• 03.11.2010, 10:46:01
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WKÖ-Vize RfW-BO Amann setzt Initiative zur Durchsetzung einer "Gewerbe-Diesel-Rückvergütung"

"Bauern sind dank Rückvergütung von der Erhöhung der Mineralölsteuer verschont, KMUs müssen "bluten". Der RfW bekämpft diese Zwei-Klassen-Gesellschaft."

Wien (OTS) - "Durch das Pröll'sche "Klientel-Budget" nach
bauerbündlerischer Gutsherrenart kommen vor allem die KMUs unter die
Räder. Die Bauern sind dank der Rückvergütung von der Erhöhung der
Mineralölsteuer befreit, das Gewerbe muss "bluten'", kritisiert
WKÖ-Vizepräsident RfW-Bundesobmann Fritz Amann. Der RfW-Bundesobmann
wird daher eine Reihe von Maßnahmen setzen, um diese
"Zwei-Klassen-Gesellschaft" zu bekämpfen.

Amann wird in einem ersten Schritt auf der Grundlage des
Auskunftspflichtgesetzes 1986 beim Finanzminister und beim
Wirtschaftsminister anfragen, ob und warum es nicht auch für das
Gewerbe eine entsprechende Rückvergütung geben könnte.
"Darüber hinaus werde ich stellvertretend für die heimischen KMUs als
RfW-Obmann und als Unternehmer bei der Finanzverwaltung Anträge auf
Rückvergütung stellen. Sollten das Auskunftsbegehren bzw. diese
Anträge nicht positiv erledigt werden, werden wir als RfW den
Rechtsweg beschreiten - wenn es sein muss, bis zum
Verfassungsgerichtshof bzw. bis zum Europäischen Gerichtshof, um die
Gleichheitswidrigkeit gegenüber den österreichischen KMUs
auszuhebeln", so Amann.

Während die kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich durch
eine fortlaufende Erhöhung der Mineralölsteuer durch das
Bundesministerium für Finanzen belastet würden, gebe es für die
österreichische Landwirtschaft auf der Grundlage des § 7a
Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit der Agrardieselverordnung
eine Rückvergütung. "Für kleine und mittlere Unternehmen aus den
Bereichen Gewerbe, Tourismus oder Handel gibt es das nicht. Damit
kommt es seit Jahren zur Aufrechterhaltung einer
Zwei-Klassengesellschaft in diesem Bereich. Es ist daher
verständlich, dass vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen
ebenfalls eine solche Rückvergütung auf der Grundlage einer neu
einzuführenden Gewerbediesel-Verordnung begehren", so Amann.

Rückfragehinweis:
RfW - Bundesmedienreferat
Isolde Seidl
Tel.: 01 / 408 25 20 -14
[email protected]
http://www.rfw.at

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