• 23.09.2010, 13:46:25
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Khol und Blecha zu Pflegefinanzierung und Pensionsanpassung

Aktuelle Themen des Österreichischen Seniorenrates

Wien (OTS) - Folgende Inhalte wurden u.a. seitens des
Österreichischen Seniorenrates, dem gesetzlich anerkannten
Sozialpartner der über 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in
Österreich, in seinen Sitzungen am 23. September beraten:

- Pflegefinanzierung - Enquete am 27. September
- Pensionsanpassung 2011
- Wertstellung der Pensionen
- Anreiz-Modelle für längeres Arbeiten
- Gespräche mit Vertretern der Pensionskassen

Zu den einzelnen Themen:

- Enquete am 27. September 2010
"Die künftige Pflegefinanzierung in Österreich"

Die Frage der Neuordnung der Finanzierung der Pflege älterer
Menschen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Österreichische
Seniorenrat veranstaltet daher in Kooperation mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt am 27. September 2010 ab
9.30 Uhr ganztags im Parlament eine Enquete zur Pflegefinanzierung.

Es wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene Organisations-
und Finanzierungsvarianten für die Pflegevorsorge aufgezeigt. Ziel
dieser Enquete ist es unter Zugrundelegung von Expertenmeinungen auf
möglichst breiter Basis Vorschläge von hiezu berufenen Einrichtungen
zu diskutieren und so Grundlagen für die zukünftige Sicherung
bestmöglicher, menschenwürdiger und finanzierbarer Pflege zu
schaffen.

Eröffnet wird die Veranstaltung von Nationalratspräsidentin Mag.
Barbara Prammer und den Präsidenten des Seniorenrates Dr. Andreas
Khol und Karl Blecha. Zur Frage, warum eine Neuordnung der
Pflegefinanzierung benötigt wird, werden zu Wort kommen
Bundesminister Rudolf Hundstorfer, Staatssekretär Dr. Reinhold
Lopatka, die Vorarlberger Landesrätin Dr. Greti Schmid die Wiener
Stadträtin Mag. Sonja Wehsely und Universitätsprofessor Dr. August
Österle.

Zur künftigen Organisation und Finanzierung werden Ideen und
Konzepte seitens des Österreichischen Seniorenrates, des
Städtebundes, des Gemeindebundes und der Bundesarbeitsgemeinschaft
Freie Wohlfahrt sowie aller Parlamentsparteien vorgebracht. Der
Diskussion von Vorschlägen anderer Interessenvertretungen wird ebenso
breiter Raum eingeräumt werden.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich zu dieser
Enquete eingeladen. Für den Zutritt zur Veranstaltung im Parlament
wird eine Akkreditierung oder Einladung mit Presseausweis benötigt.

- Pensionsanpassung 2011

Auch heuer wieder setzte bereits im Spätsommer die Diskussion über
die Pensionsanpassung des kommenden Jahres ein. Fest steht, dass die
beim Sozialministerium eingerichtete Kommission zur langfristigen
Pensionssicherung am 29. Oktober tagen wird und ihr Gutachten
abzuwarten ist. Erst danach beginnen die Verhandlungen zwischen
Regierung und Seniorenvertretern. Detailankündigungen sind daher
verfrüht und führen, wie man in den letzten Wochen beobachten konnte,
nur zu Verunsicherung.

Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Anpassung
sind bekannt (§ 108 f ASVG). Ziel ist die Werterhaltung der
Pensionen, wie dies auch das geltende Regierungsübereinkommen
vorsieht.

- Wertstellung der Pensionen

Seit dem Inkrafttreten der Neuerungen bei der Wertstellung von
Kontogutschriften mit November 2009 häufen sich regelmäßig zu jedem
Monatsersten die Beschwerden über nicht rechtzeitige bzw. verspätete
Verfügbarkeit der Pensionen.

Die Seniorenorganisationen haben bereits mehrmals Kontakt mit den
betreffenden Banken aufgenommen, die auch Besserung gelobten. Dennoch
gibt es nach wie vor verzögerte Valutierungen.

