• 08.10.2010, 09:00:13
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  • OTS0029 OTW0029

Kroatien: Kein Rechtsschutz für österreichischen Investor

Wien (OTS) - 1. Ein österreichischer Investor in Kroatien, Adria
Beteiligungs Gmbh ("Adria") hat am 21. September 2010 beim
Landesgericht Den Haag (Niederlande) einen Antrag auf Aufhebung eines
Schiedsspruchs eines internationalen Schiedsgerichts gestellt. Der
Antrag musste gestellt werden, da ein am 21. Juni 2010 erlassener
Schiedsspruch eines Schiedsgerichts mit Sitz in Den Haag grobe Fehler
aufweist. Das Schiedsgericht hatte Adrias Ansprüche in der Höhe von
etwa EUR 80 Millionen ohne ausreichende Begründung abgewiesen. Adria
hatte in den frühen 1990iger Jahren signifikante Investitionen im
kroatischen Glücksspielmarkt getätigt.

2. Adria hatte im Jahre 2007 ein Schiedsverfahren gegen Kroatien
eingeleitet. Adria war gezwungen, diesen Weg zu gehen, nachdem die
kroatischen Gerichte nach mehr als einem Jahrzehnt Prozessführung vor
dem erstinstanzlichen Gericht in Zagreb keine umfassende Entscheidung
getroffen hatten. Im Schiedsverfahren rügte Adria eine Verletzung
dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen Kroatiens. Insbesondere
verletzt Kroatien Verpflichtungen in Verträgen, die die Investitionen
österreichischer Investoren in Kroatien schützen. Diesen Schutz hat
Kroatien Adria verwehrt.

3. Der Schiedsspruch was so mangelhaft, dass Adria eine
Aufrechterhaltung nicht zugemutet werden kann. So ist das
Schiedsgericht etwa von seiner eigenen Entscheidung abgegangen und
hat einen Gutteil von Adrias Klagen ohne guten Grund nicht
zugelassen. Nach Völkerrecht ist Kroatien verpflichtet, Adria
effektiven gerichtlichen Schutz zukommen zu lassen. Das
Schiedsgericht sah es irrig als ausreichend an, dass es Gerichte in
Kroatien gibt. Es wurde nicht einmal erwähnt, dass diese Gerichte zu
funktionieren haben. Nach Adrias Erfahrung bieten die kroatischen
Gerichte keinen Rechtsschutz für Investoren. Das Schiedsgericht hat
seine Auffassung nicht begründet. Sie steht in völligen Widerspruch
zu allgemein anerkannten völkerrechtlichen Standards.

4. Das Landesgericht Den Haag wurde nun gebeten, die Fehler des
Schiedsgerichts zu beseitigen, indem es den Schiedsspruch aufhebt.
Kroatien wird nun vom Den Haager Gericht gebeten werden, eine
Stellungnahme zum Antrag Adrias abzugeben. Im Schiedsverfahren war
Kroatien von der internationalen Kanzlei Latham & Watkins in London
vertreten worden. Nachdem Adria im Schiedsverfahren von der Kanzlei
Cleary Gottlieb in Paris vertreten worden ist, wird Adria im
Verfahren vor dem Gericht in Den Haag nunmehr von der Kanzlei Hogan
Lovells in London und Amsterdam vertreten.

5. Parallel läuft ein seit bald 18 Jahren anhängiges Verfahren vor
dem Handelsgericht in Zagreb. Die nächste Verhandlung ist für den 3.
Februar 2011 angesetzt. Adria wird in diesem Verfahren von der
Kanzlei Korper & Partner, Zagreb, vertreten.

Rückfragehinweis:

Mag. Gerlinde Wambacher-Culik
   Adria Beteiligungs GmbH
   Telefon +43(01)1-5263544
   E-Mail: g.wambacher-culik@profipr.com
   
   Markus Burgstaller
   Senior Associate
   Hogan Lovells International LLP
   Tel:  +44 20 7296 2000
   Direct:  +44 20 7296 2871
   Fax: +44 20 7296 2001
   Email: markus.burgstaller@hoganlovells.com

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