• 30.10.2010, 15:30:11
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ÖSTERREICH: Gericht erlaubt VP-Kaltenegger, von "kriminellen blau-orangen Machenschaften" zu sprechen.

Laut Urteil ist auch die Bezeichnung "Gagenkaiser" für Nationalratspräsident Graf zulässig

Wien (OTS) - Von "Blau-Orange als Sammelbecken krimineller
Machenschaften" zu sprechen, ist laut Gerichtsbeschluss zulässig. Das
berichtet die Tageszeitung ÖSTERREICH in ihrer Sonntag-Ausgabe.

ÖVP-General Fritz Kaltenegger hatte eine Aussendung unter dem
Titel "Blau-Orange als Sammelbecken krimineller Machenschaften"
verfasst - FPÖ-Nationalratspräsident Martin Graf klagte. In seiner
Aussendung hatte Kaltenegger Graf vorgeworfen, "Gagenkaiser von
Seibersdorf" zu sein.

Im Urteil, das ÖSTERREICH vorliegt, wird Grafs Seibersdorf-Gage
mit 8.000 Euro monatlich angegeben, zudem erhielt der FPÖ-Politiker
bei seinem Ausscheiden nach nur drei Jahren 270.000 Euro als
Einmalzahlung. Die Klage wurde abgewiesen.

Kaltenegger darf jetzt per Gerichtsbeschluss weiter von
"kriminellen blau-orangen Machenschaften" und vom "Gagenkaiser" Graf
sprechen.

Graf hat gegen das Urteil berufen.

Rückfragehinweis:
ÖSTERREICH, Chefredaktion
Tel.: (01) 588 11 / 1010
mailto:[email protected]

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