Der Seniorenrat forderte daher bereits vor dem Sommer die
Abänderung des § 104 Abs. 2 ASVG in der Hinsicht, dass zumindest alle
jene Pensionen, die im Nachhinein ausbezahlt werden, sicher am
Monatsletzten dem Leistungsbezieher zur Verfügung stehen.

Ein entsprechendes Ersuchen wurde an Sozialminister Hundstorfer
übermittelt, in der Antwort wurde ausgeführt, dass "eine derartige
Gesetzesänderung momentan nicht angedacht ist".

Der Österreichische Seniorenrat hält seine Forderung nach Änderung
der gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Pensionsbezieherinnen und
Pensionsbezieher jedenfalls aufrecht.

- Anreiz-Modelle für längeres Arbeiten

Eine höhere Erwerbsbeteiligung der Älteren ist eine wesentliche
Grundvoraussetzung für die Nachhaltigkeit der Finanzierung der
sozialen Sicherheit - insbesondere des Pensionssystems!

Ab 2020 wird in Österreich die Gruppe der 45- bis 65-Jährigen
erstmals den größten Anteil der Personen im Erwerbsalter darstellen.
Gleichzeitig geht die Zahl der 15- bis 24-Jährigen um rund 90.000
zurück. Die zunehmende Alterung der Belegschaft zeigt sich auch
darin, dass seit 2005 jede/r zweite MitarbeiterIn in heimischen
Betrieben über 40 Jahre alt ist.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben beim Gipfel in
Lissabon im Jahr 2000 das Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote
Älterer (55 bis 64 Jahre) auf 50 Prozent anzuheben. Österreich hat
derzeit eine Beschäftigungsquote von 41 % und liegt damit unter dem
europäischen Durchschnitt von 45,6 % (EU-27).Nordische Länder
erreichen deutlich höhere Erwerbsquoten als der EU-Durchschnitt und
Österreich.

Zur Sicherung der Pensionssysteme muss in Österreich vor allem das
Anheben der FAKTISCHEN Pensionsantrittsalter erreicht werden. Es ist
daher auch Aufgabe des Österreichischen Seniorenrates, umsetzbare und
finanzierbare Modelle vorzulegen.

Die Anhebung der faktischen Pensionsantrittsalter wird schließlich
zu einem Schlüssel in der Frage, wie denn das Pensionssystem
weiterhin finanzierbar bleibt.

Daher wurden zwischen Seniorenverbänden, Sozialpartnern und BMASK
verschiedene Maßnahmen diskutiert, von denen die folgenden Maßnahmen
bereits umgesetzt werden sollen:

* Prämienmodell - es sieht eine Belohung für den längeren Verbleib im
Erwebsleben über den frühest möglichen Pensionsantrittstermin hinaus
vor
* fit2work - frühzeitige Intervention und Beratung, um Krankenstände
und Frühpensionierungen zu vermeiden
* Rehabiliation vor Pension - zwingender Vorrang von
Rehabilitationsmaßnahmen vor Zuerkennung einer Pension
* Gesundheitsstraße - rasche, einheitliche Begutachtung der
Arbeitsfähigkeit für AMS und Pension
* Verstärkte Bemühungen für Ältere am Arbeitsmarkt -
Eingliederungsbeihilfen und Beschäftigungsprojekte

Die Sozialpartner sehen folgende unmittelbare Handlungsfelder, um
alternsgerechte Rahmenbedingungen in den Betrieben zu verwirklichen:

* Sensibilisierung der Führungskräfte
* Alternsgerechte Arbeitsorganisation
* Betriebliche Gesundheitsförderung
* Qualifikation, Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen

Dazu wären weitere Maßnahmen dringend zu diskutieren!

Analog zu einem in Schweden sehr erfolgreichen Programm wäre die
Schaffung von "Senior-Pools" beim AMS vorzuschlagen. Dabei können
sich Personen, die selbst den Eindruck haben, ihrem Job bis zur
Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters körperlich oder
gesundheitlich nicht gewachsen zu sein, direkt an das AMS wenden.

