- 14.09.2010, 21:27:28
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EU-Unterausschuss beschließt Subsidiaritätsrüge Kritik an EU-Plänen für Saisonniers und konzerninterne Entsendungen
Wien (PK) - Die Mitglieder des EU-Unterausschusses des
Nationalrats griffen heute erstmals zum Instrument der
Subsidiaritätsrüge, ein Kontrollinstrument, über das nunmehr die
nationalen Parlamente - in Österreich sowohl Nationalrat als auch
Bundesrat - in laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren verfügen. Die
Kritik betraf die Vorschläge der EU zur Vereinheitlichung der
Rahmenbedingungen für SaisonarbeiterInnen. Die geplante
Richtlinie würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, heißt
es in der begründeten S-V-Stellungnahme, die mit den Stimmen von
SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich beschlossen wurde.
In Österreich funktioniere die Regelung für die Saisonniers sehr
gut, der Bedarf an Arbeitskräften sei stark regional bedingt und
könne daher nur im Inland selbst bestimmt werden, argumentierten
sowohl Sozialminister Rudolf Hundstorfer als auch Innenministerin
Maria Theresia Fekter. Die Abgeordneten hatten insbesondere
Sorge, dass vor allem die Saisonniers instrumentalisiert werden
könnten, um das Lohnniveau zu drücken, zumal die Mindestrechte zu
niedrig angesetzt seien.
Äußerst kritisch nahmen die Abgeordneten auch zu den Einreise-
und Aufenthaltsbestimmungen für nicht EU-BürgerInnen im Rahmen
einer Entsendung von Arbeitskräften innerhalb internationaler
Konzerne Stellung. In einem Antrag auf Ausschussfeststellung
fordern SPÖ und ÖVP mit Unterstützung der Grünen die
Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern eine
Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen des
Richtlinienvorschlags vorzunehmen. Der Entwurf enthält in den
Augen der Abgeordneten unklare Begriffsbestimmungen, sodass die
möglichen Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt
nicht abgeschätzt werden können. Sie hegen auch Bedenken im
Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.
Pläne der EU-Kommission
Beide Richtlinienentwürfe sind Teil eines umfassenden
Maßnahmenpakets zur legalen Zuwanderung aus dem Jahr 2005 (Haager
Programm), das nunmehr im so genannten "Stockholmer Programm"
aufgegriffen wurde, auf welches sich der Europäische Rat im
Dezember 2009 geeinigt hat.
Für die Einreise von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer
konzerninternen Entsendung soll es laut vorliegendem Entwurf ein
einheitliches Antragsverfahren mit einer zuständigen Behörde
("One-Stop-Shop-Schnellverfahren") geben sowie eine kombinierte
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ("Single Permit") mit bis zu
dreijähriger Gültigkeit. Unter welchen Bedingungen Konzerne ihre
Arbeitskräfte, die nicht aus der EU Stammen, in ihren
Niederlassungen innerhalb der EU flexibel einsetzen können, wird
einheitlich definiert. Das Schema zielt auf Schlüsselpersonal,
einschließlich ManagerInnen, SpezialistInnen und PraktikantInnen
mit Hochschulabschluss ab. Weitere Bestimmungen betreffen die
Festlegung von Versagungsgründen und Zulassungskriterien wie ein
"Fast-Track"-Verfahren mit einer Verfahrensfrist von höchstens 30
Tagen, eine verpflichtende Auslandsantragsstellung und ein
arbeits- und sozialversicherungsrechtliches
Gleichbehandlungsgebot. Eine Arbeitsmarktprüfung soll
grundsätzlich unzulässig sein.
Auch was unter Saisonarbeit zu verstehen ist, soll künftig durch
einheitliche Kriterien umschrieben werden. Ferner werden auch
hier die Zulassungsvoraussetzungen und Versagungsgründe
gesetzlich fixiert. Es soll ein Verfahren für Zulassung und
Arbeitsaufnahme und eine kombinierte Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis mit dem Aufdruck "Saisonarbeiter" geben. Die
maximale Aufenthaltsdauer soll 6 Monate im Kalenderjahr betragen.
