• 30.09.2010, 09:15:14
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Tumpel: "Good governance" braucht Gesetze

Wien (OTS) - "Good governance" braucht Gesetze, das ist das
Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der AK. Geprüft wurde die
Corporate Governance Praxis an der Wiener Börse. Trotz
verpflichtenden Corporate Governance Bericht bekennen sich derzeit
noch immer nicht alle Unternehmen zum Kodex. Lediglich vier
Vorzeigeunternehmen halten die Benimmregeln ein. Insgesamt mussten
261 Regelabweichungen festgestellt werden, die Bandbreite reicht bis
zu 15 pro Unternehmen. Die geringste Transparenz herrscht weiterhin
bei den individuellen Vergütungsangaben zu Vorstand und Aufsichtsrat.
Aber auch im Umgang mit internen Aufsichtsorganen herrscht
Aufholbedarf: Ein Drittel der Unternehmen sieht davon ab, die interne
Revision als eigene Stabstelle einzurichten. "Die aktuellen
Unternehmens- und Bilanzskandale rund um AvW Invest AG, Hypo Alpe
Adria AG, Immofinanz AG und Meinl European Land AG zeigen, wie
wichtig mehr Kontrolle ist, um Mängel bei der Unternehmensführung
rechtzeitig aufzudecken und damit Folgen für Beschäftigte und
AnlegerInnen zu verhindern. Daher verlangen wir klare gesetzliche
Regelungen, um Defizite wie fehlende Transparenz oder ineffiziente
Kontrollsysteme zu beheben", fordert AK Präsident Herbert Tumpel.

Schwarze Liste: Keine Verpflichtungserklärung
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass derzeit noch immer zwölf
Unternehmen an der Wiener Börse kein Bekenntnis zum Corporate
Governance Kodex abgeben, dazu zählen bekannte Konzerne wie die
Lenzing AG, die Ottakringer AG oder die Porr AG.

Kodex 2009: Best Practice Unternehmen bleiben die absolute
Ausnahme
Nur 6,6 Prozent und damit lediglich vier Unternehmen halten sich ohne
Einschränkungen an die Regeln. Die betreffenden Vorzeigeunternehmen
sind ausschließlich im ATX bzw. im Prime Market gelistet, dazu zählen
Do & Co Restaurants & Caterings AG, die OMV AG, die voestalpine AG
und die Wienerberger AG.

Die überwiegende Mehrheit (93,4 Prozent) der Unternehmen an der
Wiener Börse weicht von mindestens einer Bestimmung ab, hier reicht
die Bandbreite bis zu 15 Regelverletzungen. Insgesamt mussten 261
Nichteinhaltungen festgestellt werden.

Geringe Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat
Fast 60 Prozent der Unternehmen machen aus den individuellen Angaben
zur Vorstandsvergütung weiterhin ein großes Geheimnis: Obwohl die
betreffende Bestimmung im Zuge der Kodex-Revision 2009 verschärft
wurde, hat sich die Transparenz nicht wesentlich verbessert. Das
Unternehmen HTI High Technologies Systems AG begründet beispielsweise
wie folgt "Eine individuelle Offenlegung ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben, weshalb von einer solchen Abstand genommen wird."

Ähnlich bedeckt geben sich die Unternehmen bei der
Berichterstattung über die Einzelveröffentlichung der
Aufsichtsratsvergütung. Ein Drittel der Unternehmen hält diese
Empfehlung nicht ein.

Keine Aufwertung der internen Aufsichtsorgane
Mehr als ein Drittel der Unternehmen sieht davon ab, die interne
Revision als eigene Stabstelle einzurichten. Dies überrascht, hat
doch die Finanz- und Wirtschaftskrise die Mängel der internen
Kontrollsysteme deutlich gemacht. Gerade deshalb ist eine
funktionierende Innenrevision wichtiger denn je.

Die vorliegende Evaluierung der Corporate Governance Berichte
zeigt einmal mehr, dass der Handlungsbedarf hoch ist, will Österreich
nicht weiter zu den Schlusslichtern in Europa zählen. Die AK fordert
deshalb:

+ Alle Unternehmen müssen sich ohne Einschränkungen an den Kodex
halten. Wie die Praxis zeigt, kann dies nur durch vernünftige,
gesetzliche Verpflichtungen erreicht werden.

+ Gesetzliche Verpflichtung zur Einzelveröffentlichung der
Vorstandsvergütungen für mehr Transparenz.

+ Verpflichtende externe Evaluierung, ob der Kodex eingehalten wurde
oder nicht.

+ Der Kodex soll künftig nicht nur Gesetze oder EU-Empfehlungen
abbilden, sondern sich auf weitergehende inhaltliche Empfehlungen
konzentrieren, etwa ob eine adäquate Beteiligung von Frauen in den
Aufsichtsräten in österreichischen Unternehmen sichergestellt ist.
Die AK fordert eine verpflichtende Quote von 40 Prozent

+ Regelmäßige Effizienzprüfung des Aufsichtsrates und anschließende
Berichterstattung darüber an die Hauptversammlung.

+ Änderungen bei der Zusammensetzung des Arbeitskreises für Corporate
Governance: KonsumentenschutzvertreterInnen, VertreterInnen der
Beschäftigten oder andere Interessensgruppen müssen vertreten sein.

+ Der Kodex sollte auf alle Unternehmen im Finanzsektor (Banken,
Versicherungen) sowie auf Unternehmen mit öffentlicher Bedeutung
(z.B. große Kapitalgesellschaften) ausgedehnt werden.

SERVICE: Die Untersuchung finden Sie auf
http://wien.arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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