• 31.08.2010, 16:37:49
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Fall Aliyev: Angebliche Botschaftskorrespondenz ist glatte Fälschung

Botschaft von Kasachstan legt Beweise für Fälschung vor- Rakhat Aliyev wollte offenbar Auslieferungsverfahren manipulieren

Wien (OTS) - Die Botschaft der Republik Kasachstan weist die heute
die von der Wiener Stadtzeitung Falter" veröffentlichten angeblichen
Schreiben der kasachischen Botschaft in Wien als glatte Fälschungen
zurück. Die Botschaft hat heute in einem Brief an die
Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet und zahlreiche Beweise
vorgelegt, die die vom "Falter" veröffentlichten Schriftstücke
eindeutig als Fälschungen erkennen lassen.

Zum angeblichen Schreiben vom 17.7.2010:

1. Die Geschäftszahl auf dem Schreiben ist falsch. Jede Botschaft
Kasachstans verwendet eigene Geschäftszahlen, jene auf dem
angeblichen Schreiben wurde von der Botschaft in Wien niemals
verwendet.

2. Es wird behauptet, ein Scharfschützengewehr sei von Wien über
Astana nach Athen gebracht worden.

Tatsächlich wurde das Gewehr vom kasachischen Botschafter in der
Tschechischen Republik zu Sportzwecken gekauft und registriert. Am
15.7. 2010 informierte der Botschafter das österreichische
Innenministerium und anschließend die Flughafenpolizei am Vienna
International Airport, dass er beabsichtige, ein Gewehr mit
Diplomatenpost über Wien nach Astana zu befördern.

Das Gewehr wurde nachweislich erst am 26. Juli 2010 nach
Kasachstan geschickt, der angebliche Brief ist aber mit 17. Juli
datiert. Das Gewehr befindet sich auch nach wie vor in Kasachstan und
nicht, wie in dem Schreiben behauptet, in Athen.

3. Der angebliche Verfasser des Schreibens ist stellvertretender
Botschafter in Wien. Er befand sich vom 14. Juli bis einschließlich
17. Juli mit seiner Familie auf Urlaub im Hotel Sonnenhof und kann
dafür die Hotelrechnung vorlegen. Einen mit 17.Juli datierten
offiziellen Botschaftsbrief kann er daher nicht verfasst haben.

4. Die Buchstabenfolge "VPD" in dem Schreiben steht für den
russischen Begriff für "chargé d'affaires" (Geschäftsträger). Unter
Geschäftsträger versteht man den Vertreter des Botschafters in der
Leitung der Botschaft während dessen Abwesenheit, etwa wegen Urlaubs.
Am 17.7.2010 war der Botschafter der Republik Kasachstan in
Österreich, Herr Yerzhan Kazykhanov, in Wien und im Amt, es gab daher
keinen chargé d'affaires.

5. Der angebliche Verfasser ist auch kein Mitarbeiter des
Geheimdienstes KNB.

6. Laut dem angeblichen Schreiben hat die Botschaft in Wien
administrative Tätigkeiten wie Auto-Anmeldung, Anmieten von Wohnungen
für die Botschaft Kasachstans bei der OSZE übernommen. Das ist
ebenfalls falsch, da die bilaterale Botschaft niemals derartige
Erledigungen für die Botschaft bei der OSZE durchführt.

7. Beide angebliche Schreiben tragen einen Stempel. Die Botschaft
verwendet jedoch schon seit geraumer Zeit keine Stempel in ihrer
Korrespondenz mit kasachischen Dienststellen, sondern nur gegenüber
österreichischen Behörden.

8. Die Botschaft schreibt niemals an andere Dienststellen - in
diesem Fall angeblich an den Chef des Nationalen Sicherheitskomitees
-, vielmehr wird jede amtliche Korrespondenz über die entsprechende
Dienststelle im Außenministerium abgewickelt.

9. In dem angeblichen Schreiben wird über Aktivitäten der
Botschaft Kasachstans in Athen berichtet. Tatsächlich berichtet die
Botschaft immer nur über eigene Aktivitäten, niemals über jene in
anderen Ländern.

