Khol und Blecha zu Pflegefinanzierung und Pensionsanpassung
Aktuelle Themen des Österreichischen Seniorenrates
Wien (OTS) - Folgende Inhalte wurden u.a. seitens des Österreichischen Seniorenrates, dem gesetzlich anerkannten Sozialpartner der über 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich, in seinen Sitzungen am 23. September beraten:
- Pflegefinanzierung - Enquete am 27. September
- Pensionsanpassung 2011
- Wertstellung der Pensionen
- Anreiz-Modelle für längeres Arbeiten
- Gespräche mit Vertretern der Pensionskassen
Zu den einzelnen Themen:
- Enquete am 27. September 2010
"Die künftige Pflegefinanzierung in Österreich"
Die Frage der Neuordnung der Finanzierung der Pflege älterer Menschen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Österreichische Seniorenrat veranstaltet daher in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt am 27. September 2010 ab 9.30 Uhr ganztags im Parlament eine Enquete zur Pflegefinanzierung.
Es wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene Organisations-und Finanzierungsvarianten für die Pflegevorsorge aufgezeigt. Ziel dieser Enquete ist es unter Zugrundelegung von Expertenmeinungen auf möglichst breiter Basis Vorschläge von hiezu berufenen Einrichtungen zu diskutieren und so Grundlagen für die zukünftige Sicherung bestmöglicher, menschenwürdiger und finanzierbarer Pflege zu schaffen.
Eröffnet wird die Veranstaltung von Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer und den Präsidenten des Seniorenrates Dr. Andreas Khol und Karl Blecha. Zur Frage, warum eine Neuordnung der Pflegefinanzierung benötigt wird, werden zu Wort kommen Bundesminister Rudolf Hundstorfer, Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka, die Vorarlberger Landesrätin Dr. Greti Schmid die Wiener Stadträtin Mag. Sonja Wehsely und Universitätsprofessor Dr. August Österle.
Zur künftigen Organisation und Finanzierung werden Ideen und Konzepte seitens des Österreichischen Seniorenrates, des Städtebundes, des Gemeindebundes und der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt sowie aller Parlamentsparteien vorgebracht. Der Diskussion von Vorschlägen anderer Interessenvertretungen wird ebenso breiter Raum eingeräumt werden.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich zu dieser Enquete eingeladen. Für den Zutritt zur Veranstaltung im Parlament wird eine Akkreditierung oder Einladung mit Presseausweis benötigt.
- Pensionsanpassung 2011
Auch heuer wieder setzte bereits im Spätsommer die Diskussion über die Pensionsanpassung des kommenden Jahres ein. Fest steht, dass die beim Sozialministerium eingerichtete Kommission zur langfristigen Pensionssicherung am 29. Oktober tagen wird und ihr Gutachten abzuwarten ist. Erst danach beginnen die Verhandlungen zwischen Regierung und Seniorenvertretern. Detailankündigungen sind daher verfrüht und führen, wie man in den letzten Wochen beobachten konnte, nur zu Verunsicherung.
Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Anpassung sind bekannt (§ 108 f ASVG). Ziel ist die Werterhaltung der Pensionen, wie dies auch das geltende Regierungsübereinkommen vorsieht.
- Wertstellung der Pensionen
Seit dem Inkrafttreten der Neuerungen bei der Wertstellung von Kontogutschriften mit November 2009 häufen sich regelmäßig zu jedem Monatsersten die Beschwerden über nicht rechtzeitige bzw. verspätete Verfügbarkeit der Pensionen.
Die Seniorenorganisationen haben bereits mehrmals Kontakt mit den betreffenden Banken aufgenommen, die auch Besserung gelobten. Dennoch gibt es nach wie vor verzögerte Valutierungen.
Der Seniorenrat forderte daher bereits vor dem Sommer die Abänderung des § 104 Abs. 2 ASVG in der Hinsicht, dass zumindest alle jene Pensionen, die im Nachhinein ausbezahlt werden, sicher am Monatsletzten dem Leistungsbezieher zur Verfügung stehen.
Ein entsprechendes Ersuchen wurde an Sozialminister Hundstorfer übermittelt, in der Antwort wurde ausgeführt, dass "eine derartige Gesetzesänderung momentan nicht angedacht ist".
Der Österreichische Seniorenrat hält seine Forderung nach Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher jedenfalls aufrecht.
- Anreiz-Modelle für längeres Arbeiten
Eine höhere Erwerbsbeteiligung der Älteren ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Nachhaltigkeit der Finanzierung der sozialen Sicherheit - insbesondere des Pensionssystems!
