• 28.10.2010, 09:30:23
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Sicher zu Fuß: Vorsicht im rutschigen Herbst

2009 verletzten sich 3.600 Personen durch Stürze auf nassen Gehwegen oder auf Laub. Jedes zweite Sturzopfer ist über 60 Jahre alt.

Wien (OTS) - Nicht immer ist Glatteis schuld, wenn Spaziergänge
oder andere Fußwege zur Rutschpartie werden. Im Herbst genügt die
Kombination aus abgefallenem Laub und Feuchtigkeit, um Fußgänger zu
Fall zu bringen. 2009 sind rund 3.600 Personen bei Regen, Nebel oder
Laub auf öffentlichen Flächen zu Sturz gekommen und mussten daraufhin
ihre Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Die Hälfte aller
Unfälle passierte zwischen September und November. Mit einem Anteil
von 62 Prozent sind hauptsächlich Frauen von diesen Unfällen durch
Ausrutschen betroffen, und jedes zweite Sturzopfer (56%) ist älter
als 60 Jahre. Vor allem Bruchverletzungen heilen im Alter wesentlich
schwerer, daher ist für ältere Menschen besondere Vorsicht geboten.
"Nieselregen, Laub und nebelfeuchte Luft vermindern die Haftreibung
des Schuhwerks. Treppen, abfallende Rampen und Gehwege können mit
glatten oder abgenützten Sohlen also sehr riskant werden. Generell
sollte daher in der nasskalten Jahreszeit nur festes Schuhwerk mit
griffigem Profil getragen werden", empfiehlt Klaus Robatsch, Leiter
Prävention im KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). Hohe
Bodenhaftung haben Schuhe mit rauen Auftrittsflächen - sie erhöhen
die Reibung und geben besseren Halt. Auch kurze Schritte und ein
gemäßigtes Tempo vermindern die Sturzgefahr.

Häufigste Verletzung: Knochenbruch
In glimpflichen Fällen kommen die Gestürzten mit Prellungen oder
blauen Flecken davon (10%), fast drei Viertel der Verunfallten (70%)
ziehen sich aber Knochenbrüche zu. Betroffen sind davon hauptsächlich
die Fußgelenke und Knöchel (19%), auf den Plätzen zwei und drei
liegen Brüche von Handgelenken und Schultern (je 11%).

Hauseigentümer haften
Etwa 62 Prozent der Sturzunfälle bei Regen, Nebel oder auf Laub
passieren auf Gehwegen und Gehsteigen. Dabei sind Haus- bzw.
Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Gehsteige und
Stiegenanlagen entlang des Grundstücks von Verunreinigungen, die
Fußgänger gefährden könnten, zu säubern. Geschieht dies nicht und
Personen kommen, z.B. durch Ausrutschen auf nicht beseitigtem Laub,
zu Schaden, so haftet der Eigentümer.

Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Bakk.phil. Elisabeth Gerstendorfer
Tel.: 05 77 0 77-1906
mailto:elisabeth.gerstendorfer@kfv.at
www.kfv.at

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