• 02.11.2010, 14:00:16
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Falter: VfGH stoppt Kinderabschiebung

Behörde hat Gesetz in "denkunmöglicher Weise" ausgelegt

Wien (OTS) - Neue Wendung in der Debatte um Kinderabschiebungen.
Wie die Wiener Wochenzeitung Falter in ihrer morgen Mittwoch
erscheinenden Ausgabe berichtet, meldet sich nun der
Verfassungsgerichtshof in der Diskussion um Abschiebungen von
integrierten Kindern zu Wort. Eine türkische Familie reiste 2002 nach
Österreich ein und stellte einen Asylantrag. Während sie auf den
(letztlich negativen) Bescheid wartete, kam in Österreich ein Kind
zur Welt. Ein weiteres besuchte vier Jahre die Hauptschule, war
Schulsprecher und Vorzugsschüler.

Für die Sicherheitsdirektion Oberösterreich war all dies kein
Grund, die Abschiebungen zu stoppen. Die Kinder sprechen ja Türkisch,
eine Abschiebung aus Österreich und ein Leben in der Türkei sei ihnen
zuzumuten. Der VfGH ruft nun die Sicherheitsdirektion zur Besinnung.
Sie habe die Verfassung in "denkunmöglicher Weise" ausgelegt. Eine
Ausweisung der bestens integrierten Familie sei keinesfalls "dringend
geboten". Die Familie sei vielmehr Opfer einer langsam arbeitenden
Asylbürokratie und mittlerweile bestens integriert. Die Behörden
hätten es verabsäumt, das einfache Asylverfahren in angemessener
Frist zu erledigen.

Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk
Stv. Chefredakteur Falter
Marc Aurelstraße 9, 1011 Wien
Tel: +43/1/53660-924

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