Danach erhalten Sie rechtsverbindlich eine Beratung (Für welchen -
körperlich & gesundheitlich für Sie besser geeigneten - Job, wären
Sie geeignet?), eine rechtsverbindliche Umschulung, Weiter- bzw.
Ausbildung und die Vermittlung auf einen entsprechenden Job.

In Schweden wurden dazu Kataloge erstellt, welche Weiterführung
sich anbietet. So wurden - um hier nur ein Beispiel zu nennen -
Bauarbeiter zu Beratern in Baumärkten umgeschult. Die Erfahrungen mit
dem Modell sind äußerst viel versprechend.

Neben diesem Modell werden noch weitere umfassende Debatten zu
führen sein, um ein Abschieben älterer Arbeitnehmer in die Pension zu
verhindern. Auch die Arbeitgeberseite wird hier noch einiges
beizutragen haben. Ziel muss vor allem sein, dass sich das heute
schon begonnene Umdenken einiger Unternehmer rascher in allen
Branchen durchsetzt: Ältere Arbeitnehmer sind aufgrund ihrer
Erfahrung unersetzlich.

Dies ist nicht zuletzt von Bedeutung, weil mehrere Studien
konstatieren, dass schon 2015 in Österreich Arbeitskräfte fehlen
werden. Zu diesem Zeitpunkt würden erstmals mehr Personen das
Pensionsantrittsalter erreichen, als Junge in den Arbeitsmarkt
nachkommen können. In der bisherigen Debatte wurde hier eine höhere
Zuwanderungsquote als alleiniger Lösungsvorschlag präsentiert. Der
Österreichische Seniorenrat weist allerdings ausdrücklich darauf hin,
dass zur Lösung dieser Herausforderung auch die längere freiwillige
Erwerbstätigkeit der älteren Generationen dringend zu fördern ist.

Zuletzt wurden in der Öffentlichkeit zwei Modelle des
Weiterarbeitens nach Erreichen des Regelpensionsalters diskutiert:

Das Modell der Wirtschaftskammer, wo je 1/4 der zu erwartenden
Pension auf das Einkommen des Arbeitnehmers bzw zu den Lohnkosten des
Arbeitgebers zugezahlt werden und wo daher 1/2 der auszuzahlenden
Pension als Ersparnis für die Pensionsversicherungen verbleibt.

Dieses Modell würde sich an all jene Personen, die trotz eines
vorliegenden positiven Pensionsbescheides FREIWILLIG mit ihrem
Arbeitgeber vereinbaren, länger im Beruf zu bleiben. Ausgenommen
davon wären Pensionsbescheide aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und
Invalidität sowie Pensionsbescheide aufgrund der Erreichung des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Dieses Modell wurde von Präs.
Dr. Khol und Präs. Blecha bereits grundsätzlich begrüßt.

Das Modell des Österreichischen Seniorenbundes, wo für jedes Jahr,
welches nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiter
gearbeitet wird, ein prozentueller Zuschlag zur späteren Pension
bezahlt wird. Dieses Modell baut grundsätzlich auf der derzeit schon
bestehenden gesetzlichen Regelung auf, wobei die Prozentzahlen sich
deutlich erhöhen.

Nach Berechnungen des Seniorenbundes würde eine Belohnung von 8%
pro länger gearbeitetem Jahr dem Staat bis zu 165 (!) Millionen
Mehreinnahmen bzw. Ersparnisse bringen, wenn nur ca. 15% eines
einzigen Pensionsjahrganges dieses Modell in Anspruch nehmen würden.
Das Modell kostet den Staat keinen Cent! Dieses Modell wurde (mit 6%
Zuschlag) vom Österreichischen Seniorenrat in seiner Vorstandssitzung
am 1. Juli 2010 bereits begrüßt.

