• 31.08.2010, 12:52:47
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Causa Hypo: Antrag von BZÖ-Petzner auf Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Bayern LB im Wortlaut

Martinz spricht von Klagen, die Petzner bereits im Juni beantragt hat und ausgerechnet von der ÖVP abgelehnt wurden

Klagenfurt (OTS) - Nachdem der Kärntner ÖVP-Obmann Martinz heute
Schadenersatzklagen gegen die Bayern LB angekündigt hat, wird in der
Folge ein Antrag des geschäftsführenden Kärentner BZÖ-Bündnisobmann
NRAbg. Stefan Petzner von Anfang Juni veröffentlicht, in welchem
ÖVP-Bundesminister Pröll als Eigentümervertreter der Hypo Group Alpe
Adria aufgefordert wird, alle möglichen strafrechtlichen und
zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Bayern LB zu prüfen und die
diesbezüglich notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Der Antrag wurde im zuständigen Finanzausschuss behandelt. Sowohl SPÖ
als auch Martinz ÖVP haben dem Antrag aber NICHT zugestimmt, sondern
die Vertagung beschlossen!!

Der Antrag im Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petzner,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einleitung rechtlicher Schritte durch die Republik
Österreich gegenüber der BayernLB hinsichtlich deren
Verantwortlichkeit im Fall Hypo Group Alpe Adria

Seit der Notverstaatlichung der Hypo Group Alpe Adria werden die
Hintergründe und Ursachen des Absturzes der ehemals erfolgreichsten
Regionalbank Europas beleuchtet. Ermittlungen und Untersuchungen
laufen sowohl auf gerichtlicher als auch politischer Ebene. Dabei
versucht man in Bayern die Schuld und Verantwortung auf das
verkaufende Land Kärnten zu schieben und Schadenersatz mit dem
Argument geltend zu machen, sie seien im Zuge der
Verkaufsverhandlungen getäuscht worden. Das Gegenteil ist freilich
der Fall: Gutachten, Prüfungen und Aussagen von Experten bestätigen
nicht nur, dass die Bayern LB weder getäuscht noch betrogen wurde,
sondern die Bayern LB Mitte 2007 auf Basis umfangreicher
Due-Dilligence-Prüfungen und Wertgutachten zu einem angemessenen
Preis die Mehrheit an der werthaltigen und ertragreichen Hypo Group
Alpe Adria erworben hat.
Ab dem Zeitpunkt des Erwerb der Mehrheitsanteile an der Hypo Group
Alpe Adria, hatte die BayernLB denn auch die volle Verantwortung für
die sechstgrößte österreichische Bank und deren Entwicklung inne.

Die Übernahme der Mehrheitsanteile beinhaltet auch das Recht, an der
Hauptversammlung teilzunehmen, in welcher die Willensbildung der
Aktionäre in den Angelegenheiten der Gesellschaft stattfindet. Unter
anderem werden in der Hauptversammlung der Aktionäre auch die
Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt, der als Kontrollorgan der
Gesellschaft dient. Von diesem Aufsichtsratsgremium wird wiederum der
Vorstand bestellt, der die gerichtliche und außergerichtliche
Vertretung der Gesellschaft sowie die Geschäftsführung innehat. Sohin
hatte die BayernLB als Mehrheitsaktionär zahlreiche Aufgaben und
Pflichten im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria übernommen.

Tatsache ist jedoch, dass die Bayern LB ihren Aufgaben und Pflichten
als Mehrheitsaktionär nicht nachgekommen ist, sondern es zu schweren
wirtschaftlichen und personellen Fehlentscheidungen gekommen ist.
Hervorzuheben sind ein völlig unkontrolliertes Wachstum, eine
unverantwortliche Verdoppelung des Kreditvolumens innerhalb kürzester
Zeit, Führungslosigkeit und Entscheidungsunfähigkeit durch ständige
personelle Änderungen in der Ebene des Vorstandes der Bank,
ungerechtfertigte und gesetzeswidrige Millionen-Abfertigungen, nicht
nachvollziehbare milliardenschwere Abschreibungen und
Wertberichtigungen sowie einen massive Kapitalflucht in
Milliardenhöhe von der Bank durch die vorzeitige und unkoordinierte
Veröffentlichung der Ergebnisse eines Asset-Screenings der
Wirtschaftsprüfungskanzlei PricewaterhouseCoopers.

