- 31.08.2010, 13:03:51
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FP-Madejski zuversichtlich für Verfassungsklage gegen Hundeführschein
Populistischer SPÖ-Pfusch muss aufgehoben werden
Wien (OTS) - Der seit 1. Juli in Wien verpflichtende
Hundeführschein für sogenannte "Kampfhunde" wurde bereits am Tag
darauf von der FPÖ im Namen eines Betroffenen mittels
Verfassungsklage bekämpft. Dem Verfassungsgerichtshof liegen nunmehr
die Stellungnahmen des Landes Wien bzw. des Einzelklägers vor,
berichtet FP-Klubobmann Gemeinderat Dr. Herbert Madejski im Rahmen
einer Pressekonferenz. Er hofft nun auf einen VfGH-Entscheid noch in
diesem Jahr.
Die Hauptkritik der FPÖ am Gesetz bzw. der betreffenden Verordnung
bezieht sich auf die Gewaltentrennung. Es stellt sich nämlich vor
allem die Frage, ob die Behörde vom Gesetzgeber durch die
Novellierung des Tierhaltegesetzes tatsächlich einen klaren Auftrag
erhalten hat, den Hundeführschein in dieser Form zu verordnen.
Madejski verneint diese Frage aus Sicht der FPÖ und erklärt, dass die
Behörde als Gesetzgeber gehandelt hat, was der Gewaltentrennung klar
widerspricht. In der Novelle sind Begriffe wie "Kampfhund" oder
"gefährlicher Hund" gar nicht definiert. Die näheren Erörterungen
dazu stehen lediglich im Initiativantrag der SPÖ, der jedoch hier
keinerlei Relevanz hat, führt Madejski aus.
Zudem ist die Gesetzesänderung auch formal fehlerhaft, die
Stellungnahme der Landesregierung im Vorverfahren Larifari, so
Madejski. Die Ausführungen zu mittelalterlichen Hundekämpfen(!) oder
kurioses Vokabular wie etwa "doggenartig" und "Terriertypen" leider
kabarettverdächtig. (Schluss)am
Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien
4000/81747
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