• 15.11.2010, 09:09:44
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EANS-News: Der letzte Wille entscheidet

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Utl.: Umfrage: Für die meisten deutschen Mediziner steht der
Patientenwunsch an erster Stelle - sogar vor einer ärztlichen Entscheidung

Koblenz (euro adhoc) - 15. November 2010: Gegen den eigenen Willen mit moderner
Apparatemedizin am Leben erhalten werden ist ein Albtraum. Das sehen auch
deutsche Ärzte so. 60,2 Prozent machen schwerkranke Patienten darauf aufmerksam,
dass eine Patientenverfügung solche Maßnahmen verhindern kann. Weit mehr als
jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) begrüßt das Patientenverfügungsgesetz von
2009, nach dem der Wille des Patienten oberste Priorität hat. So das Ergebnis
des monatlich erhobenen CGM-GesundheitsMONITORs, einer repräsentativen Umfrage
unter 440 zufällig ausgewählten Hausärzten der CompuGroup Medical, der
Rhein-Zeitung und der Medical Tribune aus dem Oktober.

Kein Tabuthema in deutschen Praxen
Es sind Situationen, die selbst kerngesunde Menschen treffen können: ein
Unfall, eine schwere Operation oder eine Krankheit, die körperliche oder
geistige Behinderungen zur Folge haben. Plötzlich kann es unmöglich werden, die
eigenen Wünsche in Worte zu fassen und sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen
auszusprechen, die das Leiden verlängern. Umso wichtiger ist es, den eigenen
Willen rechtzeitig schriftlich festzuhalten - so die Meinung der meisten
deutschen Ärzte. Sechs von zehn befragten Medizinern (60,2 Prozent) sprechen
vor allem schwer kranke Patienten gezielt auf eine solche Patientenverfügung
an. Ein Fünftel der Befragten (20,5 Prozent) hält es nicht für notwendig, das
Thema zur Sprache zu bringen. Fast ebenso viele Ärzte (19,3 Prozent) jedoch
machen ihre Patienten auf ihre Rechte aufmerksam.

Der Patientenwille als oberstes Gebot
Seit September 2009 sind Patientenverfügungen erstmals gesetzlich verankert.
Danach sind die schriftlichen Willenserklärungen für Angehörige und auch Ärzte
absolut verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Mediziner müssen die
Verfügung auch dann befolgen, wenn der Kranke noch nicht im Sterben liegt.
Diese Einschränkung ärztlicher Handlungsfreiheit lehnen aber nur verschwindende
1,9 Prozent der Befragten ab. Weit mehr als jeder zweite Mediziner (54,5
Prozent) befürwortet, dass dem Willen der Patienten so viel Gewicht zukommt.
Mehr als jeder Dritte (38,6 Prozent) begrüßt das neue Patientenverfügungsgesetz,
weil es dem Arzt mehr Rechtssicherheit bringt. Allerdings halten fast die Hälfte
(49,8 Prozent) der Befragten eine Beratung für unerlässlich, damit sich der
Patient intensiv mit den Konsequenzen seiner Patientenverfügung
auseinandersetzt. Mehr als vier von zehn Ärzten (40,5 Prozent) betonen, dass
eine entsprechende Beratung entscheidenden Einfluss auf die Qualität und
Vollständigkeit des Patientenwillens hat.

Noch Handlungsbedarf in eigener Sache
Obwohl die meisten Ärzte ihre Patienten dazu anhalten, die eigenen Wünsche
schriftlich festzuhalten, sind sie selber in dieser Angelegenheit eher
nachlässig. Nur ein Drittel (33 Prozent) der Befragten hat eine
Patientenverfügung hinterlegt. Mehr als vier von zehn (43,9 Prozent) gestehen
ein, dass sie sich dafür noch keine Zeit genommen haben. Vielleicht können hier
die Patienten ihren Arzt zum Handeln motivieren: Immerhin wird fast jeder
zweite Mediziner (48,9 Prozent) im Praxisalltag auf das Thema
Patientenverfügung angesprochen.

Über CompuGroup Medical AG
CompuGroup Medical ist eines der führenden eHealth-Unternehmen weltweit. Seine
Softwareprodukte zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen
Tätigkeiten in Arztpraxen und Krankenhäusern, seine
Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und seine
webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und
effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical Leistungen ist
die einzigartige Kundenbasis von etwa 370.000 Ärzten, Zahnärzten,
Krankenhäusern und Netzen sowie sonstigen Leistungserbringern. CompuGroup
Medical ist das eHealth-Unternehmen mit der weltweit größten Reichweite unter
Leistungserbringern. Das Unternehmen ist in 14 europäischen Ländern sowie in
Malaysia, Saudi Arabien, Südafrika und in den USA tätig und beschäftigt derzeit
rund 3.000 Mitarbeiter.

Der CGM GesundheitsMONITOR:
Der CGM GesundheitsMONITOR ist eine gemeinsame Initiative der CompuGroup
Medical, der Medical Tribune sowie der Rhein-Zeitung. Monatlich werden
repräsentative Umfragen unter 440 Allgemeinmedizinern, Internisten,
Kinderärzten und Gynäkologen zu aktuellen Fragestellungen im Gesundheitssystem
durchgeführt. Grafiken zum Download und kostenlosem Abdruck, Veröffentlichung
sowie Informationen zur repräsentativen Umfrage finden Sie unter www.cgm-
gesundheitsmonitor.de

Über Medical Tribune:
Seit über 40 Jahren gehört die Medical Tribune zu den meistgelesenen Fachtiteln
für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die beliebte Wochenzeitung bietet eine
attraktive Mischung praxisrelevanter Themen aus Medizin, Gesundheits- und
Berufspolitik sowie fachspezifische Wirtschaftsfragen. In einzigartiger Weise
verwirklicht Medical Tribune vielseitige Fortbildung, persönliche Beratung und
Lesefreude in einem Zeitungskonzept. Die Erfolgsgeschichte der Medical Tribune
wird seit Jahrzehnten von der unabhängigen Leserschaftsuntersuchung (LA-MED)
dokumentiert.

Über Rhein-Zeitung:
Das Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung verbindet die Ballungsräume Köln-Bonn
und das Rhein-Main-Gebiet. Im Zentrum liegt die wirtschaftsstarke Region um
Koblenz. Mit einer Auflage von rund 224.000 Exemplaren und 17 Lokalausgaben
zählt die Rhein-Zeitung ca. 640.000 Leser.

Rückfragehinweis:
CompuGroup Medical AG
Barbara Müller
Referentin Presse und Medien
T +49 (0) 261 8000-1293
F +49 (0) 261 8000-3284
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: CompuGroup Medical AG
             Maria Trost 21
             D-56070 Koblenz
Telefon:     +49 (0) 261 8000-0
FAX:         +49 (0) 261 8000-1166
Email:       [email protected]
WWW:         www.cgm.com
Branche:     Software
ISIN:        DE0005437305
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Börsen:      Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
             Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München 
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