- 27.10.2010, 12:11:03
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MKV gegen Kürzung der Familienbeihilfe bei Studenten und Oberstufenschülern
Geplante Regelungen müssen nachjustiert werden
Wien (OTS) - Die Kürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe bei
Studenten von 26 auf das vollendete 24. Lebensjahr müsse bei den
kommenden parlamentarischen Beratungen ebenso nachjustiert werden,
wie die Absicht, die 13. Familienbeihilfe nur noch für
schulpflichtige Kinder (6-15 Jährige) auszubezahlen, denn sonst
würden die Oberstufenschüler der AHS/BHS von dieser Leistung
ausgeschlossen werden, forderten heute der Bundesvorsitzende des MKV
Helmut Kukacka und der Bundesschülerobmann Michael Wilim.
Durch die Herabsetzung des Bezugsalters der Familienbeihilfe auf
24 Jahre würden rund 35.000 Studenten betroffen sein, denen damit
wieder jene 80 Mio. Euro gestrichen würden, die die Universitäten
zusätzlich erhalten sollen. Diese geplanten Regelungen betreffen vor
allem jene leistungsbereiten Studenten, die über einen Bachelor
hinaus ein Master- oder Doktoratsstudium betreiben und damit eine
umfassende, akademische Ausbildung anstreben. Außerdem trifft es auch
jene Studenten, die ein Studium mit langer Mindeststudiendauer, wie
zum Beispiel Medizin oder Architektur, verfolgen. Diese Neuregelung
richte sich auch nicht gegen "Bummelstudenten", weil Studierende, die
ihre Regelstudienleistung nicht erbringen, bereits nach dem jetzigen
System die Familienbeihilfe verlieren. Außerdem ist die Herabsetzung
auf 24 Jahre gegenüber jenen Studenten unfair, die erst nach
Absolvierung einer HTL/HAK und des Bundesheers/Zivildienstes
frühestens mit 20 Jahren zum Studium kommen.
Der MKV begrüßt ausdrücklich die Absicht den Selbstbehalt bei den
Schulbüchern abzuschaffen, denn damit können die Familien entlastet
und Verwaltung eingespart werden.
Mit der Streichung der gekürzten Familienbeihilfe für
Oberstufenschüler an AHS/BHS würden vor allem aber jene Eltern
gestraft werden, die ihren Kindern eine höhere Schulbildung zukommen
lassen und für die gerade im Alter zwischen 15 und 19 Jahren höher
Kosten entstehen - gibt der MKV zu bedenken.
Diese geplanten Regelungen seien deshalb in ihren Konsequenzen
nicht ausreichend durchdacht, bildungspolitisch fragwürdig sowie
familienpolitisch nicht ausreichend treffsicher und müssten daher in
den kommenden parlamentarischen Beratungen geändert und nachjustiert
werden- fordert der MKV.
Rückfragehinweis:
Michael A. Berger
Pressereferent
Neubaugasse 25/21, 1070 Wien
Tel.: 01 523 74 34
Mobil: 0043 676 5063392
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