Vermeidung und Bekämpfung von Armut und Sozialer Ausgrenzung
Bregenz (OTS/VLK) - Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird
in Vorarlberg rückwirkend ab 1. September 2010 ausbezahlt werden. Die
entsprechende Regierungsvorlage ist dem Vorarlberger Landtag
zugeleitet worden und soll bereits in der nächsten Sitzung am
Mittwoch, 6. Oktober beschlossen werden, teilen Landeshauptmann
Herbert Sausgruber und Soziallandesrätin Greti Schmid mit. Parallel
dazu wurde auch die Verordnung in Begutachtung geschickt.
Die Mindestsicherung beruht auf einer
Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Sie soll die
bisherige "offene" Sozialhilfe ablösen und dazu beitragen, die
unterschiedlichen Systeme der Bundesländer einander anzugleichen.
Hoher Kinderrichtsatz in Vorarlberg:
Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich am
Ausgleichszulagenrichtsatz und beträgt nach Abzug des 25 Prozent
Wohnanteiles 560,19 Euro monatlich für Alleinstehende bzw. 837,05
Euro für Paare. Der Richtsatz für Kinder beträgt 162,46 Euro und
liegt deutlich über dem in der Artikel- 15a-B-VG-Vereinbarung
enthaltenen Kinderrichtsatz von 100,44 Euro.
Verbesserung für Alleinerzieher:
Deutlich angehoben wird durch die Mindestsicherung der Richtsatz
für allein erziehende Personen, die künftig den Alleinstehenden
gleichgestellt sind. Damit wird speziell den Menschen geholfen, die
besonders armutsgefährdet sind.
e-card für alle:
Darüber hinaus bietet die Bedarfsorientierte Mindestsicherung die
E-card für alle und damit die Einbeziehung von bisher nicht
krankenversicherten Leistungsbezieherinnen und -beziehern in die
gesetzliche Krankenversicherung. "Das ist ein Meilenstein in der
Sozialpolitik", so Landesrätin Schmid.
Integration in den Arbeitsmarkt:
Durch eine bessere Verschränkung mit dem Arbeitsmarktservice (AMS)
stehen die Betreuungs- und Vermittlungsangebote des AMS allen
Beziehern von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur
Verfügung.
Die Auszahlung der Richtsatzleistungen erfolgt zwölf Mal jährlich.
Zusätzlich werden die anfallenden Kosten für den angemessenen
Wohnbedarf berücksichtigt.
Zahlen und Fakten
- E-card und Krankenversicherung für alle
- Auszahlung 12-mal jährlich
- Richtsatz Erwachsene 560,19 Euro
- Richtsatz Paare 837,05 Euro
- Richtsatz Kinder 162,46 Euro
- Beschluss am 6. Oktober 2010
- Inkrafttreten rückwirkend ab 1.9.2010
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