- 07.10.2010, 12:14:19
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Kinderrechte im Fall der beiden 8-jährigen Kinder wieder einmal mit Füßen getreten
Österreichische Jugendanwälte fordern Kinderrechte in die Bundesverfassung
Wien (OTS) - Anlässlich der gestern und heute stattfindenden
Hebsttagung aller österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen in
Wien stellen diese fest:
Die Rechte der Kinder, egal in welchem Land sie geboren sind, dürfen
in Österreich wie im konkreten Fall der beiden Geschwister nicht mit
den Füßen getreten werden. Die Kinder- und JugendanwältInnen aller
Bundesländer verurteilen die unmenschliche, den Kinderrechten krass
widersprechende Vorgangsweise.
Schon im Fall des 16-jährigen Burschen, der sich vor kurzer Zeit in
der Schubhaft in Wien das Leben genommen hat, haben die Kinder- und
JugendanwältInnen Ministerin Fekter aufgefordert, keine
Minderjährigen in Schubhaft zu nehmen.
Der Gipfel der Kinderfeindlichkeit wie er sich im konkreten Fall
manifestriert, wird durch die Ausnützung der familiären
Extremsituation (Erkrankung der Mutter) erreicht.
Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs fordern zum
wiederholten Mal die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos in die
österreichische Bundesverfassung aufzunehmen, damit Kinderrechte in
Österreich für alle Kinder Wirklichkeit werden.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Frau DSA Monika Pinterits
Herr Dr. Anton Schmid
Tel.: (++43)676/8118 85 901 oder (++43) 676/8118 85902
mailto:post@jugendanwalt.wien.gv.at
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