Kapelle im Geriatriezentrum nach wie vor geschlossen
Wien (OTS) - Nach dem das Landesgericht für ZRS Wien mit
Einstweiliger Verfügung vom 06.09.2010 der Stadt Wien die Räumung und
den Abbruch der Kapelle vorläufig untersagt hat, hat nunmehr auch das
Bezirksgericht Fünfhaus mit Beschluss vom 17.09.2010 eine
Einstweilige Vorkehrung getroffen. Mit dieser wurde der Stadt Wien
ausgetragen, unverzüglich den ursprünglichen Zustand durch
Wiederanbringung des Schlosses an der Rektoratskapelle
wiederherzustellen, sowie die sakralen Gegenstände, insbesondere da
Allerheiligste und den geweihten Kelch unverzüglich zurückzustellen.
Am Sonntag blieb die Kapelle dennoch geschlossen, die sakralen
Gegenstände wurden nicht zurück gestellt. Dies, laut Auskunft eines
Bediensteten des Geriatriezentrums, auf ausdrückliche Anweisung des
Bürgermeisters Häupl.
Der Gottesdienst musste im Freien abgehalten werden, als Altar
diente ein Servierwagen, statt einer Kerze gab es ein Grablicht.
Ausgesperrte Gläubige und Messfeiern im Freien musste bisher nur
die grie-chisch-katholische Kirche in Rumänien unter Ceausescu
erdulden, aber selbst Ceausescu hat niemals Hand an sakrale
Gegenstände angelegt.
Der Kirchenrektor ist nunmehr gezwungen, in Exekutionsweg den
Zutritt zur Kirche und die Rückstellung der sakralen Gegenstände zu
erreichen.
Rückfragehinweis:
Dr. Eva Maria Barki
Rechtsanwalt
Landhausgasse 4, A-1010 Wien
Tel. 0043-1-535 39 80. 0043 1 535 0678
Mobil 0043 664 122 14 23
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