Nach Änderung des Rechtspraktikantengesetzes werden JuristInnen an die Armutsgrenze gedrängt. Das Budget zeigt eine weitere Studierendenfeindliche Facette!
Graz (OTS) - Die Regierung gab am 02.11.2010 das
"Budgetbegleitgesetz Justiz 2011-2013" in Begutachtung. Damit soll ua
das Rechtspraktikantengesetz geändert werden. Die Gerichtspraxis soll
von 9 auf 5 Monate gekürzt werden und der Ausbildungsbeitrag von EUR
1274,20 auf EUR 1010,00 gekürzt werden. Die ÖH Uni Graz fordert die
Rücknahme!
"Die Gerichtspraxis ist für alle JuristInnen nach dem Studium eine
überaus wichtige Ausbildungsmöglichkeit; dadurch wird die Lücke
zwischen Theorie und Praxis geschlossen. RechtspraktikantInnen
übernehmen sehr verantwortungsvolle Justizaufgaben. Sie formulieren
auch Urteile.", so Stefan Kaltenbeck, Vorsitzender der
Studienvertretung Doktorat der Rechtswissenschaften.
"Neben der Kürzung der Familienbeihilfe ist dies der nächste
Anschlag auf die Studierenden und die Bildung", ärgert sich
Kaltenbeck. "Die Regierung soll sich endlich klar zur hohen Bedeutung
von Bildung im 21. Jhdt bekennen und ein dementsprechendes Budget zur
Verfügung stellen. Mit dem geplanten Ausbildungsbeitrag von nur mehr
EUR 1010,00 verdienen JuristInnen als AkademikerInnen bald weniger
als Handelsangestellte mit Hauptschulabschluss allerdings bei
längerem Ausbildungsweg. Damit wird die lange akademische Ausbildung
nicht adäquat gewürdigt", so Kaltenbeck abschließend.
Mit dieser geplanten Gesetzes-Änderung wird nun auch das
Magisterstudium endgültig zu Grabe getragen. Bisher waren bloß
Magistri berechtigt die Gerichtspraxis zu absolvieren. Still und
heimlich verschwindet dieser Terminus nun aus dem Gesetz. Nach der
neuen allessagenden Formulierung sind jene Personen berechtigt die
Gerichtspraxis zu absolvieren, welche "die vorgesehene
wissenschaftliche Berufsvorbereitung abgeschlossen" haben. Dazu
Philipp Maunz, Vorsitzender der Fakultätsvertretung
Rechtswissenschaften: "Das Bologna-System kommt durch die Hintertür.
Das Studium würde durch die Umstellung auf das Bachelor-Master System
entwertet werden."
Kaltenbeck und Maunz rufen alle Rewi-Studierenden auf sich an
allen Protesten der ÖH Uni Graz noch stärker zu beteiligen als
bisher. Gegen die Bildungsfeindlichkeit der Regierung muss jetzt
geschlossen vorgegangen werden, da ansonsten der Raubbau an der
Bildung munter weiter geht.
"Wir empfinden des als befremdend dass man Jus-AbsolventInnen den
Einstieg in die Praxis derart erschwert und noch dazu finanziell so
benachteiligt, dass sie an der Armutsgrenze kratzen" so Cengiz Kulac
aus dem Vorsitzteam der ÖH Uni Graz und begrüßt den Aufruf zum
Protest der Fakultätsvertretung Rechtswissenschaften gegen das
sinnlose und ungerechte Belastungspaket der Bundesregierung.
Rückfragehinweis:
Cengiz Kulac, Vorsitzender ÖH Uni Graz 0676/ 89 75 19 321 cengiz.kulac@uni-graz.at Philipp Maunz Vorsitzender Fakultätsvertretung Rechtswissenschaften philipp@rewi.at 0699-17078014 Mag. Stefan Kaltenbeck, Bakk. Vorsitzender Studienrichtungsvertretung Dr. REWI stefan@rewi.at 0650-4014446
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