• 19.10.2010, 10:00:29
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Gebrüder Weiss: Jetzt auch staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb

Wien (OTS) - Am 12. Oktober erhielt Gebrüder Weiss vom
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) in Wien
das Bundeswappen "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb". Die
Verleihung fand im Rahmen des "Tag der Lehre 2010" statt.

Im Wiener Museum für angewandte Kunst überreichte der
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold
Mitterlehner die Auszeichnungsurkunde an Wolfgang Niessner,
Vorstandsvorsitzender bei Gebrüder Weiss. Das Gütesiegel "Staatlich
ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" gemäß § 30a
Berufsausbildungsgesetz (BAG) steht für außergewöhnliche Leistungen
in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen.

"Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Sie ist ein Beleg
für die hervorragend Arbeit, die unsere Ausbildner und
Lehrlingsverantwortlichen jeden Tag leisten. Wir fühlen uns auf
unserem Weg bestätigt, kontinuierlich auf eine qualitativ hochwertige
Ausbildung zu setzen, auch und gerade im Hinblick auf den
nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Je besser unsere
Mitarbeiter ausgebildet sind, desto effektiver sind wir und unsere
Dienstleistungen", so Wolfgang Niessner.

Derzeit bildet Gebrüder Weiss an den österreichischen Standorten
125 Lehrlinge aus und hat dafür ein breites Netzwerk an
Lehrlingsverantwortlichen und Ausbildnern zur Verfügung. Ziel ist es,
die Lehrlinge nach ihrer Abschlussprüfung im eigenen Betrieb zu
behalten und dort langfristig beruflich weiterzuentwickeln. Mehrere
Gebrüder Weiss Niederlassungen durften sich bereits wiederholt über
die Ehrung zum "Ausgezeichneten Lehrbetrieb" auf Landesebene freuen.
Nun wurde Gebrüder Weiss erstmals auf Bundesebene ausgezeichnet.

Das Gütesiegel "Staatlich ausgezeichneter Lehrbetrieb" wird seit
mehreren Jahren vom BMWFJ verliehen und erlaubt die Verwendung des
Bundeswappens im geschäftlichen Verkehr. Voraussetzung dafür ist die
Erfüllung zahlreicher Kriterien, die eine hohe Güte der
Berufsausbildung belegen. Dazu zählen u.a. die regelmäßige
erfolgreiche Ausbildung von Lehrlingen sowie deren Leistungen bei
Lehrabschlussprüfungen und Berufswettbewerben. Die entsprechenden
Daten müssen auf den Zeitraum der letzten sechs Jahre von den
Betrieben erhoben und zunächst bei der Lehrlingsstelle des jeweiligen
Bundeslandes eingebracht werden. Die Prämierung erfolgt dann auf
einstimmigem Beschluss des Landes-Berufsausbildungsbeirates hin.

Rückfragehinweis:

Gebrüder Weiss-Pressestelle
   press@gw-world.com
   Bundesstraße 110, A-6923 Lauterach
   T +43.5574.696.2165
   F +43.5.9006.2173
   www.gw-world.com

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