- 22.09.2010, 14:03:12
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SPÖ Salzburg verliert Rechtsstreit gegen Jugend für das Leben
Linz (OTS) - Nach richtungsweisendem Beschluss des Obersten
Gerichtshofs musste die Salzburger Landesorganisation der SPÖ die
Klage wegen der Parodie eines Wahlplakates der Landeshauptfrau Gabi
Burgstaller zurückziehen
Im Jahr 2009 wurde die Lebensschutzbewegung Jugend für das Leben
von der Salzburger Landesorganisation der SPÖ wegen einer zur Zeit
des Landtagswahlkampfes an 90.000 Haushalte im Land Salzburg
versandten Parodie eines Wahlplakates der Salzburger Landeshauptfrau
Gabi Burgstaller geklagt. Die SPÖ behauptete, Jugend für das Leben
würde dadurch gegen das Urheberrecht verstoßen und zudem den Ruf
Burgstallers schädigen.
Am 13. Juli 2010 erging der richtungsweisende Beschluss des
Obersten Gerichtshofs (OGH) im Verfahren um die ursprünglich zu
Gunsten der SPÖ erlassene einstweilige Verfügung. Der OGH bestätigte
darin den Rechtsstandpunkt von Jugend für das Leben voll inhaltlich.
Die SPÖ Salzburg musste nunmehr die Klage unter Anspruchsverzicht
zurückziehen, was am 20. September 2010 passierte.
OGH: Parodie des Wahlplakates ist zulässig
Jugend für das Leben vertrat im Verfahren die Rechtsansicht, dass
die veröffentlichte Parodie zum einen ein eigenständiges Werk und
zudem jedenfalls von der Meinungsfreiheit nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention gedeckt sei. Diese Linie behielt der
Jugendverein bei, obwohl die beiden ersten Instanzen - das
Landesgericht Salzburg und das Oberlandesgericht Linz - anders
entschieden haben und der Argumentation der Salzburger
Landesorganisation der SPÖ gefolgt waren und eine einstweilige
Verfügung zu deren Gunsten erlassen hatten. Schließlich aber hat der
Oberste Gerichtshof als letztinstanzliches Gericht Jugend für das
Leben in allen Punkten Recht gegeben. Für Lina Kogler, Vorsitzende
von Jugend für das Leben, ist die Entscheidung des Höchstgerichts ein
klarer Sieg für die Ungeborenen und den Lebensschutz: "Der Beschluss
des Obersten Gerichtshofs bestätigt aus juristischer Hinsicht unsere
Argumentation in der Lebensschutzarbeit und ist ein wesentlicher
Schritt zur Wahrung der Meinungsfreiheit für Lebensschützer."
Die Parodie: "Keine Lieblingshauptfrau"
Das Bild, dem im Jahr 2009 das Wahlplakat der SPÖ-Salzburg als
Vorlage diente, zeigte die Landeshauptfrau Burgstaller zwischen drei
Kindergartenkindern, wobei eines davon durchsichtig dargestellt war.
In der Sprechblase des durchsichtig abgebildeten Kindes war zu lesen:
"Weil ich ihre Abtreibungsstation nicht überlebt hab: Kein
Kindergarten. Keine Freunde. Keine Lieblingshauptfrau!" Weiters ist
auf der Parodie vermerkt: "Seit April 2005 wird auf Burgstallers
Anweisung im LKH-Salzburg abgetrieben. 4000 Kinder wurden seither
dort getötet. Wählen Sie am 1. März nicht die SPÖ mit ihrer
Abtreibungspolitik". Lina Kogler, Vorsitzende von Jugend für das
Leben, über die Hintergründe der damaligen Aktion: "Es ist
heuchlerisch, wenn sich eine Politikerin auf einem Wahlplakat mit
Kindern abbilden lässt und dabei betont, dass ihr das Wohl aller
Kinder am Herzen liegt, während ihre lebensfeindliche Ideologie schon
über 4000 Kindern in Salzburg das Leben gekostet hat."
OGH: "Verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung ist eine
pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik"
Der Oberste Gerichtshof stellt in seinem Beschluss fest, dass "der
in der Grafik [Anm.: der Parodie] mitgeteilte Tatsachenkern (...)
nicht unwahr oder ehrenrührig" ist. Der OGH erkennt weiters, dass
"die verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung (...) eine
pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik" ist, "deren Werturteil auf
einem wahren Sachverhalt beruht, weshalb sie nach der Rechtsprechung
des EGMR [Anm.: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte] als
wertende Äußerung im politischen Meinungsstreit von und gegen
Politiker zulässig ist".
Handeln statt klagen: Die Salzburger Abtreibungsstation muss
geschlossen werden
Jugend für das Leben fordert Landeshauptfrau Burgstaller
anlässlich des richtungsweisenden OGH-Beschlusses auf, im Sinne
unserer ungeborenen Mitmenschen zu handeln. "Wir fordern die
Schließung der Abtreibungsstation in den Salzburger Landeskliniken,
denn handeln ist besser als klagen", so die Vorsitzende des
Jugendvereins, Lina Kogler. Weiter betont sie: "Es wird unser
oberstes Ziel bleiben, vollen Rechts- und Lebensschutz für die
Ungeborenen zu erkämpfen. Dies beinhaltet die Abschaffung der
Fristenregelung." Würde Burgstaller tatsächlich frauenfreundliche
Politik machen wollen, so Kogler, wäre der erste Schritt die Hilfe
für Schwangere in Not, damit sich diese nicht gegen ihr Kind, sondern
für eine gemeinsame Zukunft mit ihrem Kind entscheiden können.
Weiterführende Links:
Sehen Sie hier die Parodie des Wahlplakates der Salzburger
Landeshauptfrau Gabi Burgstaller:
http://www.youthforlife.net/foto.php?catid=83
Hier können Sie den Beschluss des Obersten Gerichtshofs im
Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes nachlesen:
http://www.ots.at/redirect/Beschluss_OGH
Hier finden Sie den Beschluss des Obersten Gerichthofs als pdf:
http://www.ots.at/redirect/Beschluss_PDF
Lesen Sie hier einen Artikel vom 19. September 2010 aus Der Presse,
der allerdings die Zurückziehung der Klage seitens der Salzburger
Landesorganisation der SPÖ noch nicht berücksichtigt:
http://www.ots.at/redirect/Artikel_DiePresse
Rückfragehinweis:
Verein JUGEND FÜR DAS LEBEN Redakteur: Mag. Monika Deak Starhembergstraße 66/20 A-4020 Linz Mobil: 0664/ 34 20 804 E-mail:office@youthforlife.net Internet: www.youthforlife.net
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