- 07.10.2010, 12:14:19
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Kinderrechte im Fall der beiden 8-jährigen Kinder wieder einmal mit Füßen getreten
Österreichische Jugendanwälte fordern Kinderrechte in die Bundesverfassung
Wien (OTS) - Anlässlich der gestern und heute stattfindenden
 Hebsttagung aller österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen in
 Wien stellen diese fest:
Die Rechte der Kinder, egal in welchem Land sie geboren sind, dürfen
 in Österreich wie im konkreten Fall der beiden Geschwister nicht mit
 den Füßen getreten werden. Die Kinder- und JugendanwältInnen aller
 Bundesländer verurteilen die unmenschliche, den Kinderrechten krass
 widersprechende Vorgangsweise.
Schon im Fall des 16-jährigen Burschen, der sich vor kurzer Zeit in
 der Schubhaft in Wien das Leben genommen hat, haben die Kinder- und
 JugendanwältInnen Ministerin Fekter aufgefordert, keine
 Minderjährigen in Schubhaft zu nehmen.
Der Gipfel der Kinderfeindlichkeit wie er sich im konkreten Fall
 manifestriert, wird durch die Ausnützung der familiären
 Extremsituation (Erkrankung der Mutter) erreicht.
Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs fordern zum
 wiederholten Mal die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos in die
 österreichische Bundesverfassung aufzunehmen, damit Kinderrechte in
 Österreich für alle Kinder Wirklichkeit werden.
Rückfragehinweis:
 Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien 
 Frau DSA Monika Pinterits
 Herr Dr. Anton Schmid
 Tel.: (++43)676/8118 85 901 oder (++43) 676/8118 85902
 mailto:post@jugendanwalt.wien.gv.at
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