• 18.10.2010, 13:33:56
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  • OTS0177 OTW0177

Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Stabilitätspakt-Entwurf

Brenner: Vorschlag des Finanzministeriums für Maastricht-Stabilitätspakt ist in wesentlichen Punkten verfassungswidrig

Salzburg (OTS) - Rückenwind für die Länder bei den heute und
morgen anstehenden Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern in
Wien: Ein aktuelles, vom Salzburger Finanzreferenten
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner in Auftrag
gegebenes Gutachten des renommierten Salzburger Verfassungs- und
Verwaltungsexperten Univ.-Prof. Dr. Walter Berka ortet im aktuellen
Papier des Finanzministeriums "gravierende verfassungsrechtliche
Bedenken". Konkret handelt es sich bei diesem Papier um den Entwurf
für einen neuen innerösterreichischen Stabilitätspakt zur Einhaltung
der Maastricht-Kriterien.

"Der neue Stabilitätspakt-Entwurf reicht in vielen Punkten weit
über die gültige Version aus dem Jahr 2008 hinaus. Unser Gutachten
kommt jetzt zu dem Schluss, dass in diesen Entwurf etliche Regelungen
aufgenommen wurden, die durch das Verfassungsrecht nicht gedeckt und
somit verfassungswidrig sind. Darauf werde ich schon heute Abend bei
den Gesprächen mit Bundeskanzler und Vizekanzler hinweisen", so
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner heute, Montag, 18.
Oktober.

Die Länder werden bei diesen Verhandlungen von Landeshauptmann Dr.
Herbert Sausgruber (Vorarlberg), Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
(Oberösterreich) und Finanzreferent LH-Stv. Mag. David Brenner aus
Salzburg vertreten. Mag. Brenner: "Wir wollen konstruktive Gespräche
und gute Lösungen, die der momentan schwierigen wirtschaftlichen
Situation Rechnung tragen. Und wir wollen natürlich unseren Beitrag
leisten. Aber all das muss partnerschaftlich, innerhalb der der
Verfassung passieren."

Die wichtigsten Kritikpunkte im Detail

Der neue Entwurf des Finanzministeriums sieht künftig nicht mehr
nur saldierte Defizit-Obergrenzen, sondern auch detaillierte
Obergrenzen für Auszahlungen und Ausgaben der Länder vor. Mag.
Brenner dazu: "Das ist weit mehr als die verfassungsrechtlich
gedeckte Verpflichtung zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien zur
Vermeidung übermäßiger Defizite. Maastricht verlangt eine
Gesamtzusammenstellung der budgetären Lage, aber legt nicht Grenzern
für einzelne Parameter fest. Und das ist auch gut so. Denn wie die
Maastricht-Kriterien eingehalten werden, soll den einzelnen Ländern
und Körperschaften in ihrer Eigenverantwortung selber überlassen
bleiben. Alles, was dem widerspricht, ist eben verfassungswidrig."

Als nicht verfassungskonform kritisiert das Gutachten auch den
Versuch, künftig Haftungsobergrenzen einzuführen, die allerdings nur
für die Länder gelten sollen. Dies sei ein Verstoß der
verfassungsmäßig vorgesehenen Gleichwertigkeit von Bund und Ländern.
"Obergrenzen sind kein prinzipielles Problem. Aber es ist sehr wohl
ein Problem, wenn diese Haftungsgrenzen nur für eine der Parteien
gelten sollen. Solche groben Ungleichbehandlungen können und wollen
wir seitens der Länder nicht akzeptieren", so Mag. Brenner.

Wörtlich heißt es dazu im Gutachten von Prof. Berka, es gebe keine
triftigen Gründe, die Haftungsobergrenzen "nur den Ländern und
Gemeinden aufzuerlegen, wenn der Bund - der in gleicher Weise auf die
Ziele der ausgeglichenen Haushaltsführung festgelegt ist - für sich
keine derartige Verpflichtung eingeht. Eine solche einseitige
Verpflichtung ist verfassungswidrig."

Der Entwurf, so Mag. Brenner weiter, höhle zudem auch das
demokratische Grundprinzip unsere Verfassung aus. Auch darauf weise
das Gutachten explizit hin. Denn künftig soll ein "österreichisches
Koordinationskomitee" jeweils die Obergrenzen für Auszahlungen,
Ausgaben und Finanzierungssalden (Defizite) festlegen - ohne dass für
diese Ermächtigung eine zeitliche Befristung vorgesehen wäre.

"Völlig zu Recht steht daher auch sinngemäß im Gutachten, dass das
eine grobe Verletzung der Budgethoheit der Parlamente von Bund und
Ländern ist. Dabei handelt es sich immerhin um eines der wichtigsten
Rechte in einer Demokratie! Ein solcher Verstoß gegen das
demokratische Prinzip ist daher ebenfalls inakzeptabel", stellte
Salzburgs Finanzreferent fest.

Außerdem versuche der Bund, den Ländern seine neuen, höchst
aufwändigen und hochbürokratischen Budgetregeln aufzuzwingen. "Auch
hier spricht das Gutachten eine klare Sprache: Wir haben in
Österreich aus gutem Grund eine relative Verfassungsautonomie der
Länder. Darunter fällt auch - ganz zentral - das eigene
Haushaltsrecht. Die Sache ist also hier, in diesem Punkt, wieder
sonnenklar: Der Vorschlag steht im groben Widerspruch zu unserer
Verfassung", sagte Finanzreferent Mag. Brenner.

Für die nächsten beiden Tage ist der Fahrplan dicht gedrängt:
Heute Nachmittag ist eine erste Verhandlungsrunde in Wien angesetzt,
gefolgt von der "Elefantenrunde" am Abend. Am Dienstag Vormittag
steht ein Treffen aller Finanzreferenten in Niederösterreich auf dem
Plan. Am Nachmittag verhandelt dann wiederum die kleine Runde im
Bundeskanzleramt in Wien.

Rückfragehinweis:
Landespressebüro Salzburg
Dr. Roland Floimair
Tel.: (0662) 80 42 / 23 65
mailto:[email protected]
http://www.salzburg.gv.at

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