- 05.11.2010, 14:50:44
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Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft feiert 25-jähriges Bestehen
LH Sausgruber und LTP Mennel: Einrichtung steht für gelebte Eigenständigkeit zum direkten Nutzen für die Menschen im Land
Bregenz (OTS/VLK) - Im Montfortsaal des Landhauses in Bregenz ist
am Freitag im Beisein von Landeshauptmann Herbert Sausgruber und
Landtagspräsidentin Bernadette Mennel das 25-jährige Bestehen der
Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft gefeiert worden. Bis heute
verfügt - außer Tirol mit einer etwas abgeschwächten Variante - kein
anderes Land im Bundesgebiet über eine solche Einrichtung. "Die
Arbeit der Landesvolksanwaltschaft wird von den Menschen in
Vorarlberg sehr geschätzt", waren sich Sausgruber und Mennel einig.
Es sei richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren
Anliegen, für die das Land oder die Gemeinden zuständig sind, nicht
einer Stelle in Wien schreiben müssen, sondern sich vor Ort einer
kompetenten Anlaufstelle anvertrauen können, betonte die
Landtagspräsidentin. Mehr als zwei Drittel aller Fälle werden
persönlich durch Vorsprachen an die Landesvolksanwaltschaft
herangetragen. "Trotz allem Bemühen mit einzelnen Sprechtagen in den
Ländern ist eine solche Erreichbarkeit allein schon wegen der
Entfernung in gleicher Weise von der Volksanwaltschaft des Bundes
nicht zu gewährleisten", so Mennel.
Auch der Landeshauptmann sieht in der räumlichen Nähe einen
entscheidenden Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: "Bei vielen
Fragen spielt die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten eine wichtige
Rolle. Die Einrichtung ist hier gegenüber einer von Wien ausgehenden
Vermittlung über die Bundesvolksanwaltschaft klar im Vorteil". Für
Sausgruber steht die Einrichtung für "gelebte Eigenständigkeit, von
der unmittelbar die Menschen im Land profitieren".
Vielfältige Aufgaben
Die Aufgaben der Landesvolksanwaltschaft sind vielseitig. Zu ihnen
gehört die Prüfung von Beschwerden über die Verwaltung von Land und
Gemeinden ebenso wie die Beratung und das Erteilen von Auskünften.
Die Einrichtung kann Anregungen und Empfehlungen abgeben, wie
Missstände beseitigt und Gesetze neu gestaltet werden können. Auch
das Vorgehen gegen Diskriminierungen ist Bestandteil im umfangreichen
Tätigkeitsspektrum. In den vergangenen 25 Jahren wurden mehr als
3.700 Missstandsprüfungen durchgeführt und rund 10.200 größere
(aktenmäßig erfasste) Beratungen. Seit Anfang November 2009 übt
Gabriele Strele als erste Frau das Amt der Landesvolksanwältin aus.
Strele und ihren beiden Vorgängern, Nikolaus Schwärzler und Felix
Dünser, dankten Mennel und Sausgruber für die Arbeit im Dienste der
Bürgerinnen und Bürger, die sie geleistet haben bzw. immer noch
leisten.
Landesvolksanwältin Strele selbst sieht die Institution als
"letzte Prüfinstanz bei Beschwerden und Sprachrohr der Bevölkerung
bei Behörden auf der Suche nach konstruktiven Lösungen". Damit diese
konstruktiven Lösungen erzielt werden können, sei die Bereitschaft
aller Beteiligten notwendig, so Strele: "Es geht darum, offen für
neue Wege zu sein und einander zuzuhören".
Verfassungsrechtliche Grundlage
Das verfassungsrechtliche Fundament für die Einrichtung einer
Landesvolksanwaltschaft in Vorarlberg wurde im Jahre 1984 gelegt. Die
Novelle der Landesverfassung konnte damals im Landtag einstimmig
beschlossen werden. Die entsprechenden Regelungen sind in den
Artikeln 59, 60 und 61 der Vorarlberger Landesverfassung verankert.
Im Jahr 1985 wurde erstmals ein Landesvolksanwalt gewählt. Der große
politische Rückhalt der Einrichtung ergibt sich aus der Bestellung:
Bis heute ist für die Wahl eines Landesvolksanwaltes bzw.
-volksanwältin eine Dreiviertelmehrheit im Landtag nötig - das sind
27 der 36 Abgeordneten-Stimmen. Nur eine Wiederwahl ist zulässig.
Rückfragehinweis:
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