Wien (OTS) - Bis Anfang September haben sich 433 Betroffene bei
der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft gemeldet, davon rund 75
Prozent Männer und 25 Prozent Frauen. Von diesen Meldungen entfallen
ungefähr je zur Hälfte auf sexuellen Missbrauch bzw. physische und
psychische Gewalt, wobei es zahlreiche Betroffene gibt, die Opfer
sowohl von sexuellem Missbrauch als auch von Gewalt wurden.
Diese Fälle wurden bei der Sitzung der Unabhängigen
Opferschutzkommission am Dienstag, 7.9. besprochen. Die Unabhängige
Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic berichtete über die Tätigkeit
während der Sommermonate - seit Juli hat es eine deutliche Zunahme
von über 130 Meldungen gegeben.
Es wurden in den letzten beiden Monaten zahlreiche Gespräche mit
Betroffenen geführt, Sofortinterventionen vorgenommen und Therapien
eingeleitet.
Dass nunmehr die Bundesländer - oftmals angelehnt an das Modell
der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft - Initiativen für
Anlaufstellen und Entschädigungen für Opfer in staatlichen Heimen
ergriffen haben, wird von der Unabhängigen Opferschutzkommission
ausdrücklich begrüßt. Mehrere Mitglieder der Kommission haben
bekanntlich immer wieder die Wahrnehmung dieser staatlichen
Verantwortung gefordert.
Seitens der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft ist beabsichtigt,
noch im Herbst erste Beschlüsse zu Entschädigungszahlungen zu fassen.
Die Unabhängige Opferschutzkommission lädt daher alle Betroffenen
ein, sich möglichst noch bis Jahresende bei der Unabhängigen
Opferschutzanwaltschaft zu melden, um einen Gesamtüberblick zu
bekommen und rasch und unbürokratisch helfen zu können.
Der für Finanzen in der Österreichischen Bischofskonferenz
zuständige St. Pöltener Diözesanbischof Klaus Küng nahm an der
Kommissionssitzung teil. Vor allem im Bezug auf die Konstituierung
der auszahlenden kirchlichen Stiftung Opferschutz, die in den
nächsten Tagen stattfinden wird, wurde ein sehr offenes und
konstruktives Gespräch geführt.
Die Kommission beschloss darüber hinaus weitere Soforthilfen,
sowie die Weiterleitung von zwei Sachverhaltsdarstellungen an die
jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.
Rückfragehinweis:
Herwig Hösele, 0664 / 18 17 481 bzw. herwig.hoesele@opfer-schutz.at
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