• 20.09.2010, 12:37:51
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4000 Online-Unterschriften gegen den Ausbau von Temelin, Teilnahme noch bis 27.9. möglich

Bundesregierung unternimmt trotz Verstoß gegen EU-Recht nichts

Wien (OTS) - 4000 Personen beteiligten sich mittlerweile an der
gemeinsamen Online-Aktion gegen den Ausbau von Temelin 3 & 4, welche
vom Antiatom-Beauftragten des Landes Oberösterreich und den NGOs
"Antiatom Szene" und "Antiatom-Komitee" ins Leben gerufen wurde und
u.a. von "Resistance for Peace" und etlichen Gemeinden österreichweit
unterstützt wird. Die Online-Protestaktion auf
http://www.atomenergie-protest.org/, welche noch bis 27.9.2010
läuft, vereint Einwendung im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung, EU-Beschwerde und Protest an die
österreichische Bundesregierung mit einem Mausklick und ist eine
äußerst sinnvolle Möglichkeit, um gegen den Ausbau Temelins aktiv zu
werden.

Die österreichische Bundesregierung schweigt kontinuierlich und
das, obwohl der europäische Gerichtshof bereits feststellte, dass
dieses Verfahren dem UVP-Gesetz nach EU-Recht widerspricht. Auch 4000
Protestmails von Menschen, die die Wahrung ihrer Rechte in diesem
Verfahren einforderten, werden ignoriert. "Standard-Einwendungen",
welche ausschließlich im Papierkorb des tschechischen
Umweltministeriums landen, werden stattdessen gepriesen, wohl
wissentlich, dass diese nur Placebos sind.

"Dass die Bundesregierung, allen voran Kanzler Faymann und
Umweltminister Berlakovich, angesichts der eindeutig großen Besorgnis
der Menschen keine geeigneten Maßnahmen, wie politische, rechtliche
und diplomatische Schritte ergreift, ist unverantwortlich.", erklärt
Elvira Pöschko, Obfrau der NGO "Antiatom Szene". "Besonders
alarmierend ist, dass bei Temelin 3 & 4 offensichtlich nach der
gleichen Masche wie bei Mochovce 3 & 4 vorgegangen wird, nämlich die
Regierenden offensichtlich bewusst keine effektiven Schritte setzen,
sondern die Menschen mit Scheinprotesten hinters Licht führen
wollen.", schließt Pöschko.

Hintergrundinformation:

Das UVP-Verfahren wird auf der Grundlage des tschechischen
UVP-Gesetzes 100/2001 durchgeführt. Dieses Gesetz steht im
Widerspruch zum EU-Recht, da den VerfahrensteilnehmerInnen keinerlei
Möglichkeit zuerkannt wird, den resultierenden UVP-Bescheid von einem
unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Die Atomgegner fordern die
Sicherstellung eines EU-konformen Verfahrens.
Link zur Online-Protestaktion: http://www.atomenergie-protest.org/

Rückfragehinweis:
Elvira Pöschko +43 650 6660065, [email protected], www.antiatomszene.info

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