Fall Aliyev: Angebliche Botschaftskorrespondenz ist glatte Fälschung
Botschaft von Kasachstan legt Beweise für Fälschung vor- Rakhat Aliyev wollte offenbar Auslieferungsverfahren manipulieren
Wien (OTS) - Die Botschaft der Republik Kasachstan weist die heute die von der Wiener Stadtzeitung Falter" veröffentlichten angeblichen Schreiben der kasachischen Botschaft in Wien als glatte Fälschungen zurück. Die Botschaft hat heute in einem Brief an die Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet und zahlreiche Beweise vorgelegt, die die vom "Falter" veröffentlichten Schriftstücke eindeutig als Fälschungen erkennen lassen.
Zum angeblichen Schreiben vom 17.7.2010:
1. Die Geschäftszahl auf dem Schreiben ist falsch. Jede Botschaft Kasachstans verwendet eigene Geschäftszahlen, jene auf dem angeblichen Schreiben wurde von der Botschaft in Wien niemals verwendet.
2. Es wird behauptet, ein Scharfschützengewehr sei von Wien über Astana nach Athen gebracht worden.
Tatsächlich wurde das Gewehr vom kasachischen Botschafter in der Tschechischen Republik zu Sportzwecken gekauft und registriert. Am 15.7. 2010 informierte der Botschafter das österreichische Innenministerium und anschließend die Flughafenpolizei am Vienna International Airport, dass er beabsichtige, ein Gewehr mit Diplomatenpost über Wien nach Astana zu befördern.
Das Gewehr wurde nachweislich erst am 26. Juli 2010 nach Kasachstan geschickt, der angebliche Brief ist aber mit 17. Juli datiert. Das Gewehr befindet sich auch nach wie vor in Kasachstan und nicht, wie in dem Schreiben behauptet, in Athen.
3. Der angebliche Verfasser des Schreibens ist stellvertretender Botschafter in Wien. Er befand sich vom 14. Juli bis einschließlich 17. Juli mit seiner Familie auf Urlaub im Hotel Sonnenhof und kann dafür die Hotelrechnung vorlegen. Einen mit 17.Juli datierten offiziellen Botschaftsbrief kann er daher nicht verfasst haben.
4. Die Buchstabenfolge "VPD" in dem Schreiben steht für den russischen Begriff für "chargé d'affaires" (Geschäftsträger). Unter Geschäftsträger versteht man den Vertreter des Botschafters in der Leitung der Botschaft während dessen Abwesenheit, etwa wegen Urlaubs. Am 17.7.2010 war der Botschafter der Republik Kasachstan in Österreich, Herr Yerzhan Kazykhanov, in Wien und im Amt, es gab daher keinen chargé d'affaires.
5. Der angebliche Verfasser ist auch kein Mitarbeiter des Geheimdienstes KNB.
6. Laut dem angeblichen Schreiben hat die Botschaft in Wien administrative Tätigkeiten wie Auto-Anmeldung, Anmieten von Wohnungen für die Botschaft Kasachstans bei der OSZE übernommen. Das ist ebenfalls falsch, da die bilaterale Botschaft niemals derartige Erledigungen für die Botschaft bei der OSZE durchführt.
7. Beide angebliche Schreiben tragen einen Stempel. Die Botschaft verwendet jedoch schon seit geraumer Zeit keine Stempel in ihrer Korrespondenz mit kasachischen Dienststellen, sondern nur gegenüber österreichischen Behörden.
8. Die Botschaft schreibt niemals an andere Dienststellen - in diesem Fall angeblich an den Chef des Nationalen Sicherheitskomitees -, vielmehr wird jede amtliche Korrespondenz über die entsprechende Dienststelle im Außenministerium abgewickelt.
9. In dem angeblichen Schreiben wird über Aktivitäten der Botschaft Kasachstans in Athen berichtet. Tatsächlich berichtet die Botschaft immer nur über eigene Aktivitäten, niemals über jene in anderen Ländern.
10. Es ist insgesamt völlig unplausibel, dass über Pläne wie sie offenbar unterstellt werden sollen, nämlich die "Neutralisierung" eines Menschen, in offiziellen Schreiben einer Botschaft berichtet wird.
11. Schließlich ist der in den Schreiben erwähnte Dr. Gabriel Lansky nicht Vertrauensanwalt der Botschaft, sondern Rechtsvertreter des Vereins "Tagdyr".
Zum Schreiben vom 19.11. 2008:
1. In dem angeblichen Schreiben, datiert mit 19. 11. 2008, wird Seine Exzellenz, Botschafter Abdrakhmanov, als Absender angeführt. Dieser wurde jedoch bereits am 22. September 2008 zum Botschafter Kasachstans bei den Internationalen Organisationen bestellt und kann dieses Schreiben daher im November gar nicht als Botschafter abgezeichnet haben.
2. Der in dem Schreiben erwähnte Verein "Tagdyr" existierte zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht.
3. Dr. Lansky war zu diesem Zeitpunkt daher auch noch nicht Rechtsvertreter des Vereins "Tagdyr" und hatte überhaupt kein Mandat im Zusammenhang mit der Causa Aliyev inne.
4. Auch in diesem Schreiben ist die Geschäftszahl falsch.
5. Der angebliche Verfasser dieses Schreibens ist heute Botschafter der Republik Kasachstans bei der OSZE. Der Botschafter bestätigt, dass er ein solches Schreiben niemals verfasst hat.
Die Botschaft Kasachstans wird alle diese Fakten und die dazu gehörigen Dokumente der Staatsanwaltschaft Wien zur Verfügung stellen und bietet jegliche Kooperation bei den behördlichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang an.
Die Botschaft Kasachstans geht davon aus, dass die Fälschungen von Ex-Botschafter Rakhat Aliyev durchgeführt beziehungsweise organisiert wurden.
Die Botschaft Kasachstans hat dem österreichischen Außenamt bereits im März 2008 zur Kenntnis gebracht, dass eine Vertraute von Rahkat Aliyev, nämlich Frau Nelli Abylkhozina, ein Formular mit der gefälschten Unterschrift des Botschafters verwendet hat. Es ist daher davon auszugehen, dass Rakhat Aliyev und seine Mitarbeiter regelmäßig und notorisch mit Fälschungen "arbeiten"
Herr Aliyev wurde in Kasachstan wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt. Die Republik Kasachstan hat daher an Österreich ein Auslieferungsersuchen gestellt, über welches ein unabhängiges österreichisches Gericht zu entscheiden hat. Die den österreichischen Behörden und den Medien zugespielten gefälschten Schreiben dienen offenbar dazu, eine Bedrohung Aliyevs durch Kasachstan vorzutäuschen, um das laufende Auslieferungsverfahren zu manipulieren (der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien soll dem Vernehmen nach in den nächsten zwei Wochen fertig gestellt werden) und damit Aliyevs Auslieferung nach Kasachstan zu verhindern.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf zwei vermutlich von Aliyev inszenierte Entführungsversuche, die angeblich im Auftrag der kasachischen Regierung erfolgt sein sollen. In beiden Fällen -zuletzt in der vergangenen Woche - hat ein österreichisches Geschworenengericht diese Anschuldigung einstimmig verneint.
Die Zusammenarbeit der österreichischen und kasachischen Behörden im Fall Aliyev verläuft bisher korrekt und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen beider Länder und den internationalen Rechtsnormen.
Die Republik Kasachstan ist davon überzeugt, dass die unabhängigen österreichischen Gerichte den Sachverhalt gründlich erheben und eine entsprechende Entscheidung treffen werden.
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