10. Es ist insgesamt völlig unplausibel, dass über Pläne wie sie
offenbar unterstellt werden sollen, nämlich die "Neutralisierung"
eines Menschen, in offiziellen Schreiben einer Botschaft berichtet
wird.

11. Schließlich ist der in den Schreiben erwähnte Dr. Gabriel
Lansky nicht Vertrauensanwalt der Botschaft, sondern Rechtsvertreter
des Vereins "Tagdyr".

Zum Schreiben vom 19.11. 2008:

1. In dem angeblichen Schreiben, datiert mit 19. 11. 2008, wird
Seine Exzellenz, Botschafter Abdrakhmanov, als Absender angeführt.
Dieser wurde jedoch bereits am 22. September 2008 zum Botschafter
Kasachstans bei den Internationalen Organisationen bestellt und kann
dieses Schreiben daher im November gar nicht als Botschafter
abgezeichnet haben.

2. Der in dem Schreiben erwähnte Verein "Tagdyr" existierte zu
diesem Zeitpunkt noch gar nicht.

3. Dr. Lansky war zu diesem Zeitpunkt daher auch noch nicht
Rechtsvertreter des Vereins "Tagdyr" und hatte überhaupt kein Mandat
im Zusammenhang mit der Causa Aliyev inne.

4. Auch in diesem Schreiben ist die Geschäftszahl falsch.

5. Der angebliche Verfasser dieses Schreibens ist heute
Botschafter der Republik Kasachstans bei der OSZE. Der Botschafter
bestätigt, dass er ein solches Schreiben niemals verfasst hat.
Die Botschaft Kasachstans wird alle diese Fakten und die dazu
gehörigen Dokumente der Staatsanwaltschaft Wien zur Verfügung stellen
und bietet jegliche Kooperation bei den behördlichen Ermittlungen in
diesem Zusammenhang an.

Die Botschaft Kasachstans geht davon aus, dass die Fälschungen von
Ex-Botschafter Rakhat Aliyev durchgeführt beziehungsweise organisiert
wurden.

Die Botschaft Kasachstans hat dem österreichischen Außenamt
bereits im März 2008 zur Kenntnis gebracht, dass eine Vertraute von
Rahkat Aliyev, nämlich Frau Nelli Abylkhozina, ein Formular mit der
gefälschten Unterschrift des Botschafters verwendet hat. Es ist daher
davon auszugehen, dass Rakhat Aliyev und seine Mitarbeiter regelmäßig
und notorisch mit Fälschungen "arbeiten"

Herr Aliyev wurde in Kasachstan wegen schwerer Straftaten
rechtskräftig verurteilt. Die Republik Kasachstan hat daher an
Österreich ein Auslieferungsersuchen gestellt, über welches ein
unabhängiges österreichisches Gericht zu entscheiden hat. Die den
österreichischen Behörden und den Medien zugespielten gefälschten
Schreiben dienen offenbar dazu, eine Bedrohung Aliyevs durch
Kasachstan vorzutäuschen, um das laufende Auslieferungsverfahren zu
manipulieren (der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien soll
dem Vernehmen nach in den nächsten zwei Wochen fertig gestellt
werden) und damit Aliyevs Auslieferung nach Kasachstan zu verhindern.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf zwei vermutlich von
Aliyev inszenierte Entführungsversuche, die angeblich im Auftrag der
kasachischen Regierung erfolgt sein sollen. In beiden Fällen -
zuletzt in der vergangenen Woche - hat ein österreichisches
Geschworenengericht diese Anschuldigung einstimmig verneint.
Die Zusammenarbeit der österreichischen und kasachischen Behörden im
Fall Aliyev verläuft bisher korrekt und in Übereinstimmung mit den
geltenden Gesetzen beider Länder und den internationalen
Rechtsnormen.

Die Republik Kasachstan ist davon überzeugt, dass die unabhängigen
österreichischen Gerichte den Sachverhalt gründlich erheben und eine
entsprechende Entscheidung treffen werden.

Rückfragehinweis:

Dr. Richard Soyer
   Soyer@anwaltsbuero.at
   Tel: 01 503 24 04
   
   Dr. Wolfgang Moringer
   Wolfgang.moringer@haslinger-nagele.com
   0732 784 33 10

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