Der Vorschlag sieht auch eine erleichterte Wiedereinreise durch
die Erteilung von "Multi-seasonal worker permits" (bis zu 3
Jahren) oder durch Anwendung eines erleichterten Verfahrens vor
sowie die Verpflichtung, nach Ablauf der Erlaubnis das Land zu
verlassen. Wie bei der konzerninternen Entsendung will die EU
garantieren, dass das Verfahren und die Zulassung nicht länger
als 30 Tage dauert. Regelungen für eine angemessene Unterkunft
und verhältnismäßige Kosten sowie in Bezug auf Gleichbehandlung
im Bereich der sozialen Sicherheit und des Arbeitsrechts runden
die Gesetzesinitiative der EU-Kommission ab. Die Festlegung von
Zulassungsquoten für SaisonarbeiterInnen bleibt jedoch weiterhin
den Mitgliedstaaten überlassen.
Kritische Stimmen von Fekter und Hundstorfer
Sowohl Innenministerin Maria Theresia Fekter als auch
Sozialminister Rudolf Hundstorfer machten ihre Bedenken gegen die
beiden Richtlinienvorschläge deutlich. Fekter befürchtete, dass
eine zirkuläre Migration die Folge sein könnte und auf Grund der
geplanten multisaisonalen Bewilligungen ein Einstieg zu einem
Daueraufenthalt ermöglicht wird. Die multisaisonale Bewilligung
sei darüber hinaus auch arbeitsmarktrelevant, sagte sie. Fekter
plädierte daher dafür, die derzeit gut funktionierende
Quotenregelung in Österreich beizubehalten. Sie meinte auch, dass
die Fristen von 30 Tagen für die Verfahren zu niedrig angesetzt
sind. Als Innenministerin bestand sie vor allem auf einer
Harmonisierung mit den Visa-Regelungen.
Der Sozialminister teilte die kritische Beurteilung seiner
Regierungskollegin. Für die saisonale Beschäftigung, bei der vor
allem regionale Gegebenheiten ausschlaggebend sind, könne es
keine europaweiten Regelungen geben, merkte er an. Eine
erleichterte Anwerbung aus Drittstaaten sei auch das falsche
Signal, denn im Vordergrund müsse die Integration stehen.
Hundstorfer trat für eine zwingende Arbeitsmarktprüfung ein und
warnte vor zirkulärer Migration. Durch die Richtlinie werde das
Sozialdumping in keiner Weise bekämpft, stellte er fest. Dem
Sozialminister gingen auch die Bestimmungen in Bezug auf
konzerninterne Entsendungen zu weit. Eine Arbeitsmarktprüfung sie
hier ebenfalls nötig. Seiner Meinung nach müsse man auch darauf
achten, dass Leiharbeitskonstruktionen ausgeschlossen werden.
Abgeordnete befürchten Lohn- und Sozialdumping
Der ablehnende Standpunkt der SPÖ wurde von Abgeordneter
Christine Muttonen (S) dargelegt. Sie brachte sowohl den S-V-
Antrag auf Stellungnahme zu den Saisonniers (Subsidiaritätsrüge)
als auch den S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung zur Entsendung
von MitarbeiterInnen innerhalb internationaler Konzerne ein.
Muttonen bekräftigte die Bedenken im Hinblick auf die zirkuläre
Migration und auf die im Vorschlag enthaltenen Mindestrechte, die
zu einem Lohn- und Sozialdumping führen können. Hinsichtlich der
MitarbeiterInnen internationaler Konzerne sei es ungeklärt, ob
sie überhaupt dem österreichischen Sozialrecht unterliegen,
bemängelte sie. Dieser Beurteilung schloss sich Abgeordneter
Hannes Weninger (S) vollinhaltlich an. Abgeordneter Oswald
Klikovits (V) mahnte die Notwendigkeit ein, die Auswirkungen der
EU-Initiativen auf den Arbeitsmarkt zu prüfen.
