• 18.10.2010, 12:57:32
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  • OTS0150 OTW0150

Stift Klosterneuburg informiert 1200 Langenzersdorfer Pächter und Presse falsch

Wien (OTS) - In seinem Rundschreiben an rund 1200 Langenzersdorfer
Pächter und einer OTS-APA Pressemeldung vom 27. August 2010 (Stift
Klosterneuburg: Pächter-Klage vom Bezirksgericht Korneuburg
abgewiesen!) informiert die Immobilienverwaltung des Stift
Klosterneuburg, dass durch das klagsabweisende Urteil des
Bezirksgerichts Korneuburg vom 27. August nun sowohl für das Stift
als auch für die Pächter Rechtssicherheit herrschen würde. Diese
Vorgehensweise war unzulässig, da das Urteil bis zur Frist der
Einbringung der Berufung durch die Kläger am 23. September nicht
rechtskräftig war. Damit wurde der falsche Eindruck erzeugt, dass das
Verfahren abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig war. Die
Aufforderung des Kläger-Anwalts, Dr. Reichholf, an den Stifts-Anwalt
zur wahrheitsgemäßen Information an alle Pächter, zeigte nach
Fristablauf am 8.10.2010 keine Wirkung, weder seitens des Stifts noch
durch dessen Anwalt. Dr. Reichholf geht von einer gezielten
Desinformation der Pächter aus und bezeichnet das Urteil des
Bezirksgerichts als Fehlurteil, da es in mehreren Punkten mit der
Rechtssprechung des OGH unvereinbar ist (auf www.pacht.co.at
abrufbar).

Das gegenständliche Verfahren wurde von einem Langenzersdorfer
Ehepaar exemplarisch für alle Pächter betrieben, um die analoge
Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes auf deren Bestandsvertrag
feststellen zu lassen, ebenso ein Eintritts- und Weitergaberecht.

Rückfragehinweis:
Pächterverein Langenzersdorf
Elisabeth Weidenthaler (Obmann-Stellvertreterin)
0676-3105453, weidenthaler@pacht.co.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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