Diese schweren wirtschaftlichen und personellen Fehlentscheidungen
durch den Mehrheitseigentümer Bayern LB führte Ende 2009 dazu, dass
der österreichische Steuerzahler durch eine Notverstaatlichung die
sich in mehrheitlich deutschem Eigentum befindliche Hypo Group Alpe
Adria retten musste, um schweren Schaden für den Finanzplatz
Österreich und schwerwiegende Folgen für das Finanzsystem in
Österreich, Europa und Südeuropa zu verhindern. Nicht zu vergessen
ist in diesem Zusammenhang das verantwortungslose Verhalten der
Bayern LB und der bayrischen Regierung, welche sich über Wochen
hinweg weigerte, einen Beitrag zur Rettung der eigenen Bank zu
leisten und damit einen nachhaltigen Schaden für Österreich und das
Finanzsystem insgesamt riskierte.

Auf Basis der skizzierten Sach- und Faktenlage und vor dem
Hintergrund drohender Schadenersatzklagen der Bayern LB gegen ein
österreichisches Bundesland, ist es dringende Aufgabe und
Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung und des
verantwortlichen Finanzministers, die Interessen Kärntens und
Österreichs zu verteidigen und den Steuerzahler zu schützen, indem
jene zur Verantwortung gezogen werden, die für die Pleite der Hypo
Group Alpe Adria tatsächlich verantwortlich sind, nämlich die Bayern
LB und die Regierung des Freistaates Bayern. Der Bundesminister für
Finanzen ist daher aufgefordert, nicht durch gezielte Angriffe die
Hypo Group Alpe Adria weiter zu schädigen und deren Wert zu
schmälern, damit diverse Großbanken die werthaltigen Teile der Bank
möglichst günstig erwerben können, sondern durch die Finanzprokuratur
rechtliche Schritte gegen die Bayern LB einzuleiten und Schadenersatz
geltend zu machen. Dabei sind insbesondere folgende Fragestellungen
zu berücksichtigen und zu klären:

- Besteht eine Durchgriffshaftung auf den Mehrheitsaktionär Bayern
LB? Hat die Bayern LB im Zeitraum als Mehrheitseigentümer an der Hypo
Group Alpe Adria ihre gesetzlichen Pflichten oder satzungsmäßigen
Verpflichtungen verletzt?

- Ist die Bayern LB möglicherweise als faktischer Geschäftsführer
einzustufen? Gab es in diesem Zusammenhang eine mittelbare (zB. durch
Einflussnahme des beherrschenden Aktionärs in der AG) Einflussnahme
auf die Leitung der AG? Der OGH schreibt beispielsweise einem
Kreditinstitut, das als Gesellschafterin eine überschuldete GmbH
faktisch beherrscht, eine besondere Sorgfaltspflicht bei seiner
Einflussnahme auf die Geschäftsführung zu und lässt dieses
Kreditinstitut als Beitragstäter im Falle einer Konkursverschleppung
haften. Lassen sich in dieser Hinsicht auch Parallelen zum Fall Hypo
Group Alpe Adria erkennen und Ansprüche gegenüber der Bayern LB
geltend machen? Hat die Bayern LB als Aktionär ihrer gesetzlichen und
satzungsmäßigen Sorgfaltspflicht entsprochen?

- Hat die BayernLB als Mehrheitsaktionär möglicherweise positiv
darauf hingewirkt, dass Geschäftsrisiken der Hypo Group Alpe Adria
einen Umfang angenommen haben, der in einem auffallenden
Missverhältnis zum Eigenkapital der AG steht?

- Hat es Konstellationen gegeben, in denen die Bayern LB als
Mehrheitsaktionär zugleich auch als Verwaltungsorgan in Erscheinung
getreten ist?

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dem folgend folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen als Eigentümervertreter der Hypo
Group Alpe Adria wird aufgefordert, die Finanzprokuratur zu
beauftragen, alle möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen
Ansprüche gegenüber der Bayern LB zu prüfen und die diesbezüglich
notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten sowie dem Nationalrat in
der Rechtsverfolgung zweckdienlichen Zeiträumen über den
Prüfungsstatus zu berichten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss
beantragt.

Wien, am 16.06.2010

Rückfragehinweis:
BZÖ Kärnten - Medien

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