Ab 2020 wird in Österreich die Gruppe der 45- bis 65-Jährigen erstmals den größten Anteil der Personen im Erwerbsalter darstellen. Gleichzeitig geht die Zahl der 15- bis 24-Jährigen um rund 90.000 zurück. Die zunehmende Alterung der Belegschaft zeigt sich auch darin, dass seit 2005 jede/r zweite MitarbeiterIn in heimischen Betrieben über 40 Jahre alt ist.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben beim Gipfel in Lissabon im Jahr 2000 das Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote Älterer (55 bis 64 Jahre) auf 50 Prozent anzuheben. Österreich hat derzeit eine Beschäftigungsquote von 41 % und liegt damit unter dem europäischen Durchschnitt von 45,6 % (EU-27).Nordische Länder erreichen deutlich höhere Erwerbsquoten als der EU-Durchschnitt und Österreich.
Zur Sicherung der Pensionssysteme muss in Österreich vor allem das Anheben der FAKTISCHEN Pensionsantrittsalter erreicht werden. Es ist daher auch Aufgabe des Österreichischen Seniorenrates, umsetzbare und finanzierbare Modelle vorzulegen.
Die Anhebung der faktischen Pensionsantrittsalter wird schließlich zu einem Schlüssel in der Frage, wie denn das Pensionssystem weiterhin finanzierbar bleibt.
Daher wurden zwischen Seniorenverbänden, Sozialpartnern und BMASK verschiedene Maßnahmen diskutiert, von denen die folgenden Maßnahmen bereits umgesetzt werden sollen:
- Prämienmodell - es sieht eine Belohung für den längeren Verbleib im Erwebsleben über den frühest möglichen Pensionsantrittstermin hinaus vor
- fit2work - frühzeitige Intervention und Beratung, um Krankenstände und Frühpensionierungen zu vermeiden
- Rehabiliation vor Pension - zwingender Vorrang von Rehabilitationsmaßnahmen vor Zuerkennung einer Pension
- Gesundheitsstraße - rasche, einheitliche Begutachtung der Arbeitsfähigkeit für AMS und Pension
- Verstärkte Bemühungen für Ältere am Arbeitsmarkt -Eingliederungsbeihilfen und Beschäftigungsprojekte
Die Sozialpartner sehen folgende unmittelbare Handlungsfelder, um alternsgerechte Rahmenbedingungen in den Betrieben zu verwirklichen:
- Sensibilisierung der Führungskräfte
- Alternsgerechte Arbeitsorganisation
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Qualifikation, Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen
Dazu wären weitere Maßnahmen dringend zu diskutieren!
Analog zu einem in Schweden sehr erfolgreichen Programm wäre die Schaffung von "Senior-Pools" beim AMS vorzuschlagen. Dabei können sich Personen, die selbst den Eindruck haben, ihrem Job bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters körperlich oder gesundheitlich nicht gewachsen zu sein, direkt an das AMS wenden.
Danach erhalten Sie rechtsverbindlich eine Beratung (Für welchen -körperlich & gesundheitlich für Sie besser geeigneten - Job, wären Sie geeignet?), eine rechtsverbindliche Umschulung, Weiter- bzw. Ausbildung und die Vermittlung auf einen entsprechenden Job.
In Schweden wurden dazu Kataloge erstellt, welche Weiterführung sich anbietet. So wurden - um hier nur ein Beispiel zu nennen -Bauarbeiter zu Beratern in Baumärkten umgeschult. Die Erfahrungen mit dem Modell sind äußerst viel versprechend.
Neben diesem Modell werden noch weitere umfassende Debatten zu führen sein, um ein Abschieben älterer Arbeitnehmer in die Pension zu verhindern. Auch die Arbeitgeberseite wird hier noch einiges beizutragen haben. Ziel muss vor allem sein, dass sich das heute schon begonnene Umdenken einiger Unternehmer rascher in allen Branchen durchsetzt: Ältere Arbeitnehmer sind aufgrund ihrer Erfahrung unersetzlich.
Dies ist nicht zuletzt von Bedeutung, weil mehrere Studien konstatieren, dass schon 2015 in Österreich Arbeitskräfte fehlen werden. Zu diesem Zeitpunkt würden erstmals mehr Personen das Pensionsantrittsalter erreichen, als Junge in den Arbeitsmarkt nachkommen können. In der bisherigen Debatte wurde hier eine höhere Zuwanderungsquote als alleiniger Lösungsvorschlag präsentiert. Der Österreichische Seniorenrat weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass zur Lösung dieser Herausforderung auch die längere freiwillige Erwerbstätigkeit der älteren Generationen dringend zu fördern ist.
Zuletzt wurden in der Öffentlichkeit zwei Modelle des Weiterarbeitens nach Erreichen des Regelpensionsalters diskutiert:
Das Modell der Wirtschaftskammer, wo je 1/4 der zu erwartenden Pension auf das Einkommen des Arbeitnehmers bzw zu den Lohnkosten des Arbeitgebers zugezahlt werden und wo daher 1/2 der auszuzahlenden Pension als Ersparnis für die Pensionsversicherungen verbleibt.
Dieses Modell würde sich an all jene Personen, die trotz eines vorliegenden positiven Pensionsbescheides FREIWILLIG mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, länger im Beruf zu bleiben. Ausgenommen davon wären Pensionsbescheide aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und Invalidität sowie Pensionsbescheide aufgrund der Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Dieses Modell wurde von Präs. Dr. Khol und Präs. Blecha bereits grundsätzlich begrüßt.
