistet auch
Kerndienstleistungen der Autofahrerclubs
Die GVO regelt einerseits das Verhältnis der Kfz-Hersteller zu
ihren Vertriebspartnern. Andererseits beinhaltet die Verordnung
einige essenzielle Verbraucherrechte. "Dazu gehört unter anderem das
Recht, unabhängige Werkstätten aufsuchen zu können und
preisgünstigere Identteile für Reparaturen verwenden zu dürfen, ohne
Garantieansprüche zu verlieren", erklärt der Chef der
ÖAMTC-Interessenvertretung Mario Rohracher. Darüber hinaus
gewährleistet die GVO, dass unabhängige Marktbeteiligte Zugang zu
sämtlichen Informationen und Geräten haben, die für Reparaturen und
Wartung der unterschiedlichen Fahrzeuge notwendig sind. Für den ÖAMTC
- wie für alle europäischen Automobilclubs - ist dieses Recht
essenziell. Denn nur mit den notwendigen technischen Informationen,
den Diagnosegeräten, den Werkzeugen und der Software können
Kerndienstleistungen wie Pannenhilfe erbracht werden.
Mit dem Auslaufen der alten GVO im Mai 2010 setzte sich der ÖAMTC
auch in Brüssel vehement für die Sicherung und Verankerung der
genannten Rechte durch die Erneuerung der Kfz-GVO ein. Daher ist es
als Erfolg zu werten, dass die EU-Kommission ihren Plan zur
ersatzlosen Streichung der GVO aufgegeben hat. Der
nicht-diskriminierende Zugang zu Reparaturinformationen wurde
ausdrücklich als schützenswert hervorgehoben und wird weiterhin
gewährleistet. Außerdem wurden Automobilclubs in die Aufzählung der
berechtigten Informationsempfänger (= unabhängige Marktteilnehmer)
aufgenommen.
Club fordert Verbot von Garantie-Missbrauch
In der neuen Regelung sollen Primärmarkt (Fahrzeughandel) und
Sekundärmarkt (Reparatur- und Ersatzteilwesen) erstmals getrennt
geregelt werden. Für den Primärmarkt gelten die Bestimmungen der
auslaufenden GVO vorerst bis 31. Mai 2013 weiter. Danach sollen sie
der allgemeinen, sogenannten Schirm-GVO unterliegen. Der
Sekundärmarkt wird in der neuen, sektorspezifischen "Mini"-GVO
geregelt, die seit 1. Juni 2010 in Kraft ist. Sie gilt bis 31. Mai
2023.
Der ÖAMTC fordert, dass in der neuen Regelung das Verbot des
Missbrauchs kommerzieller Garantien deutlicher angesprochen wird.
Denn bereits jetzt sind Versuche zu beobachten, die
Verbraucherschutz-Mechanismen der GVO zu umgehen. Durch mehrjährige
Garantien mit strengen Auflagen sollen Konsumenten an das Markennetz
gebunden werden. Die Möglichkeit, ein Fahrzeug in einer unabhängigen
Werkstätte und mit günstigeren Nachbauersatzteilen reparieren zu
lassen, wird damit eingeschränkt bzw. untergraben.
Kritisch wird von Seiten des Clubs auch der fehlende
Kündigungsschutz in der Schirm-GVO für Händler gesehen. Und die
künftige Entwicklung des - besonders im ländlichen Raum für
Verbraucher wichtigen - Mehrmarkenvertriebs bleibt abzuwarten. "Wir
werden genau beobachten, ob die erwarteten positiven Auswirkungen für
die Konsumenten auch tatsächlich eintreten, wenn nicht, muss es
Konsequenzen geben", sagt der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung
abschließend.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Dagmar Halwachs
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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