Beide Modelle widersprechen einander keinesfalls, sondern ergänzen
sich vielmehr ideal. Beide Modelle sollten die Menschen auch dann in
Anspruch nehmen können, wenn sie in der Zeit des "Weiterarbeitens"
ihre Arbeitszeit reduzieren. Die reduzierte Arbeitszeit müsste
allerdings über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Zusätzlich
erscheint die Festlegung von Mindeststundenanzahlen (z.B. 20
Wochenarbeitsstunden) als sinnvoll.

Das Modell der Wirtschaftskammer will helfen, Ausgaben für
derzeitige Sonderpensions-Regelungen deutlich zu senken (zB.
Langzeitversichertenregelung, Korridorpension). Und zwar ohne Zwang
oder Druck auf die Betroffenen auszuüben, und ohne den Betroffenen
Personenkreisen den Zugang zu diesen Sonderpensions-Regelungen so zu
sagen über Nacht per Gesetz unmöglich zu machen. Das
Seniorenbund-Belohnungsmodell würde sich an jene richten, die nach
60/65 weiterarbeiten, wobei vor allem Frauen durch das niedrigere
gesetzliche Antrittsalter besonders profitieren würden.

Hinweis: Die Detail-Berechnungen der Wirtschaftskammer werden
derzeit erstellt. Die Detail-Berechnungen des Seniorenbundes werden
auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

- Gespräche mit Vertretern der Pensionskassen

Nachdem bei den Sozialpartnerberatungen zur Reform der
Pensionskassen keine Fortschritte erzielt werden, hat der
Österreichische Seniorenrat direkt Kontakt mit der neuen Führung des
Fachverbandes der Pensionskassen aufgenommen.

Im Sinne der über 50.000 bereits schwer benachteiligten
Leistungsbezieher werden vom Seniorenrat zur Novellierung des
Pensionskassensgesetzes und nachhaltigen Konsolidierung des
Pensionskassensystems folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1.) Pauschal-Steuermodell:
Bei Pensionsantritt - bzw. für bereits in Pension befindliche
Leistungsberechtigte zum nächsten Bilanzstichtag - soll das gesamte
Pensionskapital (Deckungsrückstellung) mit dem Halbsteuersatz vorweg
besteuert werden. Die laufenden Pensionszahlungen wären damit
steuerfrei zu stellen.
Die Anwendung dieses Modells sollte optional und einmalig in einer
befristeten Sonderlösung möglich gemacht werden. Dies würde - je nach
Inanspruchnahme - dem Budget 2011 eine a.o. Einnahme von ca. 300 -
400 Mio. Euro bringen. Der Vorteil des Steuermodells wäre eine
nachhaltige Konsolidierung des gesamten Pensionskassensystems, ohne
Schädigung junger Pensionskassenkunden bzw. anderer
Pensionskassen-Pensionisten.
Für die von der Kapitalmarktkrise betroffenen Pensionisten wäre daher
das Pauschal-Steuermodell eine faire und effektive Unterstützung.

2.) Opting Out:
Der Seniorenrat besteht nur dann auf der Forderung nach einer
Abfindungsmöglichkeit der Pensionsguthaben, wenn das
Pauschal-Steuermodell bzw. andere Verbesserungsmaßnahmen im Interesse
der betroffenen PK-Leistungsberechtigten nicht umgesetzt werden.

3.) Befreiung von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung:
Die verbindliche Befreiung der PK-Pensionisten von der Dotierung
einer Schwankungsrückstellung, solange die laufende Pension unter der
bei Pensionsantritt ausbezahlten Anfangspension liegt bzw. die
durchschnittliche Performance gerechnet über die Jahre seit
PK-Vertragsbeginn unter dem im Vertrag angenommen Rechnungszinssatz
liegt.

4.) Vertretung in den Pensionskassen:
Eine Vertretungsmöglichkeit von PK-Leistungsberechtigten in den
Aufsichts- bzw. Beiräten der österreichischen Pensionskassen ist
sicher zu stellen.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: 01/8923465-26
mailto:[email protected]
http://www.seniorenrat.at

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