- 29.10.2010, 09:53:31
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AKH - KORRUPTION - Leitung des AKH offensichtlich nicht an einer Klärung des Sachverhaltes interessiert
Wien (OTS) - Trotz vielfacher rechtlicher Möglichkeiten zur
Rettung von 319 Arbeitsplätzen hält der Leiter des AKH an seiner
fragwürdigen Vergabe fest.
Wie der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, Dr.
Marhold, und der ärztliche Leiter des AKH, Dr. Krepler, in ihrer
Pressekonferenz am 27.10.2010 behaupten, seien sie an einer
Aufklärung des Falles interessiert und wollten alles dazu beitragen,
um 319 Arbeitsplätze zu retten, die vor allem MigrantInnen betreffen.
Bisher konnte keine Bereitschaft der Verantwortlichen festgestellt
werden, tatsächlich alles zu unternehmen, um die Situation zu
entschärfen.
Im Hinblick auf die Behauptungen, gegen die erfolgte
Auftragsvergabe nichts unternehmen zu können, ergeben sich folgende
Fragen und damit verbundene Möglichkeiten die Rechtmäßigkeit der mehr
als fragwürdigen Vergabe herzustellen:
- Warum hat das AKH und der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Schwarz
in keinem seiner bisherigen Schriftsätze an den Vergabekontrollsenat
inhaltlich zum Beschwerdevorbringen betreffend der falschen Bewertung
der Zuschlagskriterien Stellung genommen?
Das AKH und dessen Rechtsanwalt "versteckt sich" hinter der (aufgrund
der strafrechtlichen Nötigung durch die suspendierten AKH-Beamten
erzwungenen) Versäumnis der Antragsfristen.
- Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat die
Angebotsbewertung bereits im Juni 2010 geprüft und hierbei schwere
Mängel festgestellt.
Warum zieht das AKH nicht die Konsequenzen und prüft einen
Vertragsrücktritt?
Dem AKH steht es jederzeit frei, die Angebotsbewertung nochmals zu
prüfen oder durch eine unabhängige Instanz (z.B. Kontrollamt) prüfen
zu lassen!
- Warum unterschreibt der ärztliche Leiter des AKH, Dr. Krepler,
in Kenntnis der Prüfung der KPMG noch während laufender Prüfung den
Auftrag an die Firma AGO?
Die Frage verschärft sich, wenn man bedenkt, dass Dr. Krepler
bereits am 3. März 2010 während der Phase der strafrechtlich
relevanten Bedrohungen im Zuge einer Veranstaltung von der
Geschäftsleitung der Firma Janus persönlich über diese Missstände
informiert worden war.
- Der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, Dr. Marhold,
und der ärztliche Leiter des AKH, Dr. Krepler, bestätigen in ihrer
Pressekonferenz vom 27.10.2010 ausdrücklich das Fehlverhalten von
AKH-Mitarbeitern, die mittels Nötigung des Geschäftsführers der
Firma Janus, diesen zwangen den Einspruch beim Vergabekontrollsenat
zurückzuziehen.
Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes dürfen in
einem solchen Fall, in dem der Auftraggeber selbst rechtswidriger
Weise den Bieter von der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
abhält, die Antragsfristen (Präklusionsfristen) des
Vergaberechtsschutzgesetzes nicht angewandt werden (EuGH 27.2.2003,
Rechtssache 327/00 Santex).
Warum verweigert die Leitung des AKH im anhängigen
Vergabenachprüfungsverfahren eine Überprüfung der
Bestbieterermittlung durch den Vergabekontrollsenat mit dem Hinweis
auf das Versäumnis der Antragsfristen (Präklusionsfristen), obwohl
gerade das von Dr. Marhold und Dr. Krepler zugestandene Fehlverhalten
der AKH-Beamten Grund für dieses Versäumnis waren?
- Warum stimmt das AKH nicht einer Prüfung der Aussage eines der
suspendierten AKH-Beamten, Werner H., zu, wonach die Ausschreibung
von vornherein auf die spätere Zuschlagsempfängerin AGO zugeschnitten
war?
- Angesichts des Eingeständnisses von Dr. Marhold und Dr. Krepler,
dass der Einspruch der Firma Janus nur aufgrund eines Fehlverhaltens
von AKH-Beamten zurückgezogen wurde und daher eine Angebotsbewertung
seitens des Vergabekontrollsenates unterblieb, und angesichts der im
Prüfbericht der KPMG aufgezeigten schweren Mängel in der
Angebotsbewertung, ist nicht nachvollziehbar, warum das AKH eine
Kündigung des Rahmenvertrages mit der Firma AGO (oder auch nur eine
Prüfung dieser Kündigungsgründe!) von vornherein ablehnt.
- Der "Rahmenvertrag Arbeitskräfteüberlassung" mit der Firma AGO
sieht weder einen verpflichtenden Leistungsbeginn noch eine bestimmte
Anzahl an abzurufenden Arbeitskräften und damit auch keinen
bestimmten verpflichtenden Leistungsumfang vor.
Warum wird vor Beendigung der Nachprüfungsverfahren vor dem
Vergabekontrollsenat dieser Rahmenvertrag abgerufen?
- Mag. Peter Ch. - als Mitarbeiter der bevorzugten Firma AGO - war
maßgeblich an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt,
was zur Folge hatte, dass der Bieter AGO bereits vor der
Bekanntmachung Kenntnis über den Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
hatte und dies ein weiteres Indiz darauf ist, dass die Ausschreibung
explizit auf den Bieter AGO zugeschnitten worden war.
Mag. Peter Ch. war in der Wirtschaftsabteilung des AKH beschäftigt
und gleichzeitig Angestellter der Akademischer Gästedienst Österreich
GmbH - der offensichtlich bevorzugten Firma.
Dieser Umstand bietet eine weitere Möglichkeit, die Vertragserfüllung
bis zur endgültigen Klärung durch Straf- und Dienstrechtsbehörden
auszusetzen und den Verlust von 319 Arbeitsplätzen zu verhindern.
Wie aus obiger Argumentation ersichtlich, könnten die
Verantwortlichen jederzeit und noch immer die Notbremse ziehen und
jederzeit den Status quo vorerst aufrecht erhalten.
Eine Prüfung der Vergabevorgänge seit 2008 stellt eine weitere
Alibiaktion dar, da weitere fragwürdige Vergaben zwischen 2004 und
2007 stattgefunden haben sollen Ausschreibung Multifunktionspersonal
(z.B. AKH/VWI/O/9/2004).
Rückfragehinweis:
Dragan Janus
Tel.: 01 786 42 46
Goldschlagstraße 23, 1150 Wien
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