- 20.09.2010, 13:40:58
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Bürgermeister Häupl ignoriert Gerichtsbeschluss
Kapelle im Geriatriezentrum nach wie vor geschlossen
Wien (OTS) - Nach dem das Landesgericht für ZRS Wien mit
 Einstweiliger Verfügung vom 06.09.2010 der Stadt Wien die Räumung und
 den Abbruch der Kapelle vorläufig untersagt hat, hat nunmehr auch das
 Bezirksgericht Fünfhaus mit Beschluss vom 17.09.2010 eine
 Einstweilige Vorkehrung getroffen. Mit dieser wurde der Stadt Wien
 ausgetragen, unverzüglich den ursprünglichen Zustand durch
 Wiederanbringung des Schlosses an der Rektoratskapelle
 wiederherzustellen, sowie die sakralen Gegenstände, insbesondere da
 Allerheiligste und den geweihten Kelch unverzüglich zurückzustellen.
Am Sonntag blieb die Kapelle dennoch geschlossen, die sakralen
 Gegenstände wurden nicht zurück gestellt. Dies, laut Auskunft eines
 Bediensteten des Geriatriezentrums, auf ausdrückliche Anweisung des
 Bürgermeisters Häupl.
Der Gottesdienst musste im Freien abgehalten werden, als Altar
 diente ein Servierwagen, statt einer Kerze gab es ein Grablicht.
Ausgesperrte Gläubige und Messfeiern im Freien musste bisher nur
 die grie-chisch-katholische Kirche in Rumänien unter Ceausescu
 erdulden, aber selbst Ceausescu hat niemals Hand an sakrale
 Gegenstände angelegt.
Der Kirchenrektor ist nunmehr gezwungen, in Exekutionsweg den
 Zutritt zur Kirche und die Rückstellung der sakralen Gegenstände zu
 erreichen.
Rückfragehinweis:
 Dr. Eva Maria Barki
 Rechtsanwalt 
 Landhausgasse 4, A-1010 Wien
 Tel. 0043-1-535 39 80. 0043 1 535 0678
 Mobil 0043 664 122 14 23
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