- 27.10.2010, 11:51:44
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Korruption im AKH - geheime Telefonprotokolle waren den Verantwortlichen bekannt
Wien (OTS) - Der Leiter des AKH Dr. Krepler wird in der
apa.ots-Aussendung der Stadtzeitung Falter vom 26.10.2010 dahingehend
zitiert, dass ihm die geheimen Telefonprotokolle nicht bekannt
gewesen seien. Entsprechend der vorliegenden Informationen ist davon
auszugehen, dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspricht, da Dr.
Krepler seit Frühjahr 2010 aufgrund von Aktenübermittlungen und
Prüfberichten über das Vorliegen dieser Protokolle informiert gewesen
sein dürfte.
Wie aus Medienberichten zu entnehmen ist, hält der Leiter des
Wiener AKH an seiner Meinung fest, dass gegen die Vertragserfüllung
der von Mitarbeitern des AKH im Zuge eines möglicherweise
manipulierten Vergabeverfahrens bevorzugten Firma nichts unternommen
werden könne, "da sich diese nicht unrechtmäßig verhalten hat".
Interessant an dieser Haltung ist, dass die jetzt bevorzugte Firma
schon 2007 einen laufenden Auftrag einer im AKH tätigen Firma samt
Personalstand von 100 MitarbeiterInnen übernommen hat, nachdem die
selben nun im Verdacht stehenden Verantwortlichen des AKH die
Geschäftsführerin auf ähnliche Weise wie den Geschäftsführer der
Firma Janus "überredet" haben sollen, aus einem Vertrag zu Gunsten
der nun wieder bevorzugten Firma auszusteigen. Eine entsprechende
Information ist bereits an die Korruptionsstaatsanwaltschaft
ergangen.
Dr. Krepler behauptet weiters, dass die beiden suspendierten
Mitarbeiter erst nach Abschluss des gegenständlichen
Vergabeverfahrens entsprechende Verfehlungen begangen hätten, somit
könne nichts gegen die Auftragsübernahme der bevorzugten Firma
unternommen werden. Der Leiter des AKH drängt mit dieser Aussage
offensichtlich die Tatsache beiseite, dass die beteiligten
Mitarbeiter des AKH während einer wesentlichen Phase des
Vergabeverfahrens, nämlich der Rechtsschutzphase zur Einbringung von
Einsprüchen oder anderen Rechtsmitteln, den Geschäftsführer der Firma
Janus zum Rückzug seines Einspruches beim Vergabekontrollsenat unter
der Androhung ihm alle Aufträge der Stadt Wien zu entziehen und ihm
damit seine wirtschaftliche Existenz zu zerstören "überredet" worden
ist. Erst dieser Rückzug ermöglichte die Auftragsvergabe an die
offensichtlich bevorzugte Firma, die jährlich um drei Millionen Euro
teurer ist, als die im AKH seit zehn Jahren zur vollsten
Zufriedenheit des Hauses tätige Firma Janus. Die "Überredung"
erfolgte offensichtlich in dem Wissen, dass der Firma Janus der
Zuschlag gebührte.
Eigentlich sieht die österreichische Rechtsordnung vor, dass ein
Vertrag, der unter strafrechtlich relevanten Umständen zu Stande
gekommen ist, keine Geltung hat. Im vorliegenden Fall setzt sich der
Leiter des AKH Dr. Krepler über diesen wesentlichen Rechtsgrundsatz
offensichtlich hinweg.In diesem Zusammenhang fordert die
Geschäftsleitung der Firma Janus die sofortige Aussetzung des
Vertrages bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft und den Vergabekontrollsenat der Stadt
Wien.
Ebenso hat sich der Leiter des AKH über die Verpflichtung, im
Falle von Vergaben auf dem Gebiet der Arbeitskräfteüberlassung den
Gemeinderat zu befassen, hinweg gesetzt und den Auftrag, trotz und
während einer internen Prüfung der behaupteten strafrechtlichen
Delikte selbst vergeben. Nach vorliegenden Informationen über die
Befugnisse bei Auftragsvergaben, wäre Dr. Krepler für die
Auftragsvergabe in einer derartigen Größenordnung gar nicht
zuständig, sondern der Generaldirektor des Krankenanstaltenver-bundes
oder der Gemeinderat.
In Medienberichten behauptet Dr. Krepler, dass kein Geld im Zuge
dieses Vergabeverfahrens geflossen sei. Diese Aussage wird von allen
Beteiligten mit Verwunderung aufgenommen, da das Ermittlungsverfahren
bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft offen ist und bis zum Abschluss
laut Staatsanwaltschaft noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der
Umstand eines etwaigen Geldflusses wird noch ermittelt. Woher das
Wissen des Leiters des AKH über angeblich nicht erfolgte Geldflüsse
stammt, entzieht sich jeder Kenntnis.
Hinsichtlich der Übernahme des im AKH noch beschäftigten Personals
liegen Informationen vor, dass es - wie bereits erwähnt - zu
schweren Mängeln in der Reinigung und den hochsensiblen
Hygienebereichen wie Operationssälen und Labors aufgrund der
Unzulänglichkeit des von der bevorzugten Firma rekrutierten Personals
kommen wird. Dass diese Befürchtungen und tatsächlichen chaotischen
Vorfälle nicht im Sinne der verpflichtenden Dienstaufsicht
dokumentiert und öffentlich werden, dürfte daran liegen, dass den
VorarbeiterInnen und AufseherInnen von der AKH- Leitung ein Maulkorb
verpasst worden ist. Dazu muss bemerkt werden, dass die noch im AKH
beschäftigten Reinigungskräfte der Firma Janus gezwungen wurden, die
Mitarbeiter der bevorzugten Firma auf den Arbeitsplatz einzuschulen,
den sie voraussichtlich mit 31.10.2010 verlieren werden. Unter diesen
Umständen kann Dr. Krepler, wie in seinen Presseaussendungen
behauptet, keinen professionellen Übergang und die Vermeidung von
schweren Mängeln garantieren.
Im Gegensatz zu den Aussagen von Dr. Krepler wurde nichts zur
Rettung der 319 Arbeitsplätze unternommen. Trotz der Möglichkeit die
Vertragserfüllung bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit durch
die Staatsanwaltschaft auszusetzen, hält Dr. Krepler an seiner
fragwürdigen Meinung und Entscheidung fest.
Auch seine Aussage, dass der Vergabekontrollsenat der Stadt Wien
das gegenständliche Vergabeverfahren bereits abgesegnet hat und daher
nichts mehr gegen das derzeitige Vertragsverhältnis unternommen
werden könne, entspricht wieder nicht den Tatsachen, da der
Vergabekontrollsenat am 04.11.2010 wegen der Wiederaufnahme des
Vergabeverfahrens tagen wird.
Rückfragehinweis:
Dragan Janus
Tel.: 01 786 42 46
Goldschlagstraße 23, 1050 Wien
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