Das Modell des Österreichischen Seniorenbundes, wo für jedes Jahr, welches nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiter gearbeitet wird, ein prozentueller Zuschlag zur späteren Pension bezahlt wird. Dieses Modell baut grundsätzlich auf der derzeit schon bestehenden gesetzlichen Regelung auf, wobei die Prozentzahlen sich deutlich erhöhen.
Nach Berechnungen des Seniorenbundes würde eine Belohnung von 8% pro länger gearbeitetem Jahr dem Staat bis zu 165 (!) Millionen Mehreinnahmen bzw. Ersparnisse bringen, wenn nur ca. 15% eines einzigen Pensionsjahrganges dieses Modell in Anspruch nehmen würden. Das Modell kostet den Staat keinen Cent! Dieses Modell wurde (mit 6% Zuschlag) vom Österreichischen Seniorenrat in seiner Vorstandssitzung am 1. Juli 2010 bereits begrüßt.
Beide Modelle widersprechen einander keinesfalls, sondern ergänzen sich vielmehr ideal. Beide Modelle sollten die Menschen auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie in der Zeit des "Weiterarbeitens" ihre Arbeitszeit reduzieren. Die reduzierte Arbeitszeit müsste allerdings über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Zusätzlich erscheint die Festlegung von Mindeststundenanzahlen (z.B. 20 Wochenarbeitsstunden) als sinnvoll.
Das Modell der Wirtschaftskammer will helfen, Ausgaben für derzeitige Sonderpensions-Regelungen deutlich zu senken (zB. Langzeitversichertenregelung, Korridorpension). Und zwar ohne Zwang oder Druck auf die Betroffenen auszuüben, und ohne den Betroffenen Personenkreisen den Zugang zu diesen Sonderpensions-Regelungen so zu sagen über Nacht per Gesetz unmöglich zu machen. Das Seniorenbund-Belohnungsmodell würde sich an jene richten, die nach 60/65 weiterarbeiten, wobei vor allem Frauen durch das niedrigere gesetzliche Antrittsalter besonders profitieren würden.
Hinweis: Die Detail-Berechnungen der Wirtschaftskammer werden derzeit erstellt. Die Detail-Berechnungen des Seniorenbundes werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
- Gespräche mit Vertretern der Pensionskassen
Nachdem bei den Sozialpartnerberatungen zur Reform der Pensionskassen keine Fortschritte erzielt werden, hat der Österreichische Seniorenrat direkt Kontakt mit der neuen Führung des Fachverbandes der Pensionskassen aufgenommen.
Im Sinne der über 50.000 bereits schwer benachteiligten Leistungsbezieher werden vom Seniorenrat zur Novellierung des Pensionskassensgesetzes und nachhaltigen Konsolidierung des Pensionskassensystems folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1.) Pauschal-Steuermodell:
Bei Pensionsantritt - bzw. für bereits in Pension befindliche Leistungsberechtigte zum nächsten Bilanzstichtag - soll das gesamte Pensionskapital (Deckungsrückstellung) mit dem Halbsteuersatz vorweg besteuert werden. Die laufenden Pensionszahlungen wären damit steuerfrei zu stellen.
Die Anwendung dieses Modells sollte optional und einmalig in einer befristeten Sonderlösung möglich gemacht werden. Dies würde - je nach Inanspruchnahme - dem Budget 2011 eine a.o. Einnahme von ca. 300 -400 Mio. Euro bringen. Der Vorteil des Steuermodells wäre eine nachhaltige Konsolidierung des gesamten Pensionskassensystems, ohne Schädigung junger Pensionskassenkunden bzw. anderer Pensionskassen-Pensionisten.
Für die von der Kapitalmarktkrise betroffenen Pensionisten wäre daher das Pauschal-Steuermodell eine faire und effektive Unterstützung.
2.) Opting Out:
Der Seniorenrat besteht nur dann auf der Forderung nach einer Abfindungsmöglichkeit der Pensionsguthaben, wenn das Pauschal-Steuermodell bzw. andere Verbesserungsmaßnahmen im Interesse der betroffenen PK-Leistungsberechtigten nicht umgesetzt werden.
3.) Befreiung von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung:
Die verbindliche Befreiung der PK-Pensionisten von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung, solange die laufende Pension unter der bei Pensionsantritt ausbezahlten Anfangspension liegt bzw. die durchschnittliche Performance gerechnet über die Jahre seit PK-Vertragsbeginn unter dem im Vertrag angenommen Rechnungszinssatz liegt.
4.) Vertretung in den Pensionskassen:
Eine Vertretungsmöglichkeit von PK-Leistungsberechtigten in den Aufsichts- bzw. Beiräten der österreichischen Pensionskassen ist sicher zu stellen.
Rückfragen & Kontakt:
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: 01/8923465-26
kontakt@seniorenrat.at
http://www.seniorenrat.at