- 09.11.2010, 13:20:00
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- OTS0184 OTW0184
Meinl Bank setzt sich erneut gegen Prozessfinanzierer durch
Wien (OTS) -
- Handelsgericht Wien weist MEL-Anlegerklage ab
- Von Prozessfinanzierer entwickeltes System der Anspruchsabtretung
erweist sich abermals als untauglich
In einem weiteren Urteil, das der Meinl Bank am 5. November 2010
zugestellt wurde, hat sich das Handelsgericht (HG) Wien ablehnend zu
dem von Prozessfinanzierer Advofin entwickelten System der
Anspruchsabtretung geäußert. Nachdem das HG Wien bereits einmal
entschieden hatte, dass die Abtretung des Irrtumsanfechtungsrechtes
rechtlich nicht möglich sei, wenn der Anleger die von ihm erworbenen
Wertpapiere bereits veräußert habe - diese Beurteilung hat auch das
OLG Wien in der Zwischenzeit bestätigt - urteilte das HG Wien
nunmehr, dass ein Anspruch auch dann nicht mehr vom Abtretenden mit
Klage geltend gemacht werden kann, wenn er bereits abgetreten ist.
Die Klägerin, ihres Zeichens Richterin am Straflandesgericht Wien
und somit selbst rechtskundig, hatte ihre Ansprüche an die Advofin
abgetreten, die die (auch von anderen Anlegern) abgetretenen
Ansprüche mit einer der so genannten "Sammelklagen" geltend machte.
Als die Klägerin ihren, bereits im Rahmen der Sammelklage
behaupteten, Anspruch neuerlich bei Gericht einklagte, behauptete
sie, die Advofin habe ihr den Anspruch zurückübertragen, konnte dies
jedoch nicht beweisen. Das HG Wien hat die Klage folgerichtig
abgewiesen, weil die Klägerin über den Anspruch nicht mehr verfügt.
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir freuen uns über diese
erneute Bestätigung unserer Rechtsposition." Zur Tatsache, dass es
sich bei der Klägerin um eine Richterin am Straflandesgericht
handelte, meinte Weinzierl: "Eigentlich sollte man davon ausgehen
können, dass eine Strafrichterin weiß, dass man einen Anspruch nicht
zweimal einklagen kann und Prozessbehauptungen bewiesen werden
müssen. Leider haben Absurditäten in diesem Zusammenhang schon eine
gewisse Tradition, denn das bisherige Strafverfahren in der so
genannten Causa Meinl hat ja auch bereits mehrere rechtsstaatlich
bedenkliche Vorfälle ans Tageslicht gebracht." Weinzierl erinnerte in
diesem Zusammenhang an die Bestellung eines befangenen
Gerichtssachverständigen, und die unrechtmäßige Verhängung der U-Haft
gegen Julius Meinl, auf Grundlage von falschen Behauptungen des
Staatsanwalts und getürkten Beweisen, die eine massive Welle der
Vorverurteilung gegen die Meinl Bank und Julius Meinl in Gang gesetzt
hätten.
Weiterführende Informationen:
Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank hat sich mit der Arbeiterkammer, und den
Anwaltskanzleien Niebauer und Christandl auf sozialen Lösung für
insgesamt rund 4.400 MEL-Kleinanleger geeinigt, die aufgrund ihrer
Investition in MEL-Papiere Verluste zu verzeichnen hatten. Das
Institut wendet dafür EUR 18 Mio auf. Für die Meinl Bank sind diese
Lösungen ein Beitrag zur sozialen Abfederung finanzieller Verluste,
die Kleinanleger im Zuge der Wirtschaftskrise zu gewärtigen hatten.
Das Institut möchte damit ein Zeichen setzen und zeigen, dass die
Bank über das Einhalten von Gesetzen hinaus einen Teil an sozialer
Verantwortung freiwillig trägt. Explizit wird hervorgehoben, dass
diese Vergleiche keine Präjudizierung von anhängigen
Gerichtsverfahren darstellen, ebenso wenig dienen diese vergleiche
dazu, Spekulationsverluste erfahrener Anleger auszugleichen.
Die Vergleichsmöglichkeit kann rasch und unbürokratisch wirksam
werden. Beim Abschluss des Vergleichs werden die Verfahren zwischen
den Klienten der Arbeiterkammer sowie der Rechtsanwaltskanzleien mit
der Meinl Bank beigelegt. Die Anleger erhalten ein Drittel der
Differenz zwischen Kaufbetrag und dem in Folge der Kursverluste
geringeren Wert der Veranlagung und treten ihre Ansprüche an die
Meinl Bank ab.
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem
starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind
mit 16% doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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