• 17.11.2010, 10:36:46
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BZÖ-Westenthaler: Kapitulation Österreichs vor Griechenland im Asylwesen

BZÖ hat soeben parlamentarische Anfrage an Fekter eingebracht

Wien (OTS) - Das Innenministerium plant, bei Asylwerbern die über
Griechenland nach Österreich kommen, vom so genannten
"Selbsteintrittsrecht" Gebrauch machen zu wollen, das heißt, einen
Asylantrag in Österreich zu behandeln, auch wenn gemäß dem
internationalen "Dublin II"-Abkommen Athen zuständig wäre.
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler kritisiert "die
Kapitulation Fekters vor Athen. Wenn das griechische Modell Schule
macht, dann braucht jeder Staat seine Flüchtlinge nur schlecht
behandeln und internationale Standards ignorieren und Österreich
übernimmt diese Flüchtlinge dann in die vom Steuerzahler finanzierte
Grundbetreuung und blecht für die Verfahrenskosten. Österreich kann
und soll nicht Griechenlands Asylprobleme lösen, wenn Fekter nicht
einmal in Österreich die Lage unter Kontrolle hat, wie die Schubhaft
von Kleinkindern oder das Zogaj-Theater beweisen. Wenn Griechenland
die internationalen Vereinbarungen nicht erfüllen will oder kann,
dann soll Griechenland aus dem Schengenraum ausgeschlossen werden.
Mit effektiven Grenzkontrollen, hat sich die Flüchtlingswelle aus
Griechenland in den EU-Raum schnell erledigt", so Westenthaler.

Die Fragen des BZÖ an Fekter im Wortlaut:

In wie vielen Fällen, in denen gemäß dem internationalen "Dublin
II"-Abkommen eigentlich Athen zuständig wäre, soll schätzungsweise
vom "Selbsteintrittsrecht" Gebrauch gemacht werden bzw. wie sehen die
diesbezüglichen Planungen im konkreten aus?
Wie hoch schätzen Sie die Zahl der derzeit in Österreich aufhältigen
Drittstaatsangehörigen, die über Griechenland den Weg nach Österreich
gefunden und noch kein Asyl gewährt bekommen haben?
Erwarten Sie, dass diese Zahl im Jahr 2011 und im Jahr 2012 noch
weiter ansteigen wird?
Sind aufgrund der geplanten Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts in
"Griechenlandfällen" personelle Maßnahmen geplant und, wenn ja,
welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sind aufgrund der geplanten Wahrnehmung des Selbsteintrittsrecht in
"Griechenlandfällen" personelle Maßnahmen beim Asylgerichtshof
geplant und, wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist Ihnen bewusst, dass wesentliche Flüchtlingsströme über
Griechenland den Weg nach Europa gefunden haben und derzeit finden?
Welche Maßnahmen wurden zur Lösung dieser Problematik bisher gesetzt
bzw. sind geplant?

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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