Durch Rehabilitation und Prävention deutliche Einsparungen im Pensionssystem erreichbar
Wien (OTS/BMASK) - Nehmen Menschen zur Wiedererlangung ihrer
Berufsfähigkeit Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch, wird ihnen für
diese Zeit ein Übergangsgeld ausbezahlt. Dieses Übergangsgeld wird an
der Höhe der dem Betroffenen zustehenden Invaliditätspension bemessen
und 12 Mal im Jahr von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt
ausbezahlt. In dieser Zeit beziehen die in "Rehab" befindlichen
Menschen kein Arbeitslosengeld; es werde daher auch kein erhöhtes
Arbeitslosengeld bezahlt, wie irrtümlich in einer Tageszeitung
behauptet wurde, heißt es aus dem Sozialministerium. ****
Das Übergangsgeld durch die PVA ist bereits jetzt geltendes Recht
und daher kein Bestandteil des Invaliditätspensions-Paket, das nun im
Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden soll. Es wird
nur für die Dauer der Rehabilitation ausbezahlt. Nun sei der
Vorschlag in Begutachtung gesandt worden, dass im Anschluss daran -
im Falle der Arbeitslosigkeit - ein zeitlich verlängertes
Arbeitslosengeld bezogen werden kann.
Entscheidend für ein höheres tatsächliches Pensionsantrittsalter sei,
dass die Menschen länger gesund am Arbeitsplatz verbleiben können. Um
dies zu erreichen wurden Maßnahmen wie "fit2work" und "Rehabilitation
vor Pension" in Begutachtung gesandt. Diese Maßnahmen würden zuerst
Investitionen in Umschulungen oder Rehabilitation notwendig machen,
bevor ab 2012 deutliche Einsparungen bei den Pensionsausgaben erzielt
werden können, heißt es abschließend aus dem Sozialministerium.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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