• 28.10.2010, 10:06:07
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Tarife für 05-Nummern entschärft: Neue Verordnung der RTR sorgt für mehr Transparenz

Wien (OTS) - "Wir haben die immer wiederkehrenden Beschwerden über
zu hohe Telefonkosten sowie die intransparente Tarifgestaltung bei
Anrufen, die mit dem Handy zu 05er-Nummern getätigt wurden, zum
Anlass genommen, mit heutigem Tag per Verordnung neue Regelungen für
Anrufe zu 05er-Rufnummern zu erlassen", kündigt Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, eine Änderung einer Verordnung der RTR-GmbH (KEM-V) an, die
am 29. Oktober 2010 in Kraft tritt.

Zwei getrennte Lösungen: für neue und bestehende Handyverträge

Die neue Verordnung der RTR-GmbH zielt darauf ab, dass mit dem
Handy getätigte Anrufe zu 05er-Rufnummern gleich viel kosten wie
Anrufe zu "normalen" Festnetznummern. "Mit A1 Telekom Austria und
T-Mobile/tele.ring, bei denen das bis jetzt nicht der Fall war und
ist, haben wir intensiv verhandelt. Es liegt uns ihre Zusage vor,
dass sie ab 1. Jänner 2011 bestehenden Vertragskunden eine
Tarifoption anbieten, die eine gleiche Tarifierung von
05er-Rufnummern und "normalen" Festnetznummern vorsieht. Für maximal
2 Euro (brutto) monatlich kann der Kunde diese Option wählen", so
Serentschy.

Ebenso erfreulich ist die Ankündigung der beiden Betreiber, dass
für alle neuen Verträge ab dem 1. März 2011 Tarifmodelle gelten, bei
denen Telefonate zu 05 gleich viel kosten wie zu geografischen
Rufnummern.

Verpflichtende Tarifansage, wenn Anrufe zu 05 teurer als ins Festnetz

Für neue Handyverträge, die ab 1. März 2011 abgeschlossen werden,
gilt ab 1. März 2011 die fixe Obergrenze von 40 Cent pro Minute für
Anrufe zu 05er-Rufnummern. "Die Betreiber müssen allerdings eine
Tarifansage schalten, wenn Anrufe zu 05er-Rufnummern mehr als zu
Festnetznummern kosten", erklärt Serentschy die Auflagen und
verdeutlicht das anhand eines Beispiels: "Kosten Anrufe zu
05er-Rufnummern und zu Festnetznummern gleich viel oder sind beide in
einem Package inkludiert, so ist keine Tarifansage erforderlich, da
beide Rufnummernbereiche gleich behandelt werden. Kosten allerdings
Anrufe zu 05er-Rufnummern 10 Cent und Anrufe ins Festnetz 2 Cent,
oder sind Anrufe ins Festnetz in einem Minutenkontingent enthalten
und Anrufe zu 05er-Rufnummern nicht, so ist eine Tarifansage
vorgeschrieben."

Neue Kurzrufnummer für Apothekendienste 1455

Per Verordnung wird auch eine neue Kurzrufnummer für
Apothekendienste eingerichtet. Mögliche Dienste, die unter dieser
Rufnummern abgerufen werden können, sind die Information über
außerhalb der üblichen Zeiten geöffnete Apotheken, eine
Arzneimittelhotline (z.B. für Blinde und Sehbehinderte) oder die
Weitervermittlung zu einem dienstbereiten Apotheker.

Die 2. Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und
Mehrwertdiensteverordnung ist auf der Website der RTR-GmbH unter
http://www.rtr.at/kem-v veröffentlicht.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: (++43-1) 58 058/106, Fax: (++43-1) 58 058/9106,
mailto:daniela.andreasch@rtr.at

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