Differenzierter reagierte Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) auf
die beiden Vorlagen. Er teilte die Sorgen Muttonens, was die
Regelungen für die Saisonniers betrifft, und meinte, dabei handle
es sich um ein vielschichtiges Thema, das man nicht europaweit
regeln könne. Das österreichische Modell sei vernünftig und
funktioniere gut. Weniger ablehnend bewertete er die
Erleichterungen für konzerninterne Entsendungen. Österreichs
Wirtschaft sei stark exportorientiert, und zahlreiche
internationale Firmen hätten in Österreich ihre Headquarters,
argumentierte er. Daher mache es in diesem Bereich Sinn, es den
MitarbeiterInnen dieser Konzerne zu erleichtern, in der EU
Ausbildungsprogramme zu absolvieren. Er wolle deshalb den
Vorschlag der EU nicht generell ablehnen, sondern ihn als einen
Denkanstoß sehen, den man in Verhandlungen verfeinern könne.
Im Gegensatz dazu lehnte Abgeordneter Johannes Hübner seitens der
FPÖ den Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung
vollinhaltlich ab und brachte dazu auch einen Antrag auf
Ausschussfeststellung ein. Dieser blieb jedoch in der Minderheit.
Das BZÖ sprach sich strikt gegen beide Richtlinienentwürfe aus.
Der diesbezügliche Antrag auf Ausschussfeststellung fand jedoch
ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.
Abgeordneter Ewald Stadler (B) kritisierte vor allem die
möglichen finanziellen Belastungen des Sozialsystems durch die
angedachte Regelung für Saisonniers. Die von der Regierung
vorgelegte Subsidiaritätsrüge war in den Augen Stadlers nicht
ausreichend, weil SPÖ und ÖVP nur ihre Bedenken hinsichtlich der
Subsidiarität äußern, sich darin aber, im Gegensatz zu ihren
Wortmeldungen, nicht deutlich gegen die Initiativen aussprechen.
Auch die angenommene Ausschussfeststellung zu den konzerninternen
Entsendungen wurde von Stadler als unzureichend betrachtet. Die
geplante Regelung sei mit der Subsidiarität nicht vereinbar,
sagte er, und habe Auswirkungen auf den österreichischen
Arbeitsmarkt.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt dem entgegen, dass es
sich bei beiden Kommissionsvorschlägen um Materien handelt, die
mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Deshalb müsse man
sich in den Diskussionsprozess aktiv einbringen, um eigene
Standpunkte durchzusetzen. Eine Ablehnung allein würde lediglich
zur Überstimmung der eigenen Position führen, argumentierte er.
Die Grünen begründeten ihre negative Haltung zu den beiden
Vorlagen ebenfalls mit der Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings,
ihre Kritik ging aber Großteils in eine andere Richtung als die
der anderen Parteien. Abgeordnete Birgit Schatz (G) sah weniger
ein Subsidiaritätsproblem, sondern hielt das System der
SaisonarbeiterInnen an sich für problematisch. Sie trat dafür
ein, dieses System einzuschränken, da durch eine Verkürzung der
Beschäftigung die Zirkulation noch mehr beschleunigt werde und
die Betroffenen keine Möglichkeit hätten, sich zu verwurzeln.
Schatz forderte daher ein strategisch gut strukturiertes
Einwanderungsprogramm. Sie hielt es auch für erforderlich,
Personen die innerhalb internationaler Konzerne entsendet werden,
die Möglichkeit zu geben, ihre Familie mitzunehmen. Schatz teilte
jedoch die Vorbehalte in Bezug auf die Gefahr von Leiharbeit und
die unklaren Definitionen des Personenkreises. (Schluss)
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