• 01.11.2010, 13:50:52
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  • OTS0048 OTW0048

Landau: Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreuung anerkennen

Im Hinblick auf die "Familien-Hospizkarenz" ist die Einführung eines "echten Karenzgeldes" notwendig

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Wien (OTS) - Wien, 01.11.10 (PEW) Der Rechtsanspruch auf Hospiz-
und Palliativbetreuung muss anerkannt werden, stellte der Wiener
Caritasdirektor Msgr. Michael Landau am 1. November im Gespräch mit
dem "Pressedienst der Erzdiözese Wien" fest. Diese Betreuung müsse
erreichbar, zugänglich und leistbar für alle sein. Die öffentliche
Hand habe die spezialisierten Einrichtungen auch entsprechend
flächendeckend zu finanzieren. Außerdem solle die Integration von
Hospiz- und Palliativbetreuung in der Langzeitpflege ausgebaut und
die Finanzierung der Freiwilligenarbeit auf eine solide Grundlage
gestellt werden.

Zugleich erneuerte der Wiener Caritasdirektor im Hinblick auf die
"Familien-Hospizkarenz" die Forderung nach Einführung eines "echten
Karenzgeldes mit Rechtsanspruch". Landau wörtlich: "So wie Eltern
heute ein Recht haben, ihre Kinder in das Leben hineinzubegleiten,
müssen Kinder künftig ein Recht und die Möglichkeit haben, ihre
Eltern am Ende des Lebens aus dem Leben hinauszubegleiten. Gerade in
dieser Phase ist existenzielle Sicherheit unerlässlich, ganz
besonders, wenn es um sozial schwache Familien geht. Die heutigen
Möglichkeiten über einen Ausgleichsfonds und Kann-Bestimmungen
reichen hier nicht aus".

Als problematisch bezeichnete Landau die Tatsache, dass die
Hospizthematik auf die zuständigen Ressorts Gesundheit und Soziales,
auf Bund und Länder und die Sozialversicherungsträger verteilt ist.
Dieses Kompetenz-Wirrwarr müsse beseitigt werden. Ein einheitliches
Konzept und eine Bündelung der Zuständigkeiten würde allen
Beteiligten ihre Tätigkeit erleichtern, den Betroffenen, den
Angehörigen, aber auch den Trägern der Hospizarbeit. Es gehe um
Lebensqualität bis zuletzt "und zwar für jedermann", um ein Sterben
in Würde, unabhängig von Wohnort und finanzieller Situation. Dazu
seien auch im Bereich Hospiz einheitliche Qualitäts-, Versorgungs-
und Finanzierungsstandards unerlässlich.

Erst vor wenigen Tagen hatten die Caritas, der Dachverband Hospiz,
die Vinzenz-Gruppe und das Rote Kreuz gemeinsam gefordert, das Recht
auf ein Sterben in Würde in der Verfassung zu verankern und die
umfassende Hospiz-Begleitung entsprechend auszubauen. (ende)

Rückfragehinweis:
Erzdiözese Wien, Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
Tel. 0664/515 52 69
E-Mail: [email protected]

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