• 22.09.2010, 08:50:55
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  • OTS0023 OTW0023

EANS-Adhoc: TUI AG / Auswirkungen der geplanten Hapag-Lloyd-Refinanzierung auf die TUI AG

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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22.09.2010

Hannover, 22. September 2010. Vor dem Hintergrund der positiven
Geschäftsentwicklung hat der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd AG seine Zustimmung
zur Refinanzierung der Reederei gegeben. Die Pläne der Hapag-Lloyd für die neue
Finanzierung umfassen insbesondere die Platzierung einer Unternehmensanleihe und
eine syndizierte Kreditlinie. Als Voraussetzung für diese Maßnahmen wird
Hapag-Lloyd die Staatsbürgschaft zurückgeben. Dadurch erlöschen die mit der
Bürgschaft verbundenen Zahlungsbeschränkungen. Hapag-Lloyd wird somit in die
Position versetzt, unter anderem die Bedienung ihrer Gesellschafterdarlehen
wieder aufzunehmen. Als Folge erwartet TUI im Oktober eine Zahlung von rund 65
Millionen Euro auf gestundete Zinsansprüche. Darüber hinaus wird Hapag-Lloyd
wieder in der Lage sein, Zinszahlungen und Tilgungen auf die gewährten
Finanzierungsinstrumente zu leisten.

Im Rahmen der Refinanzierungsmaßnahmen haben sich TUI und das Albert
Ballin-Konsortium unter anderem auf folgende Details geeinigt:

Überbrückungskredit (227 Millionen Euro):
Eine erfolgreiche Refinanzierung der Hapag-Lloyd vorausgesetzt, erwartet TUI die
kurzfristige Rückzahlung des Überbrückungskredits.

Hybrid I-Darlehen (350 Millionen Euro):
Das Hybrid I-Darlehen wird bis spätestens 31. Dezember 2010 in
Eigenkapital der Hapag-Lloyd gewandelt. Mit der Wandlung des Hybrids sollen die
Hapag-Lloyd Bilanz weiter gestärkt und die Rating-Kennzahlen verbessert werden.
Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird der Anteil der TUI an Hapag-Lloyd 49,8
Prozent betragen.
Das Albert Ballin-Konsortium hat das Recht, die neuen Gesellschaftsanteile von
der TUI bis zum 30. September 2011 zu übernehmen. Unabhängig von diesem Recht
kann TUI ihre komplette Beteiligung an Hapag-Lloyd jederzeit an Dritte
veräußern. Das Albert Ballin-Konsortium hat Vorkaufsrechte.

Hybrid II-Darlehen (350 Millionen Euro):
Das Hybrid II-Darlehen wird ab 1. Oktober 2010 mit 5 Prozent p.a. verzinst. Ab
1. Juli 2011 steigt die Verzinsung des Darlehens vertragsgemäß auf einen
marktgerechten Zinssatz (step-up).
TUI kann das Hybrid II-Darlehen ab sofort veräußern.

Hybrid III-Darlehen (215 Millionen Euro):
Das Hybrid III-Darlehen (ursprüngliche Finanzierung des HHLA Container Terminals
Altenwerder) bleibt zunächst unverändert bestehen und wird mit 10 Prozent p.a.
verzinst.
Wie bereits vereinbart, wird das Hamburger Konsortium einen Anteil des Hybrid
III-Darlehens zum Nominalwert in Höhe von 25 Millionen Euro zum 31. März 2011
von TUI übernehmen.
Eine erfolgreiche Refinanzierung der Hapag-Lloyd vorausgesetzt, erwartet TUI die
Rückzahlung des Hybrid III-Darlehens kurz- bis mittelfristig.

Verkäufer-Darlehen (180 Millionen Euro):
Das Verkäuferdarlehen wird mit Euribor + 4 Prozent p.a. verzinst und am 1.
Januar 2014 zur Rückzahlung fällig.

TUI wird unverändert eine bestmögliche Verwertung ihres Investments in
Hapag-Lloyd anstreben und weiterhin alle Optionen für einen Ausstieg aus der
Containerschifffahrt prüfen. TUI hat unverändert das Recht, ihre Beteiligung an
Hapag-Lloyd dem Albert Ballin-Konsortium anzudienen.

Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere
Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und
unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen
Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten
Erwartungen und Annahmen abweichen. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und
der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen,
insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss
aus-üben. Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft
keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Die Senior Notes werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung regist-riert und dürfen
ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den
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Ende der Mitteilung euro adhoc
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