Wien (OTS) - In der Sitzung der Unabhängigen Opferschutzkommission
am Dienstag, 21. September 2010 wurden die ersten zehn bindenden
Entschädigungsempfehlungen beschlossen, die nunmehr an die kirchliche
Stiftung Opferschutz weitergeleitet werden. Weitere Entscheidungen
werden für die nächsten Sitzungen vorbereitet.
Es geht der Unabhängigen Opferschutzkommission darum, rasch und
unbürokratisch zu helfen und zugleich verantwortungsbewusst aufgrund
möglichst umfassender und auch vergleichender Entscheidungsgrundlagen
zu handeln. In diesem Sinne werden auch die zahlreichen
Beratungsgespräche, Erstinterventionen und Therapien intensiv
fortgesetzt. Gerade in den letzten beiden Wochen gab es einen
besonders starken Zuwachs an Opfer-Meldungen, sodass sich die
Unabhängige Opferschutzanwaltschaft gegenwärtig schon um mehr als 500
Opfer annimmt.
Die Unabhängige Opferschutzanwältin ersucht daher in dem einen
oder anderen Fall um Geduld und lädt erneut dazu ein, sich nach
Möglichkeit bis Jahresende zu melden.
Die Unabhängige Opferschutzkommission beschloss auch eine weitere
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.
Rückfragehinweis:
Herwig Hösele, 0664 / 18 17 481 bzw. herwig.hoesele@opfer-schutz.at
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